Donnerstag, 4. Februar 2021

Rezension zu Geert Mak: Was, wenn Europa scheitert

Mak, Geert (2012): Was, wenn Europa scheitert, Pantheon Verlag.

Rezension

Autor: Sebastian Koschmieder

Zu Beginn eröffnet Mak anhand eines selbst erlebten Schicksals seines Autorenfreundes Tišma aus Jugoslawien, wie es für ihn um Europa steht. „Die Gefahr ist groß, dass uns dasselbe widerfährt. Dass uns das gesamte europäische Projekt, dieses kostbare Erbe früherer Generationen von Europäern, unbemerkt aus den Händen gleitet.“

Danach leitet Mak über zu den außenpolitischen Herausforderungen für die Europäische Union und verweist in diesem Zuge auf die bröckelnde hegemoniale Stellung der USA und das aufstrebende China. Mak führt weiter detailreich aus, wie die Krise um Griechenland die EU fast an den Rand des Ruins getrieben hat und bereits im Verborgenem über eine Zeit nach der EU gesprochen wurde. All dies lässt gewiss keine Hoffnungen aufkommen, es sei gut um die EU bestellt – früher und heute nicht!

Rezension zu Martin Sonneborn: Herr Sonneborn geht nach Brüssel

Sonneborn, Martin (2019): Herr Sonneborn geht nach Brüssel. Abenteuer im Europaparlament, Kiepenheuer & Witsch.

Rezension

Autor: Yutian Leiyang

Das Buch beschreibt die 5-jährige Dienstzeit des Autors im Europaparlament von 2014-2019. Wissenswertes zum Autor: Martin Sonneborn ist Mitbegründer der Partei „Die Partei“. Die Buchstaben stehen für "Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative". Sie wurde im August 2004 gegründet. Bis 2005 war Sonneborn Chefredakteur des Satiremagazins titanic.

Mittwoch, 3. Februar 2021

Aufsatz zur politischen Repräsentation von Frauen

In diesem Beitrag stellt Mona Meinikheim folgenden Aufsatz vor:

Hoecker, Beate (2011): Politische Repräsentation von Frauen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Vergleich; in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 42, 1/2011, S. 50-65 (online unter: http://www.jstor.org/stable/24240341).

Die Soziologin und Privatdozentin an der Universität Hannover, Beate Hoecker, beschäftigt sich in ihren Büchern, Aufsätzen und Artikeln immer wieder mit der Partizipation von Frauen in der Politik. In dem wissenschaftlichen Aufsatz, den ich nun vorstellen möchte, thematisiert sie diese politische Repräsentation in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anhand von Datenbanken der Europäischen Kommission. Sie unternimmt im Verlauf dieses Artikels erst eine statistische Bestandsaufnahme und versucht im Anschluss für die dargestellte Unterrepräsentation des weiblichen Geschlechts in der Politik Erklärungsansätze zu finden.

Positionen zur EU-Sprachenpolitik

In diesem Beitrag stellt Stephanie Roth folgenden Aufsatz vor:

Jutta Limbach / Jürgen Gerhards (2012): Europäische Sprachenpolitik; in: Aus Politik und Zeitgeschichte 4/2012, S. 48-57 (Online-Version).

Am 26. September ist der europäische Tag der Sprachen. In diesem Zusammenhang tritt immer wieder die Frage auf, wie man in Europa mit den vielen Sprachen umgeht und welche Schwierigkeiten es dabei gibt. Mit diesem Thema beschäftigt sich ein etwas älterer, aber nicht weniger wichtiger Beitrag von Jutta Limbach und Jürgen Gerhards.

„Die Europäische Union fördert das Erlernen von Fremdsprachen ungeachtet ihrer Verbreitung. Kann die Mehrsprachigkeit zur Konsolidierung Europas beitragen? Oder wäre die privilegierte Förderung des Englischen als "Lingua franca" sinnvoller?"

Mit dieser Leitfrage beginnt der Artikel und stellt die aktuelle Lage der verschiedenen Sprachen dar. Zunächst wird die Sicht von Jutta Limbach betrachtet. Sie ist für die Mehrsprachigkeit in der EU. Dabei betrachtet sie zunächst die Ausganslage. Es bestehen durch die vielfältigen Verzahnungen und Verknüpfungen immer mehr Durchlässigkeiten. Klare Grenzen gibt es nur noch wenige. Diese Offenheit bedeutet aber auch, dass es eine Tendenz gibt, kulturelle und sprachliche Vielfalt abzubauen. Auch der Druck auf Grund der Globalisierung, eine oder wenige Weltsprachen zu haben, wird zunehmend größer. Für die deutsche Sprache ist dies jedoch nicht mehr relevant. Sie kann nicht mehr die Weltsprache werden.

Montag, 1. Februar 2021

Digitale Veranstaltungsreihe zur EU-Migrationspolitik

Die Lokalgruppe Bonn der Seebrücke organisiert eine digitale Veranstaltungsreihe mit dem Titel "Die EU macht dicht". Vom 05.-16. Februar 2021 gibt es an vier Abenden Gespräche mit Expert:innen über die aktuelle Situation an den europäischen Außengrenzen, die EU-Migrationspolitik und die Lage der Menschenrechte.

  • 05.02. 18:00 “Politik der Auslagerung – Eine Kritik der EU-Migrationskontrollpolitik”
    Vortrag von Maximilian Pichl
  • 09.02. 19:00 “Verletzung der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen – Bindende menschenrechtliche Standards, aktuelle Menschenrechtsverletzungen und rechtliche Interventionsmöglichkeiten”
    Vortrag von Jens Dieckmann
  • 12.02. 19:30 “Hinter der Grenze, vor dem Gesetz – Eine Ethnografie des EU-Migrationsregimes”
    Buchvorstellung mit Lisa Marie Borelli
  • 16.02. 18:00 “Calais – die Katastrophe im Herzen Europas”
    Vortrag von Sara Bahadori und Fred Fanon

Teilnehmen kann man über den folgenden Link: https://uni-bonn.zoom.us/j/97437819855…
Meeting-ID: 974 3781 9855
Kenncode: 408359
Es ist keine Registrierung bei Zoom nötig.

Montag, 11. Januar 2021

Rezension zu Aleida Assmann: Der europäische Traum

Assmann, Aleida (2018): Der europäische Traum. Vier Lehren aus der Geschichte, C.H. Beck (oder als Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2019).

Rezension

Autor: Luca Blaszczyk

Die Autorin Aleida Assmann wurde 1947 geboren und ist emeritierte Professorin für Anglistik und Allgemeine Literaturwissenschaft an der Universität Konstanz. 2018 erhielt sie zusammen mit ihrem Ehemann Jan Assmann den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Sie schrieb das Buch, um zu erläutern, wie man aus der Geschichte Europas lernen kann und welche Lehren für ein friedliches Leben auf dem europäischen Kontinent man aus ihr ziehen kann.

Sie plädiert für ein gemeinsames europäisches Leitbild, ein Pendant zum amerikanischen Traum. Dieser europäische Traum ist ihre Antwort auf die Frage, wie sich Krisen und rechtspopulistische Bewegungen in Europa bewältigen lassen. Assmann teilt ihr Buch in zwei Teile, im ersten Teil behandelt sie die Frage, ob man aus der Geschichte lernen kann, hier geht sie auf die vier Lehren ein, im zweiten behandelt sie Fallbespiele zu den jeweiligen Lehren.

Samstag, 9. Januar 2021

Kinder- und Familienpolitik der EU

In diesem Beitrag stellt Franka Beller folgendes Dokument vor:

Janta, Barbara u.a. (2019): Die jüngsten Entwicklungen in der Kinder- und Familienpolitik der EU. Europäische Plattform für Investitionen in Kinder: Thematischer Jahresbericht, Europäische Kommission. 

„Investition in Kinder – den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ - unter dieser Überschrift brachte die Europäische Kommission 2013 eine Empfehlung über drei Säulen heraus. Diese drei Säulen sollen zu einer besseren Kinder- und Familienpolitik führen. Im Folgenden wird es darum gehen, ob die Europäische Kommission es geschafft hat, Veränderungen in der Kinder- und Familienpolitik zu schaffen. Die drei Säulen, um die es gehen soll, sind:

  • der Zugang zu angemessenen Ressourcen,
  • der Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen Leistungen, 
  • das Recht des Kindes auf Teilhabe.

Das Programm wurde von der Europäischen Kommission weiterentwickelt, so wurde 2017 basierend auf den drei Säulen ein neues Programm aufgestellt. Dieses wurde „Europäische Säulen sozialer Rechte“ genannt. Orientiert an den drei bestehenden Säulen wurden jetzt 20 wichtige Prinzipien vorgestellt. Sie dienen als Orientierung für die Sozialpolitik der 28 (jetzt 27) Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Montag, 4. Januar 2021

Rezension zu Robert Menasse: Der Europäische Landbote

Menasse, Robert (2012): Der Europäische Landbote. Die Wut der Bürger und der Friede Europas, Wien: Paul Zsolnay Verlag.

Rezension

Autor: Roman Strauß

„Entweder geht das Europa der Nationalstaaten unter, oder es geht das Projekt der Überwindung der Nationalstaaten unter. So oder so, die EU ist unser Untergang“ (S. 107).

So glanzvoll und drastisch lautet wohl die kürzeste und prägnanteste Zusammenfassung des Buches „Der Europäische Landbote“ von Robert Menasse. Menasse, einer der bekanntesten österreichischen Autoren, hat für Recherchen mehrere Jahre in Brüssel gelebt und daraus ist im Jahr 2012 „Der Europäische Landbote“ entstanden. Ein relativ kurzes Buch, im Vergleich zu seinem zweiten EU-Werk „Die Hauptstadt“, das im Jahr 2017 erschienen ist und seither sehr kontrovers diskutiert wird.

Im Landboten legt Menasse seine Sicht auf die EU dar und bezieht kritisch und gleichzeitig liebevoll Stellung zu ihr – als großer Kritiker eben, der er ist, und als großer EU-Verfechter. Wie so oft kommt auch bei diesem Buch durch den Untertitel ein gewisses „Geschmäckle“ zum Vorschein, der da lautet: „Die Wut der Bürger und der Friede Europas oder Warum die geschenkte Demokratie einer erkämpften weichen muss.“

Zu Beginn des Buches bedient sich Menasse den geläufigen EU-Klischees: Die Institution als Ganzes sei ein unübersichtliches Gefüge, ein Bürokratiemonster mit einem Demokratiedefizit und einer Intransparenz, wenn es um die Verflechtung von Kommission und Rat geht. Allerdings kommt nach kurzer Exkursion in die Geschichte der EU ein anderer Tenor auf. Nach und nach entdeckte Menasse Brüssel „neu“, freundliche und aufgeschlossene Beamten entpuppten sich sowie die eigentliche Krise der EU, nämlich die in den Nationalstaaten – nicht die Institution EU als Ganzes, sondern die vielen Nationalstaaten sind das Problem.

Sonntag, 3. Januar 2021

Aufsatz zur (EU-)Agrarpolitik

In diesem Beitrag stellt Elias Wild folgenden Aufsatz vor:

Isermeyer, Folkhard (2014): Künftige Anforderungen an die Landwirtschaft: Schlussfolgerungen für die Agrarpolitik; Thünen Working Paper, No. 30, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig (Online-Version).

„Die deutsche Landwirtschaft steht vor schwierigen Herausforderungen.“ Diese Worte prägen seit Jahrzehnten den Agrarsektor. Die Politik kann zwar eine Vielzahl von Fördermaßnahmen beschließen, mit denen der Agrarsektor unterstützt werden soll, allerdings blieb der große Erfolg aus. Daher sollte das Ritual der Fördermaßnahmen hinterfragt werden.

Zunächst ist ein Blick in die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen notwendig. Da sich die Weltagrarpreise seit 2005 verdoppelt haben, agieren die meisten EU-Agrarbranchen mittlerweile auf dem Weltmarktpreisniveau. Die Weltagrarwirtschaft kann dabei hohe Wachstumsraten aufweisen und auch die deutsche Agrarwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt, obwohl die Entwicklung der europäischen Landwirtschaft stagniert.

Dienstag, 22. Dezember 2020

Probleme der Migration und Integration

In diesem Beitrag stellt Hannah Koch folgenden Aufsatz vor:

Urmila Goel (2012): Migration im Europa der Regionen – Überlegungen zu ungleichen Machtverhältnissen und ihren Konsequenzen; in: Netzwerk MiRA (Hrsg.): Kritische Migrationsforschung? Da kann ja jedeR kommen, S. 165-187 (Online-Version).

In dem 2012 publizierten Artikel stellt Urmila Goel Überlegungen an, die sich auf die Thematik der Migration in Europa beziehen. Sie geht primär auf den deutschen Umgang mit Migration ein, setzt diesen jedoch in einen internationalen Kontext und skizziert beispielhaft die Problematik, die das Thema Migration ihrer Meinung nach mit sich bringt.

Mittwoch, 9. Dezember 2020

Bücher zur EU bei der bpb

Im umfangreichen Online-Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung findet man u.a. ein gutes Dossier zur Europäischen Union, außerdem kann man gleich mehrere aktuelle Veröffentlichungen zum Gegenstand EU bestellen: 

  • Grimmel, Andreas (Hg.) (2020), Die neue Europäische Union. Zwischen Integration und Desintegration, Nomos (für 4,50 € bei der bpb bestellbar).
  • Hirschmann, Kai (2020), Europa zwischen Abbruch und Aufbruch. Die Europäische Union vor existenziellen Herausforderungen, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn (für 4,50 € bestellbar).
  • Middelaar, Luuk van (2016), Vom Kontinent zur Union. Gegenwart und Geschichte des vereinten Europa, Suhrkamp (für 7,- € bei der bpb bestellbar).
  • Schmuck, Otto / Unser, Günther (2018), Die Europäische Union. Aufgaben, Strukturen und Chancen, Zeitbilder, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn (für 3,- € bestellbar).

Donnerstag, 3. Dezember 2020

Zwei weitere Webex-Termine

Zur gestern geposteten Liste an EU-Terminen sind zwei interessante Termine hinzugekommen. Erstens (16.12.) handelt es sich um einen Gesprächstermin mit der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU. Das ist gerade während der deutschen Ratspräsidentschaft besonders interessant.

Außerdem haben wir noch einen Termin zum Thema Lobbyismus ergänzt. Es geht darum, zu erklären, wie die Kirchen auf die Brüsseler Politik Einfluss nehmen können. Gesprächspartner dabei sind die Leiterin des EKD-Büros in Brüssel, ein Vertreter der Bischofskonferenz in Bonn und Prof. Clemens Ladenburger, der allerdings als Mitglied des ZdK und Europäer und nicht als hochrangiger Jurist der EU-Kommission sprechen wird. Dieser Termin ist schon am 8.12. (!). Alle Termine im Überblick gibt es hier...

Mittwoch, 2. Dezember 2020

Direkt mit Vertretern von Kommission, Rat und Parlament sprechen

Nutzen Sie diese Chance: Genau zum richtigen Zeitpunkt in unserem Semesterprogramm, wenn es nämlich um die EU-Organe und deren Zusammenspiel geht, haben Sie dank einer Kooperation mit dem Europa-Zentrum die Möglichkeit, über Webex mit Vertretern der drei wichtigsten EU-Organe zu sprechen. Aus erster Hand geht es um Fragen wie: Wer macht was in Brüssel? Wie funktionieren die Institutionen und wer hat eigentlich welche Kompetenzen? Alle TeilnehmerInnen der EU-Veranstaltungen sollten versuchen, an mindestens vier dieser sieben Termine teilzunehmen und dabei die drei zentralen Institutionen abzudecken. Die Termine im einzelnen, zu denen Sie sich jeweils bis drei Tage vorher anmelden müssen (unter Angabe des jeweiligen Stichwortes an kontakt@europa-zentrum.de - es wird jeweils eine Warteliste geführt): 

  • Dienstag, 08.12.2020, 19:30-21.00 Uhr: Lobbyismus in der EU am Beispiel der Kirchen. Referent*innen: Katrin Hatzinger, Oliver Thomas Rau und Professor Dr. Clemens Ladenburger (Stichwort: Kirchen) 
  • Donnerstag, 10.12.2020, 10.00-11.15 Uhr: Europäische Kommission.
    Referent: Ulrich Trautmann (Stichwort: EU-COM)
  • Freitag, 11.12.2020, 11.00-12.15 Uhr: Rat der EU.
    Referent: Jonathan Bauer Schmitt (Stichwort: Consilium-1)
  • Montag, 14.12.2020, 11.00-12.15 Uhr: Rat der EU.
    Referent: Jonathan Bauer Schmitt (Stichwort: Consilium-2)
  • Mittwoch, 16.12.2020, 14.00-15.15 Uhr: Ständige Vertretung der EU in Deutschland.
    Referent: Bernd-Ulrich von Wegerer (Stichwort: StäV) 
  • Donnerstag, 17.12.2020, 17.00-18.00 Uhr: Europäisches Parlament.
    Referentinnen: Angela Schweizer, Melanie Weber (Stichwort: Parlament-1)
  • Freitag, 18.12.2020, 16.00-17.00 Uhr: Europäisches Parlament.
    Referent: Laurin Berresheim (Stichwort: Parlament-2)
Die Einladung mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Einladung [pdf]

Donnerstag, 26. November 2020

Frauen und Familien in West- und Osteuropa

In diesem Beitrag stellt Tanja Hofstätter folgenden Aufsatz vor:

Jürgen Gerhards / Michael Hoelscher (2003): Kulturelle Unterschiede zwischen Mitglieds- und Beitrittsländern der EU. Das Beispiel Familien- und Gleichberechtigungsvorstellungen; in: Zeitschrift für Soziologie, Jg. 32, H.3, S. 206-225.

Seit jeher prägt der Beitritt neuer Staaten die Europäische Union, sie befindet sich in stetigem Wandel und sieht sich mit pluralen Interessen konfrontiert, bei denen es gilt, einen gemeinsamen Grundkonsens herauszufiltern.

Mittel- und Osteuropa sah sich in den Jahren 1989/90 mit politischen Umbrüchen konfrontiert, wodurch sich die Möglichkeit eröffnete, das gespaltene Europa zu vereinen. So nahm die Europäische Gemeinschaft Verhandlungen mit den Ländern Mittel- und Osteuropas auf und schloss sukzessive Handels- und Kooperationsabkommen ab. Im Jahr 2004 wurde dann die sog. „Osterweiterung“ vollzogen.

Zuvor einigte sich die EU in den 1993 beschlossenen "Kopenhagener Kriterien", dass künftige Beitrittsländer neben ökonomischen und politischen Kriterien auch die Ziele und Werte der Union teilen müssen (vgl. S. 206). Die Ausgestaltung des kulturellen Gemeinschaftslebens unterscheidet sich jedoch teilweise erheblich. So hat es sich der Artikel von Jürgen Gerhards und Martin Hoelscher zur Aufgabe gemacht, dieses kulturgesellschaftliche Leben näher zu untersuchen.

Im Mittelpunkt ihrer Analyse stehen dabei die jeweils länderspezifischen Vorstellungen von Familie und Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Die Untersuchung schließt folgende Länder mit ein:

  • Mitgliedsländer der EU: Ostdeutschland, Westdeutschland, Schweden, Niederlande, Großbritannien, Italien, Irland, Spanien und Österreich;
  • osteuropäische Länder, die im Zuge der Osterweiterung Teil der EU wurden: Slowenien, Tschechien, Polen und Ungarn.

Sonntag, 4. Oktober 2020

Europäische Identität und Demokratiedefizit

Eine kritische Auseinandersetzung mit der Europäischen Union ohne die Diagnose eines Demokratiedefizits kann nur noch selten gefunden werden. Eine Liste der Symptome wird fein säuberlich geführt und gelegentlich werden Behandlungsmethoden vorgeschlagen. Einer der Ansätze verweist zur Demokratisierung der Europäischen Union auf die Förderung einer europäischen Identität. Doch inwiefern kann diese tatsächlich dem Legitimationsdefizit entgegenwirken? Um in die Thematik einzusteigen, wird im Folgenden zunächst einmal kurz gezeigt, worauf sich die Kritik an der europäischen Demokratie bezieht.

Die Grundfrage in diesem Diskurs fragt zunächst nach den Eigenschaften, die eine repräsentative Demokratie legitimieren. Decker (2017) bezieht sich hier auf zwei Punkte, die erstmals von Robert A. Dahl hervorgebracht wurden. Demnach sollte ein demokratisches System einen politischen Wettbewerb ermöglichen. Parteien sollten auf der Basis unterscheidbarer politischer Ziele gegründet werden und an Wahlen teilnehmen. So wird sichergestellt, dass Bürger*innen politische Werte und Handlungen mit ihren Stimmen bewusst unterstützen oder ablehnen können.

Die zweite für Dahl legitimierende Eigenschaft einer Demokratie ist die gleiche Partizipation der Bürger*innen. Zunächst fußt diese auf ein allgemeines Wahlrecht. Gleichzeitig muss jedoch auch das Grundgefühl herrschen, dass eine Veränderung durch die Abgabe des Stimmzettels bewirkt werden kann. Beide Punkte können als miteinander verbunden angesehen werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein stärkerer politischer Wettbewerb zu einer höheren formalen Partizipation in Wahlen führt. (vgl. Decker 2017, 167)

Werden diese Überlegungen von Dahl nun auf das europäische System übertragen, ergeben sich einige Defizite der europäischen Demokratie. Zunächst wird nach Decker der politische Wettbewerb durch die polity der Europäischen Union eingeschränkt. Grund dafür sei die ständige Suche nach einem Konsens unter den Beteiligten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Beispiele hierfür können in den hohen Zustimmungshürden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und vor allem in einstimmigen Entscheidungen des Europäischen Rates hinsichtlich der Außen- und Sicherheitspolitik gefunden werden.

Dienstag, 15. September 2020

Polen in der EU: Bilanz nach 16 Jahren Mitgliedschaft

„Auch wenn der Sieg knapp ausfiel, am Ende war es doch ein Sieg. Zum wiederholten Mal sagte eine Mehrheit der Polen Ja: Zu einer Politik, die findet, Polen müsse in Europa immer und zuallerst die eigenen Interessen durchsetzen“ (Pallokat, 2020b).
Mit diesen Worten begann der ARD-Korrespondent Jan Pallokat seinen Kommentar nach dem Wahlsieg Dudas gegen Trzaskowski im Juli 2020. Aus diesen wenigen Zeilen lässt sich die Enttäuschung Pallokats erkennen. Doch woher rührt diese Enttäuschung über die Wiederwahl Dudas? Die Polen entschieden sich für einen Politiker, der von der nationalkonservativen PiS unterstützt wird.

In der deutschen Medienlandschaft ist nach polnischen Wahlen immer wieder zu erkennen, dass die Siege der PiS mit Unverständnis betrachtet werden. Als Grund für dieses Unverständnis können eine Reihe an umstrittenen Projekten der PiS angeführt werden. Dabei sind viele dieser Projekte auch in Polen umstritten – dennoch entscheiden sich viele Polinnen und Polen dafür, ihre Stimme der PiS zu geben.

Um die Gründe für den Erfolg der PiS zu finden, ist es wichtig, dass Polen verstanden wird. Für viele Deutsche sind die Wahlerfolge der PiS schwer zu begreifen und auch viele Vorgänge in Polen sind den Deutschen fremd. Dies ist umso verwunderlicher, wenn man bedenkt, dass die Deutschen eine lange gemeinsame Historie mit den Polen teilen und die Polen die zweitgrößte Ausländergruppe in Deutschland sind (Vgl. von Marschall, 2019).

In dieser Seminararbeit soll herausgearbeitet werden, wie sich Polen vom Musterschüler beim EU-Beitritt 2004 zu einem Art Sorgenkind von heute entwickelt hat. Dabei ist es hilfreich, einen Blick in die polnische Geschichte zu werfen, da viele gesellschaftliche Einstellungen von heute hierdurch besser nachvollzogen werden können.

Darauf aufbauend soll der EU-Beitritt Polens in den Blick genommen werden, um zu verstehen, was Polen damals zu einem Musterschüler machte. Die Spannungen zwischen der EU und Polen können vor allem mit innenpolitischen Entscheidungen erklärt werden, was es sinnvoll erscheinen lässt, die politische Entwicklung nach dem Beitritt, mit den wichtigen Ereignissen von Smolensk und dem PiS-Doppelsieg von 2015, tiefergehend zu beleuchten. Im Folgenden wird die Politik der PiS genauer untersucht, um einen mittelfristigen Ausblick zu wagen, wie sich die Beziehungen zwischen der EU und Polen entwickeln könnten.

Donnerstag, 10. September 2020

Stand der Demokratiedebatte in der Europäischen Union

Seit mehr als zwanzig Jahren werden immer wieder Debatten darüber laut, ob die Europäische Union an einem „Demokratiedefizit“ leidet. Dieter Fuchs (2002) merkt hierzu an, dass die Politisierung der EU und ihre Transformation zu einem Regime supranationalen Charakters dazu führt, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU ein Demokratiedefizit konstatieren. (Fuchs, 2002, S. 1).

Muss die Europäische Union also demokratischer werden? Ist es so, dass die drei „Unabhängigen“ (EZB, Kommission und EuGH) „die europäischen Werte verteidigen“? (Vauchez, 2014, S. 45). Ist es notwendig, für eine „wirklichkeitsnahe Strategie der Demokratisierung“ in der EU an die Befugnisse der drei „Unabhängigen“ zu gehen? (Vauchez, 2014, S. 13).

Samstag, 29. August 2020

Rezension zu Wolfgang Schmale: Was wird aus der Europäischen Union?

Schmale, Wolfgang (2018), Was wird aus der Europäischen Union? Geschichte und Zukunft, Reclam.

Rezension

Autor: Nicolas Meschenmoser

Das Buch stammt aus der Feder von Wolfgang Schmale. Er ist Professor für Geschichte der Neuzeit an der Universität Wien. Schmale nähert sich in seinem Werk sukzessive der Ausgangsfrage im Titel des Buches an. Beginnend mit den Kapiteln „Wie Europa wurde, was es ist“ und „Die Europäische Union“ fasst Schmale zusammen, was die Europäische Union (EU) bisher erreicht hat und an welcher Stelle sie sich momentan befindet.

In den folgenden drei Kapiteln “Der EU-Vertrag oder Wie ernst nimmt sich die EU?”, “Nationalstaat und Nationalismus in der EU” und „Identitätsdenken und Vielfalt“ versucht der Autor, die Krise der EU greifbar zu machen. Er schließt sein Buch mit dem Kapitel „Die Zukunft der EU“. Darin beschreibt er, was zukünftig sein kann, sein soll oder mit einer gewissen Sicherheit sein wird.

Das Buch beginnt mit dem Satz „Die EU steckt in der Krise“. Damit hält der Autor seinen momentanen Eindruck des Ist-Zustandes von Europa fest. Schmale ist jedoch überzeugter Europabefürworter und hält trotz des negativ behafteten einleitenden Satzes einige interessante Lösungsansätze zur Bewältigung der Krisen bereit.

Sonntag, 2. August 2020

Adam Tooze zum Konflikt zwischen BVG und EZB/EuGH

In einem ausführlichen und erhellenden Beitrag in Foreign Policy, der in einer übersetzten Fassung auf der Website der Heinrich Böll Stiftung zu finden ist, erläutert der Wirtschaftshistoriker Adam Tooze die Hintergründe des Konflikts zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischer Zentralbank bzw. zwischen konservativen Ökonomen und der Realität: "Der Tod des Mythos Zentralbank"...

Sonntag, 26. Juli 2020

Spannungsfeld zwischen EU-Recht und nationalem Recht: BVG und EZB / EuGH

Grob vereinfacht steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) im Spannungsfeld nationaler und supranationaler Rechtsprechung, wobei die Rechtssprechung des EuGH als unabhängiges Instrument der EU-Jurisdiktion Vorrang haben sollte. Diesen stellt das BVG auch nicht in Frage, betont aber, dass die Vertragsstaaten als Herren der Verträge ein gewisses Mandat zur Überwachung über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen hätten.

Demnach sieht sich das BVG zum Einschreiten ermächtigt und fordert von der EZB die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Regulierung der EU-Geldpolitik in Relation zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf die EU-Bürger*innen, in diesem Fall die Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland. Nach Ansicht der Kläger und zuletzt auch des BVG wurde dies nicht hinreichend erwogen und vom EuGH nicht hinreichend überprüft. Obwohl mit dem Urteil selbst eine Unverhältnismäßigkeit bereits postuliert wird, ergibt sich für die EZB dadurch lediglich eine transparentere oder genauere Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des Programms für Staatsanleihenkäufe, welches dem EZB als vorrangiges Instrument der Preisregulierung dient.

Besonders brisant ist nach Auffassung vieler Kommentatoren auch, dass hier in die Unabhängigkeit der EU-Institutionen – vor allem der EZB – eingegriffen wird, was eigentlich als absolutes „no go“ gilt. Hierbei entstünde der Eindruck, Deutschland würde dabei aus purem Eigeninteresse in die Entscheidungsmacht der EZB und der Prüfinstanz der EuGH eingreifen wollen, was nicht nur eine EU-Rechtsverletzung zur Folge hätte, sondern den integrativen und solidaritätsstiftenden Charakter der EU, der eben durch diese Unabhängigkeit gewährleistet werden soll, überschattet.

Während die einen applaudieren, steht anderen der Angstschweiß im Gesicht. Doch hat das Urteil denn wirklich so viel Sprengkraft? Die Aufforderung zur Prüfung der Staatsanleihenkäufe wird von Merkel als „heikel aber heilbar“ bezeichnet (siehe Finke et al.). Heilbar – sozusagen also eine Verletzung, ein Kränkeln der europäischen Rechtsgemeinschaft, das besonders deshalb so besorgniserregend erscheint, weil es eine ansteckende Wirkung haben könnte. Gerade Mitgliedsstaaten wie Ungarn oder Polen, deren Regierungen sowieso dazu tendieren, europäische Statuten zu ignorieren, sehen sich bereits im Urteilsspruch der BVG bestätigt und könnten ihrerseits die vertragsüberwachende und übergeordnete Stellung des EuGH abermals in Frage stellen.

Zudem geht aus den Beiträgen hervor, dass das BVG in seiner Urteilsfindung nicht gerade eine breite Spanne an Wirtschaftsexperten zu Rate gezogen hat. Allenfalls konservative Ökonomen und Versicherungen seien hier weisend gewesen – dabei hätten Erstere nicht erkannt, welche gravierende Veränderung die Geldmärkte durchlaufen hätten und Letztere aus Eigeninteresse und nicht aus Interesse an der Allgemeinheit geklagt.

Laut Gammelin hat das die Schwächung der EU zur Folge. Obwohl das BVG beteuerte, dass ihr Urteil nicht die Maßnahmen zur Corona-Krisenbewältigung betreffe, sondern konkret auf den PSPP gerichtet sei, betont Gammelin, dass die Schlagkraft des Votums daraus hervorginge, dass die EU just in diesem Moment Einheit in der Krisenbewältigung praktizieren müsse. Auch Voßkuhle hatte sich, dieser Brisanz bewusst, konkret abmildernd dazu geäußert und somit zumindest die Märkte beruhigt.

Schmieding weist zudem den Vorwurf der mangelnden Transparenz seitens der EZB zurück und verweist auf die regelmäßigen Pressekonferenzen, auf denen die Entscheidungen begründet werden und die Rechenschaftsplicht gegenüber dem EuGH. Außerdem stünde Deutschland mit seiner schwarzen Null gut da, und sowohl Niedrigzins als auch die niedrigen Renditen seien eben nicht nur auf die EZB-Maßnahmen zurückzuführen, sondern das Resultat komplexerer Zusammenhänge. Daher wäre der Nachweis einer Verhältnismäßigkeit für deutsche Bedingungen ohnehin nicht Aufgabe der EZB oder EuGH und schlichtweg auch nicht sinnvoll.

Dieser kritischen Lesart steht der Beitrag von Bednarz entgegen. Die Juristin sieht in dem Urteil eher eine festigende Wirkung auf die Gemeinschaft, da es zurecht mögliche Kompetenzüberschreitungen rügt, dadurch aber auch eine sehr konkrete Kompetenzverteilung anmahnt, die dann rechter Stimmungsmache entgegenwirken würde. Das Argument der negativen Beispielrolle für Ungarn oder Polen sei zwar nachvollziehbar, mache aber das Votum an sich weder unzulässig noch unergründbar. Zudem sei die Tendenz des EuGH, die Kompetenzen der EU-Institutionen gerne mal auch über die vertraglich vereinbarten Befugnisse hinweg zu erweitern, nicht ganz von der Hand zu weisen.

Nicht von der Hand zu weisen ist letzten Endes vor allem das Spannungsverhältnis zwischen EU-Recht und nationalem Recht, der EU-Geldpolitik und den wirtschaftlichen Auswirkungen auf nationaler Ebene. Im positiven Tenor von Bednarz lässt sich nur hoffen, dass die EU nun gestärkt aus diesem Konflikt hervorgegangen ist. 

Literatur

Montag, 20. Juli 2020

Urteil des BVG zu den EZB-Anleihekäufen

Am 05.05.2020 hat das BVG ein Urteil zu den EZB-Anleihekäufen verkündet. Nach diesem Urteil sei das Staatsanleiheprogramm kompetenzwidrig. Nun fordert das BVG, dass das EZB eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen solle, die bislang gefehlt habe. Folgende Argumente führen vor Augen, dass die EZB fehlerhaft gehandelt hat, und zeigen, welche Konsequenzen sich aus der Situation ergeben:
  • Der Gerichtshof der EU hat nicht überprüft, ob die EZB die Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt hat.
  • Das Handeln der EZB sei willkürlich gewesen. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung muss nachgeholt werden. Findet die Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht innerhalb von drei Monaten statt, so dürfe sich die Bundesbank nicht mehr an dem Programm beteiligen.
  • Die EZB finanziere Euroländer mithilfe der Staatsanleihekäufe. Dies ist jedoch explizit verboten. 
  • Das Handeln der EZB würde die Autonomie der einzelnen EU-Länder einschränken. 
  • Die EZB müsse stärker kontrolliert werden und ihre Handlungen müssen zukünftig stärker begründet werden. 
  • Wenn die EZB ihr Handeln nicht angemessen begründen kann, so handelt sie außerhalb ihres Kompetenzbereiches. 
  • Die Wirtschaftspolitik gehöre nicht zu dem Kompetenzbereich der EZB.
Es gibt wiederum folgende Argumente, die gegen das Urteil des BVG sprechen:
  • Das BVG beurteilt die Folgen des Handelns der EZB in Hinblick auf Deutschland. 
  • Mit seinem Urteil würde sich das BVG in politische Angelegenheiten einmischen. 
  • Das Vertragsverletzungsverfahren sei nicht angemessen. 
  • Die Staatsanleihen wurden zur Förderung der Liquidität genutzt. 
  • Die Anleihekäufe fördern sowohl Beschäftigung als auch Löhne. 
  • Das BVG mischt sich in eine Angelegenheit, die nicht in seinem Kompetenzbereich liegt. 
  • Die EZB würde im Rahmen von Pressekonferenzen ihre Entscheidungen begründen. 
  • Die EZB sei dafür zuständig, dass Preisstabilität herrscht und nicht dafür, dass die Sparer keine Nachteile haben. 
  • Das BVG hat nicht die rechtliche Befugnis, über die EZB zu beurteilen. 
  • Mit dem Urteil würde laut der Vorsitzenden in der EU-Kommission der „Kern der europäischen Souveränität“ (Grunert 2020) berührt. 
  • Die EU habe bereits Probleme, die sich mit dem Urteil noch mehr intensivieren würden.
Insgesamt wird in den einzelnen Beiträgen deutlich, dass die EZB keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt hat und dies jedoch getan werden soll. Außerdem wurde das explizite Verbot, Länder der EU mit Staatsanleihen zu unterstützen, außer Acht gelassen. Andererseits kann gesagt werden, dass das BVG sich in eine Angelegenheit einmischt, die nicht innerhalb seines Kompetenzbereichs liegt. Außerdem ist das BVG auf die Rolle Deutschlands im Hinblick auf das Staatsanleiheprogramm fixiert.

Ein Paukenschlag von kurzer Dauer: Der Konflikt zwischen BVerfG und EZB

Im Urteil des BVerfG vom 5. Mai 2020 stellt das Gericht Kompetenzüberschreitungen seitens der EZB und des EuGH fest: Das Staatsanleihenkaufprogramm PSPP bedinge wirtschaftliche Konsequenzen, die nicht ausreichend abgewogen wurden. Dafür wird das Urteil teils harsch kritisiert.

An Sensationalismus war die mediale Resonanz auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 schwer zu überbieten. Ein Umstand, der angesichts des vordergründig doch eher trockenen juristischen Sachverhalts verwundert. So betitelten gleich mehrere Zeitungen das Urteil als Paukenschlag. Die Financial Times spricht gar von einer Bombe, die das Bundesverfassungsgericht unter die Europäische Rechtsordnung gelegt hätte (vgl. hier). Aber worin genau liegt die Sprengkraft des Urteils, was ist der konkrete Sachverhalt und wie wurde die „Bombe“ entschärft?

Der Sachverhalt: Die geldpolitische Strategie der EZB

Auf Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist es das vorrangige Ziel der Europäischen Zentralbank bzw. des Europäischen Systems der Zentralbanken, Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten (z.B. Art. 282 Abs. 2 AEUV). Darunter verstanden wird eine Inflationsrate, die sich unter, aber nahe 2% bewegt. Um dieses Ziel zu erreichen, verfügt die EZB über eine geldpolitische Strategie, die sich auf zwei Säulen stützt:

Einerseits soll durch eine wirtschaftliche Analyse beurteilt werden, wie sich realwirtschaftliche Bedingungen (gesamtwirtschaftliche Produktion im Zusammenhang mit Angebot und Nachfrage etc.) auf die Preisentwicklung auswirken. Andererseits wird durch die monetäre Analyse der langfristige Zusammenhang zwischen verfügbarer Geldmenge und Preisen untersucht. Beide Säulen stützen die geldpolitischen Instrumente, die der EZB zur Verfügung stehen. Eines dieser Instrumente stellen geldpolitische Sondermaßnahmen dar, zu denen auch das Rahmenprogramm des Expanded Asset Purchase Programme (EAPP) gehört. Teil des EAPP wiederum ist das im Urteil des BVerfG betroffene Public Sector Purchase Programme (PSPP) der EZB (vgl. Verbeken et al. 2019).

Das Ziel des EAPP ist dabei mittels quantitativer Lockerung (wird hier kurz erklärt) die Inflationsrate auf besagtem Niveau zu halten und dadurch Konsum und Investitionen in der Eurozone zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, nehmen die Europäischen Zentralbanken Anleihen an Vermögenswerten auf, um so die Geldmenge zu erhöhen und den Zinssatz auf ein niedriges Niveau zu drücken. Als Teil des EAPP ermöglicht das im März 2015 beschlossene PSPP speziell den Kauf von Staatsanleihen europäischer Mitgliedstaaten und macht mit 2.088.100 Millionen Euro den weitaus größten Teil des 2.557.800 Millionen schweren Gesamtvolumens des EAPP aus (vgl. BVerfG 2020). 

Der Konflikt: Das Urteil des BVerfG

Eben jene Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm bezeichnet das BVerfG im Urteil vom 5. Mai 2020 als kompetenzwidrig und kritisiert eine fehlende Prüfung der Verhältnismäßigkeit der geldpolitischen Intervention. In der Feststellung einer „Kompetenzwidrigkeit“ liegt zugleich die Grundlage für die Rechtszuständigkeit des BVerfG, das als nationales Verfassungsgericht im Unionsrecht eigentlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) untergeordnet ist, der in eben dieser Rechtssache bereits im Dezember 2018 urteilte und kein Mandatsübertritt der EZB feststellen konnte.

Damit wäre der Rechtsweg eigentlich erschöpft, das umgeht das BVerfG aber, indem es sowohl in den EZB-Beschlüssen als auch in dem darauf bezogenen EuGH-Urteil eine Kompetenzüberschreitung sieht: beides sei ultra-vires (also außerhalb des vertraglichen Kompetenzbereichs) ergangen. Auf Grundlage der Tatsache, dass die Mitgliedsstaaten die „Herren der Verträge“ sind, sieht das BVerfG eine solche Ultra-Vires-Kontrolle der Unionsorgane als begründet an (vgl. BVerfG 2020, o.S.). 

Worin sieht das BVerfG Mandatsüberschreitungen seitens der EZB und des EuGH?

Nach Ansicht des Verfassungsgerichts überschreitet die EZB den durch den AEUV zugewiesenen währungspolitischen Auftrag, da das PSPP nicht nur geldpolitische, sondern auch weitreichende wirtschaftspolitische Auswirkungen habe:
„Zu den Folgen des PSPP gehören zudem ökonomische und soziale Auswirkungen auf nahezu alle Bürgerinnen und Bürger, die etwa als Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer jedenfalls mittelbar betroffen sind“ (BVerfG 2020).
Nach Ansicht des Gerichts hätte eine angemessene Abwägung der währungspolitischen Ziele und der damit verbundenen wirtschaftspolitischen Folgen unter „Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten“ (BVerfG 2020) stattfinden müssen. Auch im Urteil des EuGH wären die wirtschaftspolitischen Folgen außer Acht gelassen worden, weshalb sich dieses gleichermaßen als ultra-vires qualifiziere.

Im Rahmen der Feststellung einer Kompetenzüberschreitung der Unionsorgane verpflichtet das BVerfG die Bundesregierung und den Bundestag, der bisherigen Handhabung des PSPP entgegenzutreten und auf eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit seitens der EZB hinzuwirken. Nach einer Frist von drei Monaten sei es der Bundesbank untersagt, weiterhin am PSPP teilzunehmen, sofern die EZB bis dahin die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht nachvollziehbar darlege (vgl. BVerfG 2020).

Und nun? Worin liegt die Sprengkraft des Urteils?

Wie bereits in der Einleitung angedeutet, stieß das BVerfG-Urteil auf teils heftige Kritik, die sich auf verschiedene Sachverhalte bezog:

Auf einer inhaltlichen ökonomischen Ebene kritisiert Schmieding, das Urteil beruhe auf einem unvollständigen und somit falschen Verständnis von Geldpolitik (Schmieding 2020, o.S.). Ein falsches Verständnis deshalb, da die wirtschaftlichen Folgen des PSPP keine „unerwünschte Nebenwirkung“, sondern der wesentliche Wirkungskanal der Geldpolitik sei. Ebenso sei der niedrige Zinssatz in einem größeren Bedingungsfeld zu bewerten, der Einfluss der EZB-Geldpolitik sei nur einer mehrerer (auch global wirkender) Faktoren.

Den Vorwurf der fehlenden Transparenz über die Abwägung der Verhältnismäßigkeit seitens der EZB entkräftet der Autor mit Verweis auf die regelmäßig stattfindenden Pressekonferenzen und die Publikationen der EZB. Auch die Einschätzung des EZB-Beschlusses als ultra-vires teilt Schmieding nicht, da eben diese Abwägung nicht Teil des vertraglich gesicherten Mandatsbereichs sei (vgl. ebd.). In einer ähnlichen Weise kritisiert Fricke das Urteil, das nach seiner Einschätzung nur durch die exklusive Konsultation orthodoxer Wirtschaftsprofessoren zustandekommen konnte, die in Bezug auf die Staatsanleihekaufpolitik eine fachliche Minderheitenmeinung vertreten würden (vgl. Fricke 2020, o.S.).

Weitaus schwerer wiegt die Kritik auf einer (rechts-)politischen Ebene: Durch die Einstufung des EuGH-Urteils als Kompetenzüberschreitung stellt sich das BVerfG gegen die europäische Rechtsprechung und schwächt damit die europäische Rechtsarchitektur. So befürchtet Gammelin eine negative Vorbildwirkung des deutschen Gerichtshofs auf die Rechtsdurchsetzung des EuGH in Ungarn oder Polen, wo sich bereits zuvor fehlende Bereitschaft zur Compliance abzeichnete. Für Europa sei das Urteil eine schlechte Nachricht (vgl. Gammelin 2020). Wie recht Gammelin mit ihrer Einschätzung liegt, zeigt die Stellungnahme des polnischen Justizministeriums, das das BVerfG-Urteil als Bestätigung ihres EuGH-feindlichen und demokratieabbauenden Kurses betrachtet (vgl. Puhl 2020, o.S.).

Dieser Brisanz scheint sich das BVerfG bewusst gewesen zu sein, da es in der Pressemitteilung ausführlich die Entscheidung zu einem Ultra-Vires-Verfahren vor dem Hintergrund einer Gefährdung der einheitlichen Unionsrechtsanwendung begründet (vgl. BVerfG 2020). Ebenso verweisen Finke et al. relativierend darauf, dass das Ultra-Vires Konstrukt ein häufig genutztes und im Kern demokratisches Verfahren darstellt (vgl. Finke et al. 2020). Problematisch erscheint demnach nicht das Ultra-Vires-Verfahren an sich, sondern die gegenwärtigen europapolitischen Rahmenbedingungen und speziell die in Osteuropa beobachtbaren rechtsstaatlichen Erosionstendenzen, die die Rezeption des BVerfG-Urteils bedingen.

Die Entschärfung der „Bombe“

Vor diesem Hintergrund ist die Einschätzung der Financial Times, das BVerfG habe eine Bombe unter das europäische Rechtssystem gelegt, nicht mehr allzu abwegig. Es ist wohl auch dieser Sprengkraft auf die Rechtsdurchsetzung der EuGH-Jurisdiktion zu „verdanken“, dass der Konflikt bereits vor dem Erlöschen der durch das BVerfG gesetzten Frist beigelegt werden konnte. Nachdem die EZB entsprechende Dokumente zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit des PSPP übermittelt hatte, stimmte der Bundestag am 2.7.2020 mehrheitlich dafür, die Bestimmungen des BVerfG-Urteils als erfüllt anzusehen (vgl. hier). Freilich bleiben dadurch die rechtspolitischen Konsequenzen des Verfassungsgerichtsurteils noch offen: Wie schwer der Schaden für die europäische Rechtordnung tatsächlich wiegt, wird sich noch zeigen.

Literatur

Demokratie(defizit) im EU-Mehrebenensystem – eine Bilanz

Macht Europa demokratischer“ heißt es im Titel des Kommentars von Steffen Dobbert in der ZEIT ONLINE vom Mai 2019, kurz nach der Europawahl. Doch muss Europa demokratischer werden? Viele der Punkte, die Dobbert in seinem Kommentar als Ursache für ein herrschendes Demokratiedefizit sieht, finden sich auch in den Texten von Decker, Vauchez, Grimm und Müller. Diese gilt es im Folgenden nochmals kurz zu erläutern, um anschließend eine Bilanz zu ziehen. Es wird der Frage nachgegangen, wie Demokratie in der Europäischen Union gelebt und gestaltet wird. Lassen sich Defizite feststellen? Und wenn ja, woran lassen sich diese festmachen?

Demokratie im EU-Mehrebenensystem – eine Bilanz

Im Folgenden werden die Erkenntnisse aus den Sitzungen über die Demokratie im EU-Mehrebenensystem zusammengefasst. Dabei haben wir mit Frank Decker und seinen Überlegungen zu „Weniger Konsens, mehr Wettbewerb“ angefangen, gefolgt von den Ausführungen über die „Unabhängigen“ von Antoine Vauchez. Daraufhin haben wir uns mit Dieter Grimm beschäftigt und seiner Frage, welches Europa es denn nun sein soll. Abschließend wurde Jan-Werner Müllers Idee, wie die Mitgliedsstaaten geschützt werden können, untersucht. Grundsätzlich sehen alle Autoren teilweise unterschiedliche, teilweise aber auch sich überschneidende Defizite im EU-Mehrebenensystem. 

Frank Decker erkennt aufgrund des fehlenden politischen Wettbewerbs sowie der ungleichen Partizipation der BürgerInnen ein institutionelles Demokratiedefizit. Da die Demokratie in der EU keine historisch gewachsene Zusammengehörigkeit beinhaltet und die EU als technokratisches System nicht wünschenswert ist, versucht Decker an den institutionellen Stellschrauben zu drehen, um eine positive Veränderung hervorzurufen. Insgesamt drei Reformvorschläge macht Decker:
  • Erstens: Das Wahlrecht muss angepasst werden. Er wünscht sich europäische Wahllisten und einen europäischen Wahlkampf, um die Zeit der national geführten Wahlkämpfe der Vergangenheit angehören zu lassen. Kleinere Parteien will er mit einer Sperrklausel von 3% dazu zwingen, sich zusammenzuschließen, um eine Chance zu haben, in das EP einzuziehen.
  • Zweitens: Der Kommissionspräsident sollte durch das Volk gewählt werden, was seine Legitimation steigern würde.
  • Drittens: Die Anzahl der Kommissare sollte verringert werden, um die Kommission handlungsfähiger zu machen. Außerdem sollte der durch das Volk legitimierte Kommissionspräsident sein Regierungskabinett ernennen dürfen.
Die Umsetzungschancen stuft Decker als gering ein. Eine europäische Öffentlichkeit und ein starkes Europäisches Parlament wären da schon hilfreich.

Sonntag, 19. Juli 2020

Demokratiedefizit der EU - Versuch einer Bilanz

Vielen Wissenschaftler*innen zufolge hat die EU ein Demokratiedefizit. Doch wie entstand dieses und wie könnte es sich gegebenenfalls beheben lassen?

Als Bilanz zu unseren vier Sitzungen zu dieser Thematik möchte ich zunächst das grundlegende Problem erläutern. Dieter Grimm beispielsweise stellt fest, dass die EU über eine Wirtschaftsgemeinschaft hinausgewachsen ist, ohne konkrete Ziele zu definieren. Die Politik diskutiert seiner Meinung nach nicht genauer über diese Ziele, so dass die Bürger*innen der Gemeinschaft sich nicht im Klaren darüber sein können, was die EU eigentlich politisch anstrebt. Denn je nach Ziel unterscheiden sich natürlich auch die Lösungsansätze.

Anstatt über die Ziele zu diskutieren, werden nach Grimm eher Entscheidungen getroffen, die Folgezwänge mit sich bringen. Dadurch können sich die Bürger*innen keine Meinung bilden und es lässt sich somit keine Legitimation aufbauen. In dem Podcast „Wie die EU demokratischer werden kann – Verfassungsrechtler Dieter Grimm“ von Deutschlandfunk Nova spricht Grimm davon, dass die EU ein Legitimationsdefizit hat. Dies sei schwer zu bestreiten.