Mittwoch, 23. September 2026

Europäische Identität im Politikunterricht – eine Analyse der KMK-Empfehlung

1. Einführung in die Thematik

Wie lässt sich Europa definieren, welche geografischen Grenzen hat Europa und was verbindet uns auf diesem Kontinent? Welche kulturellen Werte und Eigenschaften verbinden uns? Oder ist es vielleicht doch eher eine politische Gemeinschaft, die uns durch die Europäische Union verbindet, wenngleich nicht alle Staaten, die zu Europa gehören, auch zur EU gehören? Um die Frage zu klären, was uns in Europa verbindet, wird häufig eine weitere Frage gestellt — die nach der europäischen Identität. Doch wie kann eine Identifikation mit Europa entstehen bei so einem großen Kontinent? Der Empfehlung der Kultusministerkonferenz zufolge ist die Schule als Institution ein Ort, an dem der europäische Gedanke vermittelt und gelebt werden soll, und im Politikunterricht sollen sich Schülerinnen und Schüler mit einer europäischen Identität auseinandersetzen (2020, S. 4, 9).

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Analyse dieser KMK-Empfehlung. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welchen Beitrag der Politikunterricht zur Entwicklung eines europäischen Bewusstseins beziehungsweise einer europäischen Identität leisten kann und welche Vorgaben sich hierzu aus der Empfehlung der Kultusministerkonferenz „Europabildung in der Schule“ aus dem Jahr 2020 ergeben. Ausgehend davon lautet die zentrale Forschungsfrage dieser Arbeit: Wie kann der Politikunterricht eine ‚europäische Identität‘ stiften, und wie adressiert die KMK-Empfehlung diesen Auftrag?

Diese Forschungsfrage wird im Verlauf der Arbeit näher erläutert und beantwortet. Dabei wird insbesondere untersucht, welches Verständnis von europäischer Identität der KMK-Empfehlung zugrundeliegt, welche Bedeutung Europabildung im Politikunterricht besitzt und welche konkreten Ansätze es gibt, eine europäische Identität zu vermitteln. Außerdem wird die KMK-Empfehlung konkret daraufhin untersucht, welche Grundlagen zur EU, welche Werteorientierung und welches Verständnis einer aktiven Bürgerrolle ihr zugrundeliegen.

2. Theoretische Grundlagen

2.1 Europäische Identität

Zum Begriff der europäischen Identität gibt es in Wissenschaft und Politik verschiedene Definitionen und der Begriff wird von verschiedenen Seiten und mit verschiedenen Methoden erforscht (Prutsch 2017, S. 15). Es stellt sich vor allem die wichtige Frage nach der Definition des Bezugsraumes, wenn es um die europäische Identität geht. Ist damit ganz Europa gemeint oder nur die Europäische Union? In einer Studie des CULT-Ausschusses betont der Autor, dass in der Fachliteratur meist nicht zwischen einer Identifikation mit der EU und einer Identifikation mit Europa unterschieden wird. Dies könne, so Prutsch, an der enormen Wichtigkeit der Europäischen Union für Europa liegen (vgl. ebd.).

Prutsch betont, dass die Bildung einer europäischen Identität aufgrund ihres transnationalen Charakters besonderen Herausforderungen unterliegt. Während nationale Identitäten häufig auf gemeinsame historische Erfahrungen, kulturelle Traditionen oder eine gemeinsame Sprache zurückgreifen können, sind solche Voraussetzungen auf europäischer Ebene deutlich heterogener ausgeprägt (Prutsch 2017, S. 16, 18). Grundsätzlich lassen sich nach Prutsch zwei zentrale Verständnisse europäischer Identität unterscheiden:

  • Zum einen kann Europa als eine kulturelle Gemeinschaft verstanden werden. Dieses Verständnis basiert auf der Annahme, dass gemeinsame Werte, ein gemeinsames kulturelles Erbe und gemeinsame historische Erfahrungen die Grundlage einer europäischen Identität bilden können.
  • Zum anderen kann Europa als eine politische Gemeinschaft betrachtet werden, deren Identität insbesondere durch gemeinsame demokratische Verfahren, politische Institutionen und die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geprägt wird, der sogenannte Verfassungspatriotismus (Prutsch 2017, S. 16).

Die Gegenüberstellung dieser beiden Ansätze verdeutlicht, dass europäische Identität nicht auf ein einzelnes Merkmal reduziert werden kann. Sowohl die kulturelle als auch die politische Dimension können für die Entwicklung eines europäischen Zugehörigkeitsgefühls von Bedeutung sein. Gleichzeitig sind beide Verständnisse mit Herausforderungen verbunden. Ein ausschließlich kulturell begründetes Identitätsverständnis kann angesichts der großen Vielfalt europäischer Kulturen problematisch sein, da es stark an das Konzept eines Nationalstaates erinnert (vgl. ebd.). Eine ausschließlich politische Identität wiederum setzt voraus, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit europäischen Institutionen und demokratischen Prozessen identifizieren und diese als Teil ihrer eigenen politischen Zugehörigkeit wahrnehmen (Prutsch 2017, S. 18–19).

Eine frühe politische Annäherung an den Begriff der europäischen Identität findet sich im „Dokument über die europäische Identität“, das 1973 von den damals neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften verabschiedet wurde. Für ihre Bestimmung seien das Bekenntnis zu gemeinsamen Werten, die Annäherung der Lebensverhältnisse sowie der Stand des europäischen Einigungsprozesses wichtig (Europäische Gemeinschaften 1973, S. 2). Darüber hinaus wird der bereits erreichte Zusammenhalt der europäischen Staaten und der dynamische Charakter des Einigungsprozesses als zentrale Grundlage der europäischen Identität hervorgehoben (vgl. ebd.).

Das Dokument verbindet europäische Identität mit gemeinsamen politischen und gesellschaftlichen Werten. Dazu zählen insbesondere repräsentative Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit und Achtung der Menschenrechte. Gleichzeitig wird jedoch ausdrücklich die „reiche Vielfalt“ der nationalen Kulturen berücksichtigt (vgl. ebd.). Europäische Identität wird somit nicht als kulturelle Homogenität verstanden, sondern als Verbindung gemeinsamer Werte mit der Anerkennung kultureller und nationaler Vielfalt. Damit wird deutlich, dass europäische Identität bereits in diesem frühen Dokument nicht als einheitliche oder starre Identität konzipiert wurde. Auch Prutsch hebt hervor, dass Identitäten grundsätzlich nicht statisch sind, sondern fortlaufenden Veränderungen unterliegen. Eine europäische Identität kann daher nicht als abgeschlossene oder endgültig herstellbare Identität verstanden werden (2017, S. 25).

2.2 Europabildung

Ein klares Ziel der KMK-Empfehlung ist die Europabildung von Schülerinnen und Schülern (2020, S. 4-5). Das folgende Unterkapitel wird sich daher mit dem Begriff der Europabildung beschäftigen. Im Europalexikon auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung wird Europabildung als eine schulische Aufgabe verstanden, die darauf abzielt, Schülerinnen und Schüler mit Europa und der Europäischen Union vertraut zu machen. Dabei umfasst Europabildung sowohl die Vermittlung von Wissen über europäische Zusammenhänge und Institutionen als auch Begegnungen, Projekte und Möglichkeiten politischer Partizipation. Eine zentrale Herausforderung besteht in der didaktischen Vermittlung der komplexen politischen und gesellschaftlichen Strukturen Europas im schulischen Unterricht (Weinmann 2020).

Kohlhaas und Kreußer heben in ihrem Artikel „Europa in der Schule“ gesellschaftswissenschaftliche Fächer wie Geschichte, Geografie und Politik hervor. Diese ermöglichen es, so Kohlhaas und Kreußer, politische, historische und gesellschaftliche Entwicklungen aus einer europäischen Perspektive zu betrachten. Aufgrund der Vielschichtigkeit europäischer Themen wird zudem die Bedeutung eines fächerverbindenden Unterrichts hervorgehoben. Über den Fachunterricht hinaus sollen insbesondere Schüleraustausche und Schulpartnerschaften dazu beitragen, Europa unmittelbar erfahrbar zu machen und interkulturelle Kompetenzen, Empathie und Solidarität zu fördern. Europäische Förderprogramme wie ERASMUS+ unterstützen bei Begegnungen und Kooperationen. Für eine erfolgreiche Europaerziehung sind darüber hinaus die Kenntnisse und Einstellungen der Lehrkräfte sowie die Verankerung des Themas Europa im Schulprofil von zentraler Bedeutung. Die Qualität des Unterrichts und die Haltung der Lehrkräfte können, den Autoren zufolge, die Einstellungen von Schülerinnen und Schülern gegenüber Europa nachhaltig beeinflussen (Kohlhaas/Kreußer 2021).

Eine zentrale Grundlage der schulischen Europabildung in Deutschland bildet die Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK 2020) „Europabildung in der Schule“. Bereits 1978 veröffentlichte die KMK erstmals Leitlinien zum europäischen Bildungsauftrag der Schule, die 1990 und 2008 überarbeitet wurden. Die aktuelle Fassung wurde im Jahr 2020 beschlossen und verbindet Europabildung verstärkt mit historisch-politischer Bildung, Menschenrechtsbildung und Demokratiebildung (KMK 2020, S. 5).

Der KMK zufolge soll Europabildung junge Menschen dazu befähigen, aktiv und kompetent am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und beruflichen Leben in Europa teilzunehmen. Dabei sollen sie sich mit gemeinsamen europäischen Werten, dem historischen und kulturellen Erbe sowie dem europäischen Einigungsprozess auseinandersetzen (vgl. ebd.). Ein zentrales Ziel besteht in der Förderung der Europakompetenz, die neben europabezogenem Wissen insbesondere interkulturelle Kompetenz sowie Partizipations-, Gestaltungs- und Mehrsprachenkompetenz umfasst (vgl. ebd.).

Durch diese Kompetenzen soll Schülerinnen und Schülern die Entwicklung eines Bewusstseins für eine europäische Identität ermöglicht werden und die Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern ausgebildet werden. Darüber hinaus soll Europabildung dem Grundsatz „In Vielfalt geeint“ entsprechen, und die Schule soll Interesse und Akzeptanz gegenüber anderen Sprachen und Kulturen wecken (KMK 2020, S. 6). Europabildung zielt somit darauf ab, Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, Europa als gemeinsamen Lebens- und Handlungsraum wahrzunehmen und diesen aktiv und reflektiert mitzugestalten (vgl. ebd.).

2.3 Europabildung und Identität im Politikunterricht

Im vorherigen Unterkapitel wurde Europabildung im allgemeinen behandelt, doch wie kann eine europäische Identität im Politikunterricht vermittelt werden? Im Bildungsplan von Baden-Württemberg (2016) ist die Europäische Union im Gemeinschaftskundeunterricht der Sekundarstufe I für die 10. Klasse verankert. Im Themenfeld „Die Europäische Union“ sollen Schülerinnen und Schüler untersuchen, wie Entscheidungen der EU ihren Alltag beeinflussen, welche Partizipationsmöglichkeiten EU-Bürgerinnen und -Bürger besitzen und wie die europäischen Institutionen im politischen Entscheidungsprozess zusammenwirken (Bildungsplan Baden-Württemberg 2016, 3.2.2.2). Ebenfalls behandelt werden Herausforderungen wie Umweltpolitik, Migration, Digitalisierung oder Friedenssicherung (vgl. ebd.). Laut Bildungsplan soll die Europäische Union also vielschichtig behandelt werden, das Thema europäische Identität wird jedoch nicht erwähnt.

Von der Landeszentrale für politische Bildung werden hierfür Unterrichtsideen bereitgestellt, die sich explizit mit der Frage der europäischen Identität auseinandersetzen. So sollen sich die Schülerinnen und Schüler in der Unterrichtseinheit „Europäische Identität: Ein Konstrukt?“ mit der grundlegenden Frage beschäftigen, was unter einer europäischen Identität überhaupt verstanden werden kann und auf wen oder welche Gemeinschaft sich eine solche Identität bezieht (Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg o. J.).

Eine solche Herangehensweise ermöglicht es, Schülerinnen und Schüler nicht lediglich mit vorgegebenen Vorstellungen von Europa zu konfrontieren, sondern sie zur eigenständigen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Identitätsvorstellungen anzuregen. Auch das Unterrichtsmaterial zur europäischen Identität im Geschichtsunterricht soll vermitteln, dass Identitätsvorstellungen Konstrukte sind und nicht einfach vorausgesetzt werden können. Gleichzeitig verweist es darauf, dass Identität gemeinsamen kulturellen, lebensweltlichen und wertbezogenen Erfahrungen zugrunde liegen muss (Wolf 2006, S. 7).

Für den Gemeinschaftskundeunterricht ergibt sich daraus die Möglichkeit, europäische Identität als offene politische und gesellschaftliche Fragestellung zu behandeln. Besonders geeignet ist hierfür ein problemorientierter Unterricht, der unterschiedliche Positionen gegenüberstellt und die Schülerinnen und Schüler zur eigenen Urteilsbildung befähigt (vgl. ebd.). Wolf schlägt hierfür unter anderem die Auseinandersetzung mit Fragen vor, ob die europäische Geschichte als Erfolgsgeschichte verstanden werden kann, welche Bedeutung Konflikte und Verbrechen der europäischen Geschichte besitzen oder wie sich das Selbstverständnis Europas im Laufe der Zeit verändert hat (vgl. ebd.).

Dabei ist, so Wolf, insbesondere der Anspruch der politischen Bildung zu berücksichtigen, Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu machen. Eine Vermittlung europäischer Identität darf daher nicht mit der Vorgabe verbunden sein, dass Schülerinnen und Schüler Europa oder die Europäische Union positiv bewerten müssen. Vielmehr müssen sie die Möglichkeit erhalten, unterschiedliche Positionen kennenzulernen, diese kritisch zu prüfen und ein eigenes begründetes Urteil zu entwickeln (Wolf 2006, S. 6). Dies entspricht auch dem Beutelsbacher Konsens, insbesondere dem Überwältigungsverbot und dem Kontroversitätsgebot (Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg 2026). Wolf betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass Schülerinnen und Schüler in ihrer Urteilsbildung nicht überwältigt werden dürfen und eine „Instrumentalisierung des Unterrichts für verordnete Identitäten“ abzulehnen ist (2006, S. 6).

3. Europabildung im schulischen Kontext

3.1 Analyse der KMK-Empfehlung „Europabildung in der Schule“ (2020)

Das Ziel der KMK-Empfehlung ist es, dass europäische Themen und Perspektiven in der Schule sowohl im Fachunterricht als auch fächerübergreifend behandelt werden und dadurch zur Herausbildung eines europäischen Bewusstseins beitragen (2020, S. 8). Die Auseinandersetzung mit Europa soll den Grundsätzen der politischen Bildung entsprechen. Insbesondere das Überwältigungsverbot, die Subjekt- und Handlungsorientierung sowie das Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsenses sind bei der Behandlung europäischer Themen zu berücksichtigen (vgl. ebd.).

Diese Vorgaben sollen unmittelbare Konsequenzen für den Fachunterricht haben. Europabildung soll nicht darauf abzielen, Schülerinnen und Schüler zu einer bestimmten politischen Haltung gegenüber Europa oder der Europäischen Union zu bewegen. Vielmehr sollen sie dazu befähigt werden, sich eigenständig und reflektiert mit europäischen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Fragen zur Europäischen Union, zum europäischen Einigungsprozess oder zu aktuellen politischen Herausforderungen müssen daher im Unterricht kritisch und kontrovers behandelt werden (KMK 2020, S. 6). Die Förderung eines europäischen Bewusstseins setzt voraus, unterschiedliche Positionen wahrzunehmen, politische Konflikte zu analysieren und eigene begründete Urteile zu entwickeln (vgl. ebd.).

Die KMK versteht Europabildung darüber hinaus als Aufgabe der gesamten Schulgemeinschaft. Alle Fächer und Lernbereiche sollen aus ihrer jeweiligen fachlichen Perspektive einen Beitrag zur Erschließung der europäischen Dimension leisten (KMK 2020, S. 9). Dadurch wird deutlich, dass Europa nicht ausschließlich als Gegenstand der politischen Bildung betrachtet werden soll. Historische, kulturelle, sprachliche, geografische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Perspektiven können miteinander verbunden werden. Innerhalb dieses Gesamtkonzepts kommt der Fächergruppe der politischen Bildung eine wichtige Bedeutung zu. In der KMK-Empfehlung heißt es hierzu wörtlich:

„Dabei geht es in der Fächergruppe der Politischen Bildung um das Verständnis der Strukturen und Prozesse politischer Entscheidungen auf europäischer Ebene, ihrer Rolle für die Sicherung von Frieden, Freiheit und Demokratie angesichts globaler Herausforderungen, um die Entwicklung europapolitischer Urteils- und Handlungskompetenzen sowie um die Auseinandersetzung mit einer europäischen Identität. Dabei spielt das Leitbild der aktiven europäischen Bürgerschaft (active citizenship) eine zentrale Rolle.“ (KMK 2020, S. 9)

Aus diesem Zitat kann geschlussfolgert werden, dass Europa im Politikunterricht nicht ausschließlich anhand institutioneller Strukturen behandelt werden soll. Kenntnisse über die Institutionen der Europäischen Union und ihre Funktionsweise für Politik und Friedenssicherung werden zwar als wichtig genannt, Europabildung soll jedoch darüber hinausgehen. Die politische Bildung soll europapolitische Urteils- und Handlungskompetenz fördern. Daraus könnte abgeleitet werden, dass Europakompetenz Schülerinnen und Schüler zu mündigen Mitbürgern bilden soll.

Die Auseinandersetzung mit europäischer Identität wird hier ebenfalls explizit genannt und mit „active citizenship“ in Verbindung gebracht. Aktiv gelebte Bürgerschaft beziehungsweise Wissen darüber soll demnach zu mehr europäischem Bewusstsein führen. Der Begriff „angesichts globaler Herausforderungen“ könnte darauf hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit erhalten sollen, sich mit politischen Fragen Europas auseinanderzusetzen, unterschiedliche Positionen kennenzulernen und eigene Urteile zu entwickeln.

Erfahrungen gelebter Demokratie könnten diese Kompetenzentwicklung zusätzlich unterstützen. Die KMK verweist in diesem Zusammenhang beispielsweise auf die Teilnahme an Juniorwahlen oder Podiumsdiskussionen anlässlich von Wahlen zum Europäischen Parlament (2020, S. 10). Dadurch könnten Urteils- und Handlungskompetenz entwickelt und mit konkreten Erfahrungen politischer Partizipation verbunden werden.

Gleichzeitig betont die Empfehlung, dass Europabildung nicht allein innerhalb des Fachunterrichts stattfinden soll. Europäische Themen können durch fächerübergreifende Projekte, Kooperationen mit außerschulischen und internationalen Partnern sowie durch Begegnungen mit anderen europäischen Lebenswelten ergänzt werden (KMK 2020, S. 6). Für den Politikunterricht bedeutet dies, dass politische Bildungsprozesse durch konkrete Erfahrungen und Begegnungen erweitert werden könnten, wobei solche Projekte besonders für ein Nebenfach natürlich schwierig zu organisieren sind.

3.2 Begriffs- und Identitätsverständnis der KMK

Die KMK-Empfehlung „Europabildung in der Schule“ von 2020 beschreibt Europabildung als eine wichtige schulische Aufgabe, die sich an den Lebensbedingungen und Bedürfnissen junger Menschen in Europa orientieren soll. Im Mittelpunkt steht dabei die Befähigung der Schülerinnen und Schüler, „aktiv und kompetent am gesellschaftlichen, beruflichen, politischen und kulturellen Leben in Europa gestaltend teilhaben zu können“ (KMK 2020, S. 5).

Europabildung wird somit nicht ausschließlich als Vermittlung von Wissen über Europa verstanden, sondern umfasst auch die Entwicklung von Kompetenzen, die eine aktive gesellschaftliche und politische Teilhabe ermöglichen. Dabei sollen sowohl die gemeinsamen europäischen Werte als auch das gemeinsame historische und kulturelle Erbe berücksichtigt werden. Ebenso gehört die Auseinandersetzung mit der europäischen Geschichte und dem europäischen Einigungsprozess zu den Inhalten der Europabildung (vgl. ebd.).

Ein wesentliches Element dieses Verständnisses stellt die sogenannte Europakompetenz dar. Diese umfasst neben europabezogenen Kenntnissen insbesondere „interkulturelle Kompetenz, Partizipations- und Gestaltungskompetenz sowie Mehrsprachenkompetenz“ (vgl. ebd.). Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, ihre Rechte als Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union wahrzunehmen und sich reflektiert mit der Rolle Deutschlands in Europa sowie mit politischen Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene auseinanderzusetzen (KMK 2020, S. 5-6).

Europabildung besitzt damit sowohl eine wissensbezogene als auch eine handlungs- und partizipationsorientierte Dimension. Mit diesem Verständnis von Europabildung verbindet die KMK ausdrücklich die Entwicklung eines Bewusstseins einer europäischen Identität (2020, S. 5). Dieses soll jedoch nicht an die Stelle bereits vorhandener Identitäten treten. Vielmehr versteht die Empfehlung die europäische Identität als „Ergänzung zu den lokalen, regionalen und nationalen Identitäten“ (vgl. ebd.). Die europäische Identität wird damit als eine zusätzliche Zugehörigkeit verstanden, die neben anderen Identitätsbezügen bestehen kann.

Die Empfehlung geht zudem davon aus, dass ein Bewusstsein europäischer Zusammengehörigkeit entstehen soll. Hierzu soll die Schule Verständnis dafür fördern, dass Europa durch gemeinsame Bezüge, aber zugleich auch durch sprachliche und kulturelle Vielfalt gekennzeichnet ist (KMK 2020, S. 6). Für die Entwicklung dieses Bewusstseins hebt die KMK insbesondere die Auseinandersetzung mit Vielfalt, Toleranz und gegenseitigem Respekt hervor. Die Schule soll Interesse und Akzeptanz gegenüber unterschiedlichen Sprachen und Kulturen fördern und dadurch Vorurteilsbildung entgegenwirken (vgl. ebd.).

Europäische Identität wird somit nicht als Vereinheitlichung verstanden, sondern steht in Verbindung mit dem Leitbild „In Vielfalt geeint“ und der Anerkennung unterschiedlicher kultureller und regionaler Bezüge. Gleichzeitig setzt die Empfehlung der Vermittlung einer europäischen Identität klare Grenzen. Europabildung soll nicht zu einer einseitigen politischen Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler führen. Bei der Behandlung europäischer Themen sind ausdrücklich die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu beachten. Dazu gehören neben dem Überwältigungsverbot auch die Subjekt- und Handlungsorientierung sowie das Kontroversitätsgebot (KMK 2020, S. 8).

Insbesondere das Überwältigungsverbot bedeutet für die Behandlung europäischer Identität, dass Schülerinnen und Schüler nicht zu einer bestimmten europäischen Haltung oder Identifikation gedrängt werden dürfen. Stattdessen sollen sie befähigt werden, sich eigenständig und kritisch mit europäischen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Die KMK fordert deshalb, die Entwicklung der Europäischen Union sowie die gegenwärtige und zukünftige Gestaltung europäischer Zusammenarbeit kritisch und kontrovers diskutieren zu können (2020, S. 6).

3.3 Verhältnis von Grundlagen, Werteorientierung und aktiver Bürgerrolle (Active Citizenship)

Für die weitere Analyse der KMK-Empfehlung wird im Folgenden mit diesen drei Kategorien gearbeitet: dem Erwerb von Wissen über Europa, der Orientierung an gemeinsamen Werten und der Befähigung zur aktiven politischen Teilhabe. Wissen über die EU bildet dabei eine wichtige Grundlage, da Schülerinnen und Schüler zunächst Kenntnisse über die politischen Strukturen und Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene erwerben sollen (KMK 2020, S. 9).

Insbesondere für die politische Bildung nennt die KMK das Verständnis der „Strukturen und Prozesse politischer Entscheidungen auf europäischer Ebene“ als zentrale Aufgabe (vgl. ebd.). Dieses Wissen, so ist dem Text zu entnehmen, soll jedoch nicht als Selbstzweck verstanden werden, sondern die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, europäische Politik zu verstehen und eigene Urteile zu entwickeln.

Die KMK beschreibt die Europäische Union als eine Wertegemeinschaft, die insbesondere auf Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten beruht (2020, S. 3). Diese Werte bilden einen normativen Bezugspunkt der Europabildung. Zugleich soll die Schule zur Anerkennung von Freiheit und Demokratie, zu Toleranz und Respekt gegenüber anderen Lebensweisen sowie zu sozialem Handeln und Verantwortungsübernahme beitragen (KMK 2020, S. 6).

Wertorientierung sollte aber nicht bedeuten, Schülerinnen und Schüler auf eine bestimmte politische Position festzulegen. Vielmehr sollten sie sich mit europäischen Werten auseinandersetzen und deren Bedeutung für das Zusammenleben in Europa reflektieren. Darauf aufbauend nimmt die aktive Bürgerrolle (Active Citizenship) eine zentrale Stellung ein (KMK 2020, S. 9). Schülerinnen und Schüler sollen daher nicht nur über europäische Institutionen und Werte informiert werden, sondern dazu befähigt werden, ihre Rechte wahrzunehmen, an politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen und gesellschaftliche Entwicklungen mitzugestalten (KMK 2020, S. 5-6). Der Politikunterricht kann somit einen Beitrag zur Entwicklung einer europäischen Identität leisten, indem er diese drei Kategorien miteinander verbindet.

3.4 Verknüpfung der Analyseergebnisse

Im Folgenden werden die Erkenntnisse aus der Fachdidaktik mit den Vorgaben der KMK-Empfehlung verglichen, um die Forschungsfrage zu beantworten. Wie bereits erläutert, versteht die KMK (2020) Europabildung als einen Prozess, in dem Schülerinnen und Schüler eine „Europakompetenz“ erwerben sollen, das heißt Kenntnisse über europäische Institutionen erwerben, politische Urteils- und Handlungskompetenzen entwickeln und Möglichkeiten zur politischen Teilhabe kennenlernen. Insbesondere für den politischen Fachunterricht wird die Auseinandersetzung mit europäischen Entscheidungsprozessen, europäischer Identität und „aktiver europäischer Bürgerschaft“ hervorgehoben (KMK 2020, S. 5; S. 9).

Damit geht die Empfehlung über eine reine Vermittlung von Institutionenwissen hinaus und verbindet Systemwissen mit politischer Beteiligung. Diese Ausrichtung findet sich auch im Bildungsplan von Baden-Württemberg (2016) wieder. Dort sollen Schülerinnen und Schüler im Themenfeld „Die Europäische Union“ untersuchen, wie Entscheidungen der EU ihren Alltag beeinflussen, welche Möglichkeiten der politischen Beteiligung bestehen, wie die europäischen Organe am Entscheidungsprozess beteiligt sind bzw. die Struktur der EU und län­der­über­grei­fen­de Her­aus­for­de­rungen in­ner­halb der EU be­schrei­ben (Bildungsplan Baden-Württemberg 2016, 3.2.2.2).

Der Bildungsplan entspricht somit allen Vorgaben der KMK-Empfehlung mit Ausnahme der Auseinandersetzung mit der europäischen Identität. Diese wird im Bildungsplan nicht genannt. Dies könnte damit begründet werden, dass es den Unterrichtsideen der Landeszentrale für politische Bildung, sowie den Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses nach keine vorgegebene Identität durch den Unterricht geben darf. Stattdessen sollen ein problemorientierter Zugang, die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Perspektiven und die eigenständige Urteilsbildung gefördert werden (Wolf 2006, S. 6).

Auch die KMK-Empfehlung greift diese fachdidaktische Grenze ausdrücklich auf. Einerseits formuliert sie die Herausbildung eines europäischen Bewusstseins und die Auseinandersetzung mit einer europäischen Identität als Ziele der Europabildung; andererseits schreibt sie für deren Umsetzung das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot sowie die Subjekt- und Handlungsorientierung des Beutelsbacher Konsenses vor (KMK 2020, S. 8). Daraus ergibt sich ein Spannungsverhältnis zwischen dem Bildungsauftrag der KMK-Empfehlung, europäische Verbundenheit zu fördern, und dem Anspruch, keine bestimmte Identifikation vorzugeben.

Um dieses Spannungsverhältnis zu lösen, könnte der Politikunterricht Räume schaffen, in denen Schülerinnen und Schüler europäische Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Werte reflektieren und ihre eigene Position zu Europa entwickeln können. Die KMK-Empfehlung adressiert diese Idee, indem sie europäisches Wissen, Werteorientierung und aktive Bürgerschaft miteinander verbindet, gleichzeitig aber die Grenzen politischer Einflussnahme durch den Beutelsbacher Konsens festlegt (2020, S. 5; S. 8–9).

4. Einordnung der Chancen und Risiken

Europabildung im Politikunterricht kann sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die Entwicklung einer europäischen Identität bergen. Eine zentrale Chance kann darin bestehen, dass Schülerinnen und Schüler Europa nicht ausschließlich als politisches Institutionengefüge kennenlernen, sondern sich mit gemeinsamen Werten, politischen Herausforderungen und eigenen Möglichkeiten der Beteiligung auseinandersetzen. Die KMK versteht Europabildung ausdrücklich als Grundlage dafür, junge Menschen zu einer aktiven und kompetenten Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben in Europa zu befähigen (2020, S. 5). Dadurch kann der Politikunterricht dazu beitragen, Europa politisch und gesellschaftlich erfahrbar zu machen.

Eine weitere Chance liegt in der Verbindung von europabezogenem Wissen, politischer Urteilsbildung und eigener Handlungsmöglichkeit. Die KMK fasst diese Bereiche unter dem Begriff der Europakompetenz zusammen und hebt neben europäischem Wissen insbesondere Partizipations- und Gestaltungskompetenz hervor (vgl. ebd.). Die Auseinandersetzung mit europäischen politischen Fragen kann dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigene Zugehörigkeit zu unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Gemeinschaften reflektieren. Europäische Identität muss dabei nicht im Gegensatz zu regionalen oder nationalen Identitäten stehen, sondern kann, als zusätzliche Ebene politischer und gesellschaftlicher Zugehörigkeit verstanden werden (KMK 2020, S. 5). Europabildung schafft damit die Möglichkeit, dass sich durch Wissen, gemeinsame Erfahrungen, Reflexion und politische Beteiligung ein europäisches Bewusstsein beziehungsweise eine europäische Identität entwickelt.

Gleichzeitig könnte jedoch das Risiko bestehen, dass Europabildung zu einer einseitigen Vermittlung eines positiven Europa- oder EU-Bildes wird. Gerade bei der Behandlung von Identität ist daher eine problemorientierte und kontroverse Unterrichtsgestaltung erforderlich. Die von der Landeszentrale für politische Bildung bereitgestellten Materialien betonen, dass kein vorgegebenes, monolithisches Europa-Bild vermittelt werden soll und unterschiedliche Perspektiven in den Unterricht einbezogen werden müssen (Wolf 2006, S. 6–8). Schülerinnen und Schüler sollen vielmehr eigene Urteile entwickeln und sich kritisch mit unterschiedlichen Vorstellungen von Europa auseinandersetzen (vgl. ebd.). Eine verordnete europäische Identität würde diesem Anspruch widersprechen und zugleich die Gefahr einer politischen Überwältigung der Lernenden erhöhen. Die KMK-Empfehlung verpflichtet die Europabildung ausdrücklich zur Beachtung des Überwältigungsverbots, des Kontroversitätsgebots sowie der Subjekt- und Handlungsorientierung (2020, S. 8).

Europabildung ist damit zwar ein wichtiger Bestandteil politischer Bildung und kann die Entwicklung eines europäischen Bewusstseins fördern, sie darf jedoch nicht darauf ausgerichtet sein, eine bestimmte Identifikation mit Europa verbindlich vorzugeben. Eine weitere Herausforderung für Lehrkräfte könnte in der begrifflichen Unklarheit dessen, was unter einer europäischen Identität überhaupt verstanden werden kann, bestehen. Prutsch weist darauf hin, dass der Begriff eine kulturelle sowie eine politische Dimension haben kann (2017, S. 16). Auch der Bildungsplan Baden-Württemberg gibt keine explizite Definition des Begriffs „europäische Identität“ vor, sondern legt den Schwerpunkt auf die Auseinandersetzung mit der Europäischen Union (2016, 3.2.2.2). Dadurch entsteht ein gewisser Interpretationsspielraum für die konkrete Unterrichtsgestaltung. Gleichzeitig könnte diese Offenheit als Chance verstanden werden, unterschiedliche Vorstellungen von Europa und europäischer Zugehörigkeit kontrovers zu thematisieren.

5. Fazit und Ausblick

Die vorliegende Arbeit hat sich mit der Frage beschäftigt, wie der Politikunterricht eine „europäische Identität“ stiften kann und wie die KMK-Empfehlung „Europabildung in der Schule“ aus dem Jahr 2020 diesen Auftrag adressiert. Die Untersuchung der fachdidaktischen Debatte sowie der CULT-Studie zeigen, dass europäische Identität nicht als feststehende oder einheitliche Vorstellung verstanden werden kann. Vielmehr umfasst sie unterschiedliche kulturelle und politische Dimensionen und kann neben regionalen und nationalen Identitäten bestehen.

Für den Politikunterricht bedeutet dies, dass europäische Identität nicht im Sinne einer vorgegebenen Zugehörigkeit vermittelt werden sollte. Unterricht kann die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigene Beziehung zu Europa reflektieren und ein europäisches Bewusstsein auf diese Weise entwickeln. Der Politikunterricht kann dabei insbesondere durch die Verbindung von Wissen, Wertorientierung, Urteilsbildung und politischer Beteiligung einen Beitrag leisten. Die Auseinandersetzung mit europäischen Institutionen und Entscheidungsprozessen bildet zunächst eine wichtige Grundlage, damit Schülerinnen und Schüler Europa als politischen Handlungsraum verstehen können. Darüber hinaus ermöglicht die Beschäftigung mit gemeinsamen europäischen Werten, aber auch mit der kulturellen und politischen Vielfalt Europas, eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Frage nach europäischer Zugehörigkeit.

Die Analyse der KMK-Empfehlung zeigt, dass diese wesentlichen Aspekte grundsätzlich aufgegriffen werden. Die Empfehlung versteht Europabildung nicht lediglich als Vermittlung von Wissen über die Europäische Union, sondern verbindet europabezogene Kenntnisse mit interkultureller Kompetenz, politischer Urteils- und Handlungskompetenz sowie aktiver europäischer Bürgerschaft. Auch die Auseinandersetzung mit einer europäischen Identität wird ausdrücklich als Bestandteil politischer Bildung benannt. Gleichzeitig setzt die KMK der Vermittlung europäischer Identität eine wichtige Grenze: Die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses müssen berücksichtigt werden. Schülerinnen und Schüler dürfen demnach nicht zu einer bestimmten Haltung gegenüber Europa oder der Europäischen Union gedrängt werden. Europäische Themen müssen vielmehr kontrovers und aus unterschiedlichen Perspektiven behandelt werden, sodass eine eigenständige Urteilsbildung möglich wird.

Damit ergibt sich ein Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch, ein europäisches Bewusstsein zu fördern, und der Notwendigkeit, keine bestimmte Identifikation mit Europa vorzugeben. Dieses Spannungsverhältnis ist jedoch nicht zwangsläufig ein Widerspruch. Vielmehr kann gerade die offene und kontroverse Auseinandersetzung mit Europa dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigene Position entwickeln. Die Aufgabe des Politikunterrichts könnte somit damit beschrieben werden, dass Räume geschaffen werden sollen, in denen europäische Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Werte, Konflikte und politische Handlungsmöglichkeiten reflektiert werden können. Auf diese Weise kann der Unterricht Bedingungen schaffen, unter denen sich ein eigenes europäisches Bewusstsein entwickeln kann.

Literaturverzeichnis

Europäische Gemeinschaften (1973) 'Dokument über die europäische Identität (Kopenhagen, 14. Dezember 1973)', Bulletin der Europäischen Gemeinschaften, Nr. 12, S. 131–134. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Kohlhaas, R. und Kreußer, I. (2021) 'Europa in der Schule – Was leistet die Schule für Europa?', Informationen zur politischen Bildung (IzPB), Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. Online verfügbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/325912/europa-in-der-schule-was-leistet-die-schule-fuer-europa/ [Zugriff am: 20. September 2026].

Kultusministerkonferenz (2020) Europabildung in der Schule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.06.1978 i. d. F. vom 15.10.2020). Berlin/Bonn: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (2016) Bildungsplan 2016: Sekundarstufe I – Gemeinschaftskunde. Stuttgart: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Online verfügbar unter: https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/BP2016BW_ALLG_SEK1_GK [Zugriff am: 20. September 2026].

Prutsch, M. J. (2017) Im Auftrag des CULT-Ausschusses durchgeführte Studie – Europäische Identität. Brüssel: Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik.

Weinmann, G. (2020) 'Schule und Europa', in: Große Hüttmann, M. und Wehling, H.-G. (Hrsg.) Das Europalexikon. 3. Aufl. Bonn: Verlag J. H. W. Dietz Nachf. / Bundeszentrale für politische Bildung. Online verfügbar unter: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/177258/schule-und-europa/ [Zugriff am: 20. September 2026].

Wolf, R. (2006) 'Einführung / Europäische Identität im problemorientierten Geschichtsunterricht', Deutschland & Europa (D&E), Heft 52, S. 6–9.

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