Mittwoch, 5. Juni 2024

Funktionen der Europäischen Kommission

Ein Beitrag von Svenja Erath, Nikolai Hartleb, Hannes Wiesenthal und Rosa Oberhauser

Die Europäische Kommission ist eines der Hauptorgane der EU. Ihr kommen viele Aufgaben zu. Die vier Hauptfunktionen der Europäischen Kommission sind:

  • Initiativrecht: Die Kommission fungiert als zentrales Exekutivorgan der Europäischen Union und besitzt als einzige Institution das Initiativrecht.
  • Haushalt: Kommission, Rat und Parlament arbeiten zusammen, um über die Höhe des Haushalts und den Einsatz der Gelder zu entscheiden. Das Parlament stimmt jedes Jahr darüber ab, ob die Kommission, die den Haushalt verwaltet, das Geld richtig eingesetzt hat (siehe auch hier).
  • Vertretung der EU auf internationaler Ebene: Die Kommission vertritt die Europäische Union in internationalen Gremien, wie zum Beispiel der Welthandelsorganisation (WTO).
  • Hüterin der Verträge: Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten und kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht verstößt. Bevor jedoch ein formales Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und der Europäische Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet wird, geht meist ein sogenanntes EU-Pilotverfahren voraus. In einem strukturierten Dialog zwischen der Europäischen Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat können die meisten Rechtsverstöße geklärt werden ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Im Jahr 2021 konnten auf diese Weise 81% der Beschwerden erfolgreich gelöst werden, nur 19% der Verfahren gingen weiter (siehe auch hier und hier).

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