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Dienstag, 11. Juni 2024

Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU

Ein Beitrag von Justus Feles

Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union (StäV) hat verschiedene Aufgaben, die sie für Deutschland wahrnimmt. Einerseits vertritt sie Deutschland klassisch wie eine Botschaft bei den verschiedenen Institutionen der Europäischen Union und informiert die Bundesregierung über das Geschehen in Brüssel. Sie übernimmt also ähnlich wie die Ständige Vertretung Baden-Württembergs bei der EU Lobbyaufgaben im Sinne der Interessen Deutschlands. Andererseits gehen die Aufgaben der StäV noch deutlich darüber hinaus, denn sie ist unmittelbar am Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union beteiligt und das sogar maßgeblich. Das unterscheidet sie von den Vertretungen einzelner Bundesländer. Sie ist der Unterbau des Rates der Europäischen Union („Ministerrat“). Was genau ist damit gemeint und was macht die StäV genau?

Die Stäv ist in ca. 140 Ausschüssen und Arbeitsgruppen der Europäischen Union präsent. Je nach Aufgabengebiet werden dafür aus allen Bundesministerien und einigen Bundesbehörden Mitarbeiter für die Arbeit in der StäV über mehrere Jahre entsandt. In sogenannten Ratsarbeitsgruppen (RAG) treffen sich diese Referentinnen und Referenten dann zu dem jeweiligen Thema mit den Referentinnen und Referenten der anderen 26 Ständigen Vertretungen der Mitgliedsländer, um über das jeweilige Thema in technischer Sicht zu diskutieren. Anschließend treffen sich die Ständigen Vertreter aller Mitgliedsstaaten (sozusagen die „Botschafter“ oder Chefs) im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), um hier die politischen Entscheidungen vorzubereiten und - wo Einigkeit herrscht - Entscheidungsvorschläge für die Ministerräte zu machen und die jeweilige Tagesordnung festzulegen. In den Ministerräten werden dann die Entscheidungen getroffen.

Wir haben uns sehr auf die spannenden Einblicke hinter die Kulissen bei der StäV gefreut, da hier ein wichtiger Ort im Einigungsprozess ist. Leider wurde der Besuch abgesagt, womit es leider nur bei den theoretischen Erkenntnissen bleibt. Dennoch wird uns der besondere Charakter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union als „Botschaft“ auf der einen Seite und direkter Beteiligung im Einigungs- sowie Gesetzgebungsprozess auf der anderen Seite in Erinnerung bleiben.

Sonntag, 18. Juli 2021

Frankreich und Deutschland in der "Flüchtlingskrise"

In diesem Beitrag stellt Amineh Malek Merkoomyans folgenden Aufsatz vor

Tardis, Mathieu (2016): Zwischen Abschottung und Ambitionen: Arbeiten Deutschland und Frankreich in der europäischen Flüchtlingskrise zusammen?; DGAP-Analyse, 7, Berlin: Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V., online unter: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-55923-0.

„Die Ankunft von einer Million Migranten an den Küsten des Kontinents hat Europa in nur einem Jahr tiefgreifend verändert. Während sich Deutschland für eine Aufnahme der Geflüchteten stark machte, steht Ungarn unter Regierungschef Viktor Orban exemplarisch für das Prinzip der Abschottung. Wo positioniert sich Frankreich zwischen diesen beiden Extremen?“ (S. 3)

Mit diesen Worten beginnt der Autor seinen Aufsatz, der in folgende Abschnitte unterteilt ist:

  • Unerfülltes Versprechen eines „Europas des Asyls“
  • Deutschland und Frankreich in der Asylpolitik: Kooperation als Fassade
  • Asylrecht in Frankreich: Lösungsversuch einer Dauerkrise
  • Fazit: Das Ende des Mythos von Frankreich als Asylland?

Mittwoch, 30. Juni 2021

Demokratiedefizit und deutscher Föderalismus

In diesem Beitrag stellt Helin Tufan folgenden Aufsatz vor:

Scharpf, Fritz W. (1992): Europäisches Demokratiedefizit und deutscher Föderalismus; in: Staatswissenschaften und Staatspraxis 3(3), S. 293-306, online unter: https://pure.mpg.de/rest/items/item_3232354/component/file_3239627/content.

In seinem Artikel schreibt Fritz W. Scharpf bereits im Jahr 1992 über das europäische Demokratiedefizit und den damit zusammenhängenden deutschen Föderalismus. Dabei geht er zunächst auf das Grundgesetz und die europäische Integration ein, daraufhin auf das Demokratiedefizit und die Handlungsfähigkeit der Politik, auf die Mitwirkungsrechte der Länder und zuletzt auch auf die Frage einer Erosion oder Reform des deutschen Föderalismus.

Donnerstag, 3. Dezember 2020

Zwei weitere Webex-Termine

Zur gestern geposteten Liste an EU-Terminen sind zwei interessante Termine hinzugekommen. Erstens (16.12.) handelt es sich um einen Gesprächstermin mit der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU. Das ist gerade während der deutschen Ratspräsidentschaft besonders interessant.

Außerdem haben wir noch einen Termin zum Thema Lobbyismus ergänzt. Es geht darum, zu erklären, wie die Kirchen auf die Brüsseler Politik Einfluss nehmen können. Gesprächspartner dabei sind die Leiterin des EKD-Büros in Brüssel, ein Vertreter der Bischofskonferenz in Bonn und Prof. Clemens Ladenburger, der allerdings als Mitglied des ZdK und Europäer und nicht als hochrangiger Jurist der EU-Kommission sprechen wird. Dieser Termin ist schon am 8.12. (!). Alle Termine im Überblick gibt es hier...

Montag, 20. Juli 2020

Ein Paukenschlag von kurzer Dauer: Der Konflikt zwischen BVerfG und EZB

Im Urteil des BVerfG vom 5. Mai 2020 stellt das Gericht Kompetenzüberschreitungen seitens der EZB und des EuGH fest: Das Staatsanleihenkaufprogramm PSPP bedinge wirtschaftliche Konsequenzen, die nicht ausreichend abgewogen wurden. Dafür wird das Urteil teils harsch kritisiert.

An Sensationalismus war die mediale Resonanz auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 schwer zu überbieten. Ein Umstand, der angesichts des vordergründig doch eher trockenen juristischen Sachverhalts verwundert. So betitelten gleich mehrere Zeitungen das Urteil als Paukenschlag. Die Financial Times spricht gar von einer Bombe, die das Bundesverfassungsgericht unter die Europäische Rechtsordnung gelegt hätte (vgl. hier). Aber worin genau liegt die Sprengkraft des Urteils, was ist der konkrete Sachverhalt und wie wurde die „Bombe“ entschärft?

Der Sachverhalt: Die geldpolitische Strategie der EZB

Auf Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist es das vorrangige Ziel der Europäischen Zentralbank bzw. des Europäischen Systems der Zentralbanken, Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten (z.B. Art. 282 Abs. 2 AEUV). Darunter verstanden wird eine Inflationsrate, die sich unter, aber nahe 2% bewegt. Um dieses Ziel zu erreichen, verfügt die EZB über eine geldpolitische Strategie, die sich auf zwei Säulen stützt:

Einerseits soll durch eine wirtschaftliche Analyse beurteilt werden, wie sich realwirtschaftliche Bedingungen (gesamtwirtschaftliche Produktion im Zusammenhang mit Angebot und Nachfrage etc.) auf die Preisentwicklung auswirken. Andererseits wird durch die monetäre Analyse der langfristige Zusammenhang zwischen verfügbarer Geldmenge und Preisen untersucht. Beide Säulen stützen die geldpolitischen Instrumente, die der EZB zur Verfügung stehen. Eines dieser Instrumente stellen geldpolitische Sondermaßnahmen dar, zu denen auch das Rahmenprogramm des Expanded Asset Purchase Programme (EAPP) gehört. Teil des EAPP wiederum ist das im Urteil des BVerfG betroffene Public Sector Purchase Programme (PSPP) der EZB (vgl. Verbeken et al. 2019).

Das Ziel des EAPP ist dabei mittels quantitativer Lockerung (wird hier kurz erklärt) die Inflationsrate auf besagtem Niveau zu halten und dadurch Konsum und Investitionen in der Eurozone zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, nehmen die Europäischen Zentralbanken Anleihen an Vermögenswerten auf, um so die Geldmenge zu erhöhen und den Zinssatz auf ein niedriges Niveau zu drücken. Als Teil des EAPP ermöglicht das im März 2015 beschlossene PSPP speziell den Kauf von Staatsanleihen europäischer Mitgliedstaaten und macht mit 2.088.100 Millionen Euro den weitaus größten Teil des 2.557.800 Millionen schweren Gesamtvolumens des EAPP aus (vgl. BVerfG 2020). 

Der Konflikt: Das Urteil des BVerfG

Eben jene Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm bezeichnet das BVerfG im Urteil vom 5. Mai 2020 als kompetenzwidrig und kritisiert eine fehlende Prüfung der Verhältnismäßigkeit der geldpolitischen Intervention. In der Feststellung einer „Kompetenzwidrigkeit“ liegt zugleich die Grundlage für die Rechtszuständigkeit des BVerfG, das als nationales Verfassungsgericht im Unionsrecht eigentlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) untergeordnet ist, der in eben dieser Rechtssache bereits im Dezember 2018 urteilte und kein Mandatsübertritt der EZB feststellen konnte.

Damit wäre der Rechtsweg eigentlich erschöpft, das umgeht das BVerfG aber, indem es sowohl in den EZB-Beschlüssen als auch in dem darauf bezogenen EuGH-Urteil eine Kompetenzüberschreitung sieht: beides sei ultra-vires (also außerhalb des vertraglichen Kompetenzbereichs) ergangen. Auf Grundlage der Tatsache, dass die Mitgliedsstaaten die „Herren der Verträge“ sind, sieht das BVerfG eine solche Ultra-Vires-Kontrolle der Unionsorgane als begründet an (vgl. BVerfG 2020, o.S.). 

Worin sieht das BVerfG Mandatsüberschreitungen seitens der EZB und des EuGH?

Nach Ansicht des Verfassungsgerichts überschreitet die EZB den durch den AEUV zugewiesenen währungspolitischen Auftrag, da das PSPP nicht nur geldpolitische, sondern auch weitreichende wirtschaftspolitische Auswirkungen habe:
„Zu den Folgen des PSPP gehören zudem ökonomische und soziale Auswirkungen auf nahezu alle Bürgerinnen und Bürger, die etwa als Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer jedenfalls mittelbar betroffen sind“ (BVerfG 2020).
Nach Ansicht des Gerichts hätte eine angemessene Abwägung der währungspolitischen Ziele und der damit verbundenen wirtschaftspolitischen Folgen unter „Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten“ (BVerfG 2020) stattfinden müssen. Auch im Urteil des EuGH wären die wirtschaftspolitischen Folgen außer Acht gelassen worden, weshalb sich dieses gleichermaßen als ultra-vires qualifiziere.

Im Rahmen der Feststellung einer Kompetenzüberschreitung der Unionsorgane verpflichtet das BVerfG die Bundesregierung und den Bundestag, der bisherigen Handhabung des PSPP entgegenzutreten und auf eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit seitens der EZB hinzuwirken. Nach einer Frist von drei Monaten sei es der Bundesbank untersagt, weiterhin am PSPP teilzunehmen, sofern die EZB bis dahin die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht nachvollziehbar darlege (vgl. BVerfG 2020).

Und nun? Worin liegt die Sprengkraft des Urteils?

Wie bereits in der Einleitung angedeutet, stieß das BVerfG-Urteil auf teils heftige Kritik, die sich auf verschiedene Sachverhalte bezog:

Auf einer inhaltlichen ökonomischen Ebene kritisiert Schmieding, das Urteil beruhe auf einem unvollständigen und somit falschen Verständnis von Geldpolitik (Schmieding 2020, o.S.). Ein falsches Verständnis deshalb, da die wirtschaftlichen Folgen des PSPP keine „unerwünschte Nebenwirkung“, sondern der wesentliche Wirkungskanal der Geldpolitik sei. Ebenso sei der niedrige Zinssatz in einem größeren Bedingungsfeld zu bewerten, der Einfluss der EZB-Geldpolitik sei nur einer mehrerer (auch global wirkender) Faktoren.

Den Vorwurf der fehlenden Transparenz über die Abwägung der Verhältnismäßigkeit seitens der EZB entkräftet der Autor mit Verweis auf die regelmäßig stattfindenden Pressekonferenzen und die Publikationen der EZB. Auch die Einschätzung des EZB-Beschlusses als ultra-vires teilt Schmieding nicht, da eben diese Abwägung nicht Teil des vertraglich gesicherten Mandatsbereichs sei (vgl. ebd.). In einer ähnlichen Weise kritisiert Fricke das Urteil, das nach seiner Einschätzung nur durch die exklusive Konsultation orthodoxer Wirtschaftsprofessoren zustandekommen konnte, die in Bezug auf die Staatsanleihekaufpolitik eine fachliche Minderheitenmeinung vertreten würden (vgl. Fricke 2020, o.S.).

Weitaus schwerer wiegt die Kritik auf einer (rechts-)politischen Ebene: Durch die Einstufung des EuGH-Urteils als Kompetenzüberschreitung stellt sich das BVerfG gegen die europäische Rechtsprechung und schwächt damit die europäische Rechtsarchitektur. So befürchtet Gammelin eine negative Vorbildwirkung des deutschen Gerichtshofs auf die Rechtsdurchsetzung des EuGH in Ungarn oder Polen, wo sich bereits zuvor fehlende Bereitschaft zur Compliance abzeichnete. Für Europa sei das Urteil eine schlechte Nachricht (vgl. Gammelin 2020). Wie recht Gammelin mit ihrer Einschätzung liegt, zeigt die Stellungnahme des polnischen Justizministeriums, das das BVerfG-Urteil als Bestätigung ihres EuGH-feindlichen und demokratieabbauenden Kurses betrachtet (vgl. Puhl 2020, o.S.).

Dieser Brisanz scheint sich das BVerfG bewusst gewesen zu sein, da es in der Pressemitteilung ausführlich die Entscheidung zu einem Ultra-Vires-Verfahren vor dem Hintergrund einer Gefährdung der einheitlichen Unionsrechtsanwendung begründet (vgl. BVerfG 2020). Ebenso verweisen Finke et al. relativierend darauf, dass das Ultra-Vires Konstrukt ein häufig genutztes und im Kern demokratisches Verfahren darstellt (vgl. Finke et al. 2020). Problematisch erscheint demnach nicht das Ultra-Vires-Verfahren an sich, sondern die gegenwärtigen europapolitischen Rahmenbedingungen und speziell die in Osteuropa beobachtbaren rechtsstaatlichen Erosionstendenzen, die die Rezeption des BVerfG-Urteils bedingen.

Die Entschärfung der „Bombe“

Vor diesem Hintergrund ist die Einschätzung der Financial Times, das BVerfG habe eine Bombe unter das europäische Rechtssystem gelegt, nicht mehr allzu abwegig. Es ist wohl auch dieser Sprengkraft auf die Rechtsdurchsetzung der EuGH-Jurisdiktion zu „verdanken“, dass der Konflikt bereits vor dem Erlöschen der durch das BVerfG gesetzten Frist beigelegt werden konnte. Nachdem die EZB entsprechende Dokumente zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit des PSPP übermittelt hatte, stimmte der Bundestag am 2.7.2020 mehrheitlich dafür, die Bestimmungen des BVerfG-Urteils als erfüllt anzusehen (vgl. hier). Freilich bleiben dadurch die rechtspolitischen Konsequenzen des Verfassungsgerichtsurteils noch offen: Wie schwer der Schaden für die europäische Rechtordnung tatsächlich wiegt, wird sich noch zeigen.

Literatur

Sonntag, 19. Juli 2020

Ein Urteil, zwei Watschen: Bundesverfassungsgericht, EZB und EuGH

Die Vorwürfe und das Urteil

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hält ein Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) für verfassungswidrig, anders gesagt, es verstoße teilweise gegen das deutsche Grundgesetz.

Dieses Urteil ist aus vielerlei Perspektiven nur schwer zu nachzuvollziehen, da die EZB gerade durch ihre Anleihekäufe, sprich Schuldverschreibungen einzelner Länder, in den letzten Jahren die Wirtschaft aufrechterhalten hat. Der Zentralbank wird unter anderem vorgeworfen, die Folgen ihres Anleiheprogrammes nicht gründlich bedacht zu haben sowie keine Einschätzung gegeben zu haben, welche wirtschaftspolitischen Konsequenzen auf die niedrigen Zinsen für viele Beteiligte wie Sparer, Unternehmer oder Immobilienbesitzer daraus folgen könnten.

Außerdem sehen die Kläger in dem Programm eine Überschreitung des EZB-Mandats. Es heißt, die EZB betreibe Wirtschafts- statt Währungspolitik. Mit dem Urteil richtet sich das Bundesverfassungsgericht auch gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH), welcher anscheinend nicht erkennt, dass die EZB ihr eigentliches Mandat missachte. Aus Karlsruhe wird eine Begründung von der EZB verlangt, welche die Richter überprüfen wollen, um festzustellen, ob die EZB wirklich so viel Geld benötige, um die Ziele zu erreichen. Außerdem heißt es, dass die Bundesbank sich nur unter bestimmten Auflagen am aktuellen Programm beteiligen dürfe.

Konkret bedeutet das, die Bundesbank hat insgesamt drei Monate Zeit, um gemeinsam mit der EZB zu kontrollieren, ob die Aufkäufe der Staatsanleihen verhältnismäßig sind. Die Richter haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerden zu überprüfen. Doch welche Argumente sprechen nun für und welche gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Machtkampf zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG), das Rahmenprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) würde teilweise gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen, ist ein Novum eingetreten. Zum ersten Mal wendet sich das höchste deutsche Gericht gegen Bestimmungen des Gerichtshofs der EU (EuGH), der das Rahmenprogramm PSPP für rechtens erklärt hat.

Gammelin bewertet die Verkündung des Urteilsspruchs als umsichtig, indem schon bei der Urteilsverkündung versucht wurde, der Entscheidung „die Schärfe zu nehmen“. Dem entgegen empfindet Kaiser die Begründung des BVG seltsam und undurchsichtig.

Während der EuGH beim Anleihenkauf der EZB keine Bedenken äußerte, sieht das BVG das ganze kritisch, da in ihren Augen die Verhältnismäßigkeit nicht überprüft wurde. Laut den EU-Statuten wurden der EU von ihren Mitgliedsländern nur Kompetenzen im Währungs- nicht aber im Wirtschaftsbereich übertragen. Diesen Rahmen würde die EZB überschreiten, was von dem EuGH allerdings nicht angemerkt wurde.

Die eigentliche Problematik ist aber viel größer und allgemeiner. Die vom BVG angemerkte Kompetenzüberschreitung der EU würde einen ausbrechenden Rechtsakt (ultra vires) darstellen, da die EU nur in den Bereichen die Entscheidungshoheit besitzt, in denen sie die Kompetenzen von den Mitgliedsländern übertragen bekommen hat. Die Anmerkung des ultra vires ist aber laut Gutschker so nicht im europäischen Recht vorgesehen.

Dabei würde der EuGH EU-Kompetenzen großzügig auslegen und hätte somit laut Bednarz die Möglichkeit, sich neue Kompetenzbereiche einzuverleiben. Es wäre die Aufgabe des BVG, das zu verhindern. Trotzdem oder gerade deshalb wäre durch die Entscheidung des BVG laut Bednarz die Legitimation der EU durch die Mitgliedsstaaten gestärkt.

Dem gegenüber sieht die EU laut Hofer hierdurch teilweise ihr Justizsystem gefährdet, da laut den europäischen Statuten allein der EuGH das Recht hat festzustellen, ob ein EU-Organ gegen das EU-Recht verstößt. Dabei äußert Brüssel die Befürchtung, Deutschland würde die Einheit der Europäischen Union aufs Spiel setzen, da die Entscheidungen des EuGH für die Mitglieder laut den aktuellen Statuten bindend seien.

Auf der einen Seite erwartet Gammelin als direkte Folge eine Einschränkung der Anleihenkäufe, da diese laut dem BVG-Urteil in Zukunft besser begründet werden müssen. Besonders die Einschränkung, dass höchstens ein Drittel der Anleihen von einem Staat sein dürfen, wird sich in Zukunft sicherlich bemerkbar machen.

Kaiser erwartet durch das Partei-Ergreifen des BVG auch politische Folgen, da eine stärkere Kontrolle und ein Angriff auf die Notenbanken gleichzeitig ein Widerspruch zu der eigentlichen Unabhängigkeit der EZB darstellt.

Auf der anderen Seite sind die weitreichenden politischen Folgen noch nicht genau absehbar. Während Bednarz sich eine gesteigerte Transparenz innerhalb der EU erhofft und der Meinung ist, dass „je klarer die Kompetenzen innerhalb der EU verteilt sind, desto stärker würde die EU werden“, befürchten Finke, Gammelin, Janisch und Kolb eine Kettenreaktion. Da Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa innehat, verbreitet sich die Sorge, wie das Machtspiel zwischen nationalen Gerichten und dem EuGH in Zukunft aussehen wird. Besonders Länder wie Ungarn oder Polen könnten Aufforderungen des EuGH zur Rücknahme von umstrittenen Gesetzen in Zukunft ignorieren. In solch einem Fall wären die Folgen für die EU kaum abzuschätzen.

Literatur
  • Cerstin Gammelin: Urteil zu EZB-Anleihekäufen: Schlechte Nachricht für Europa (Süddeutsche Zeitung, 05.05.2020)
  • Stefan Kaiser: Urteil zu EZB-Anleihekäufen: Die seltsame Machtdemonstration der Verfassungsrichter (Spiegel, 05.05.2020)
  • Liane Bednarz: Warum das EZB-Urteil die EU stärkt, nicht schwächt (Spiegel, 12.05.2020)
  • Björn Finke / Cerstin Gammelin / Wolfgang Janisch / Matthias Kolb: Konflikt um EU-Anleihen: Heikel, aber vielleicht heilbar (Süddeutsche Zeitung, 11.05.2020)
  • Sophia Hofer: EuGH sieht europäisches Justizsystem durch EZB-Urteil gefährdet (Zeit, 08.05.2020)
  • Thomas Gutschker: Kampf um das letzte Wort (Das Parlament, 18.05.2020

Freitag, 17. Juli 2020

Umstrittenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der EZB

In den letzten Wochen und Monaten wurde viel über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Anleihekaufprogramms der EZB berichtet. Doch was ist eigentlich genau passiert? Und können die Folgen wirklich so verheerend sein wie manche befürchten?

Die Europäische Zentralbank hat die Möglichkeit, Staatsanleihen ihrer Mitgliedsstaaten anzukaufen. Mit Steuergeld und neugedrucktem Geld kaufte die EZB Staatsanleihen ihrer Mitgliedstaaten im Wert von 2 Billionen Euro. Durch die verkauften Staatsanleihen haben die Verkäufer-Staaten neue finanziellen Mittel zur Verfügung. Salopp ausgedrückt sind Staatsanleihen Aufrufe der Staaten zur Finanzierung.

Die Käufer der Staatsanleihen sind dabei Kreditgeber und bekommen dafür Zinsen als Risikoprämien. Kauft die EZB Anleihen, dann muss sie dies begründen. Und genau deshalb macht sich das BVG Sorgen. Nach ihm sind die Anleihekaufprogramme zu wenig begründet, da diese sehr weitreichende ökonomische Folgen haben. Folgt man dem BVG, sind mögliche Folgen niedrige Zinsen, was das Sparguthaben der Menschen zunichtemacht, Zombieunternehmen, die überleben können wegen billiger Kredite, sowie Banken, die übermäßig profitieren.

Obwohl der EuGH beim Anleihekaufprogramm der EZB keine Bedenken hatte, hält das BVG das Programm für zu wenig begründet. Doch weshalb darf darüber überhaupt das BVG entscheiden? Verfassungsrechtlich geht die Klage des BVG gar nicht direkt gegen die EZB, sondern gegen die Bundesregierung und die Bundesbank. Diese haben die Aufgabe, die Geschäfte der EZB zu kontrollieren, und nach Meinung des BVG haben sie das zu wenig getan. Liefert die EZB keine Begründungen nach, wäre die formale Folge, dass Bundesbank nicht mehr am Anleihekaufprogramm der EZB teilnehmen darf.

Sonntag, 28. Juni 2020

(Noch ein) Nachtrag zur EU-Flüchtlingspolitik

In einem Gastbeitrag für den Spiegel fasst Petra Bendel, die Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), die (immensen) Herausforderungen für die in wenigen Tagen beginnende deutsche Ratspräsidentschaft in der EU hinsichtlich der Flüchtlingspolitik zusammen: "Migration nach Europa: Schluss mit der Asyllotterie".

Donnerstag, 28. Mai 2020

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu EZB-Anleihekäufen

Das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 hat hohe Wellen geschlagen. Es geht im Kern um die Rechtsordnung im EU-Mehrebenensystem und damit um eine zentrale Thematik. Eine chronologisch geordnete Auswahl an lesenswerten Beiträgen zu dieser Debatte: 
  • Bundesverfassungsgericht: Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig; Pressemitteilung Nr. 32/2020 vom 05.05.2020 (Website BVG)
  • Cerstin Gammelin: Urteil zu EZB-Anleihekäufen: Schlechte Nachricht für Europa (Süddeutsche Zeitung, 05.05.2020)
  • Wolfgang Janisch: Bundesverfassungsgericht: Kontrolle ist besser (Süddeutsche Zeitung, 05.05.2020) 
  • Corinna Budras / Christian Siedenbiedel: Was das Urteil zum EZB-Kaufprogramm bedeutet (FAZ, 05.05.2020)
  • Stefan Kaiser: Urteil zu EZB-Anleihekäufen: Die seltsame Machtdemonstration der Verfassungsrichter (Spiegel, 05.05.2020)
  • David Böcking: Urteil zu EZB-Hilfen: Misstrauen aus Karlsruhe (Spiegel, 05.05.2020)
  • Jan Puhl: Warum Osteuropas Rechtspopulisten über deutsche Richter jubeln (Spiegel, 06.05.2020)
  • Sophia Hofer: EuGH sieht europäisches Justizsystem durch EZB-Urteil gefährdet (Zeit, 08.05.2020)
  • Thomas Fricke: EZB-Urteil: Richter von gestern (Spiegel, 08.05.2020)
  • Björn Finke / Cerstin Gammelin / Wolfgang Janisch / Matthias Kolb: Konflikt um EU-Anleihen: Heikel, aber vielleicht heilbar (Süddeutsche Zeitung, 11.05.2020)
  • Reinhard Müller: Verfassungsrichter Huber im Gespräch: „Das EZB-Urteil war zwingend“ (FAZ, 12.05.2020)
  • Liane Bednarz: Warum das EZB-Urteil die EU stärkt, nicht schwächt (Spiegel, 12.05.2020)
  • Mark Schieritz: Europäische Zentralbank: Schutzpatron der Kleinsparer (Zeit, 13.05.2020)
  • Mark Schieritz: EZB: Wer gibt hier nach? (Zeit, 13.05.2020)
  • Sebastian Diessner: Can greater central bank accountability defuse the conflict between the Bundesverfassungsgericht and the European Central Bank? (LSE Blog EUROPP, 13.05.2020)
  • Wolfgang Janisch: EZB-Urteil: Wie es zum großen Knall kommen konnte (Süddeutsche Zeitung, 15.05.2020)
  • Holger Schmieding: Karlsruher EZB-Urteil: Der Irrtum der Richter (FAZ, 15.05.2020)
  • Thomas Gutschker: Kampf um das letzte Wort (Das Parlament, 18.05.2020) 
  • Dieter Grimm: EZB-Urteil und die Folgen: Jetzt war es so weit (FAZ, 18.05.2020)
  • Marlene Grunert / Thomas Gutschker / Konrad Schuller: Richter gegen Richter: Wenn Europa sein Schwert zieht (FAZ, 19.05.2020)
  • Waltraud Schelkle: Who said that Germans have no sense of irony? (LSE Blog EUROPP, 19.05.2020)
  • Peter Bofinger/ Martin Hellwig / Michael Hüther / Monika Schnitzer / Moritz Schularick / Guntram Wolff: Gefahr für die Unabhängigkeit der Notenbank (Institut der deutschen Wirtschaft, FAZ-Gastbeitrag, 29.05.2020)
  • Gesine Schwan: Debatte zum EZB-Urteil: Der Weg aus der Falle (FAZ, 05.06.2020)
  • Marc van der Woude: Einzigartig und zerbrechlich (FAZ, 08.06.2020)
  • Udo Di Fabio: Europas Verfassungskrise (FAZ, 10.06.2020)

Montag, 25. Mai 2020

SWP zum Thema "EU und Corona"

Praktisch gleichzeitig mit unserem resümierenden Beitrag zum Thema "EU und Corona-Krise" hat die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) ein SWP-Aktuell zu demselben Thema veröffentlicht, das zudem die Konfliktlinien innerhalb der EU nachzeichnet und die Rolle Deutschlands in den Blick nimmt, also das Thema unserer Referatsgruppe (Führungskrise / Problem der deutschen Hegemonie). Es gibt also gleich mehrere Gründe, um den kurzen Text genau zu lesen:

Kai-Olaf Lang, Nicolai von Ondarza: Neue Freunde in der Not. Die Corona-Pandemie verschiebt das Gruppengefüge in der EU, SWP-Aktuell 2020/A 39, Mai 2020.
Die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen wie sozialen Folgen stellen den Zu­sammenhalt der EU, aber auch die Machtbalance in der Union vor eine neue Bewährungsprobe. Die (Nicht-)Reaktion der EU zementiert die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten und die Dominanz des Intergouvernementalen in der Krise. Zwischen den Staaten verschiebt sich der Spalt zwischen Nord und Süd: Folge einer europa­politischen Offensive Spaniens und Italiens, einer stärkeren »Südorientierung« Frank­reichs und eines gleichzeitigen Zerbröckelns der »Neuen Hanse«. Konjunktur haben vor allem Gruppen als Interessenverbände, die Differenzen in der EU verschärfen statt sie zu überwinden. Deutschland, ab dem 1. Juli 2020 als Ratsvorsitz in beson­derer Vermittlungsrolle, ist als Brückenbauer gefragt.

Mittwoch, 13. Mai 2020

Führungskrise in der EU

Liebe Kommiliton*innen,

“Europa wird aus Krisen geboren.” Diese Meinung vertrat schon einst Jean Monnet. Doch Deutschland in der vermeintlichen Rolle als europäischer Zentralmacht sah sich schon früh zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt. “Ihr Deutschen wollt nicht Deutschland in Europa verankern. Ihr wollt den Rest Europas in Deutschland verankern”, kritisierte Margaret Thatcher bereits nach der Wiedervereinigung. Mit dieser Meinung stößt sie auch heute auf Zustimmung unter einigen europäischen Nachbarländern. Mehr oder weniger unabsichtlich geriet Deutschland in die Rolle des Hegemons Europas.

Dabei sind die Aufgaben eines Hegemons bzw. einer "Macht der Mitte" in Europa nicht ohne. Es bedarf großen diplomatischen Geschicks und eines ständigen Suchens nach einer gemeinsamen Linie. Münkler schreibt: “Die Aufgaben, die von der Zentralmacht Europas zu bewältigen sind, gleichen der Quadratur des Kreises.”

Als Referatsgruppe zur Thematik "Führungskrise / Deutsche Hegemonie" haben wir zum Text von Herfried Münkler ein Quiz erstellt. Eine Zusammenfassung des Textes erhaltet ihr hier, eine Anregung zur Umsetzung der Thematik in der Schule hier. 

Zentrale Fragen an den Text:
  • "Die Krise kann Europa stärken - wenn Deutschland das Nötige tut”, lautet der Titel eines Online-Artikels. Bestätigt oder widerlegt die Aussage, dass Deutschland als semi-hegemonialer Akteur und angesehene “Macht der Mitte” diese zentrale Rolle bereits innehat? Welche Anzeichen gibt es hierfür?
  • Ist die Entscheidung Merkels, die Grenzen im Zuge der “Flüchtlingskrise” zu öffnen, ein Beispiel für die hegemoniale Stellung Deutschlands?
  • Die USA zieht sich zunehmend aus der Rolle der Schutzmacht (Europas) zurück. Nimmt Deutschland daher verstärkt diese Rolle ein? Macht dies eine europäische Verteidigungsarmee notwendig?
  • Scheitert Deutschland an den Aufgaben der europäischen Zentralmacht, dann scheitert auch Europa!? Nehmt Stellung zu dieser Aussage.

Weiterführende Links zum besseren Verständnis und zur Beantwortung der Fragen:

Gruß von der Referatsgruppe: Daniel Christen, Melisa Duran, Magdalena Durchdewald, Gurmeet Kaur, Sebastian Koschmieder, Marcel Moser, Tobias Warth und Lukas Richter

Mittwoch, 6. Mai 2020

"Die Ablehnung von Corona-Bonds schadet Deutschlands Interessen"

Kommentar zu Robert Habeck: Die Ablehnung von Corona-Bonds schadet Deutschlands Interessen (Spiegel, 06.04.2020)
„Nur wenn Europa als Gemeinschaftsidee funktioniert, werden wir die Gesundheitskrise, die Wirtschaftskrisen und die anderen Krisen meistern können.“
In scharfen Worten kritisiert der Gastautor und Bundesvorsitzende der Grünen, Robert Habeck, die Ablehnung gemeinsamer Anleihen als „Selbstzweck“. Eine Ablehnungshaltung, die nicht nur dem eigentlich anvisierten Ziel einer Stabilisierung des Euroraums entgegenläuft, sondern auch die Idee einer Europäischen Gemeinschaft untergräbt.

Das gelte speziell für Deutschland, das nach dem Zweiten Weltkrieg intensiv von den Hilfen der USA und anderer Nachbarstaaten profitiert habe. Demnach stelle sich nicht die Frage nach der Solidarität als solcher, sondern lediglich danach, wie sich diese zeigen könne.

Eigentlich könnte der Text hier schon zu Ende sein. Eigentlich könnte das moralische Argument bereits ausreichen, um eine Haltung der europäischen Solidarität zu begründen. Ganz gemäß dem Motto der Europäischen Union, das weder „In Krisen ist sich jede Nation selbst die Nächste“ noch „Im Zweifel scheitert die Solidarität am Geld“ lautet, sondern: „In Vielfalt geeint“.

Doch offensichtlich scheint ein moralischer Idealismus argumentatorisch nicht auszureichen. Sonst würde Habeck, der als Bundesvorsitzender der Grünen nicht unbedingt als besonders wirtschaftsnah gilt, wohl kaum zusätzlich auf eine Reihe volkswirtschaftlicher Argumente verweisen, beispielsweise, dass Deutschland mit Staaten wie Spanien und Italien volkswirtschaftlich so eng vernetzt ist, dass eine dortige Rezession sich unweigerlich auch auf die deutsche Wirtschaft auswirken würde. Oder, dass der derzeitige währungspolitische Kurs der Europäischen Union nicht nur die Finanzmärkte destabilisiert, sondern auch die Chance verspielt, den Euro als relevante globale Reservewährung zu etablieren.

Es erscheint auffällig, wie selbst idealistische Parteien wie die Grünen, zu der auch der „Realo“ Habeck zu zählen ist, die Ökonomisierung der „Europäischen Gemeinschaft“ verinnerlicht haben. Unserer Meinung nach hätte es keines zumal national-bezogenen Arguments bedurft, um eine Haltung der europäischen Solidarität zu begründen: Diese begründet sich ganz selbstverständlich aus der Gründungsidee der Europäischen Union als Friedensprojekt. 

Von: Celine Gawlitza, Luca Mästling, Berda Mak, Paul Ebner und Leonie Pflüger

Corona-Krise als Bewährungsprobe für die EU

Kommentar zu "Die Bewährungsprobe" von Daniela Schwarzer

Deutschland wird im Juli 2020 die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Vielleicht gerade zum richtigen Zeitpunkt, wenn man sich die aktuelle Situation auf der Welt ansieht. So schreibt auch Schwarzer, dass Deutschland „in seine Führungs- und Vermittlerrolle zurückfinden“ muss, „wenn es [...] die EU zusammenhalten will“. Deutschland ist zudem auch immer noch der finanzstärkste Staat in Europa und muss nun wieder zwischen den einzelnen Staaten vermitteln. Denn es ist nicht im Sinne Deutschlands, dass die EU in einer Krise auseinanderbricht.

Eine weitere Schwäche, die Schwarzer anspricht, waren der sofortigen, nationalen Alleingänge einzelner Staaten zur Eindämmung von COVID-19. So Frankreich beschlagnahmte Schutzmasken und Deutschland stoppte die Ausfuhr von Schutzausrüstungen. Des Weiteren wurde von heute auf morgen der Binnenmarkt innerhalb der EU durch Grenzschließungen behindert. Dass dies zum Teil gegen geltendes Recht verstieß, war in diesem Zusammenhang den meisten Staaten egal.

Es wurde in dieser Krise/Ausnahmesituation wieder einmal deutlich, dass die EU so lange funktioniert, wie es allen gut geht. Sobald aber Bedrohungen spürbar sind, pochen die Staaten wieder auf die Durchsetzung ihrer eigenen Interessen, anstatt gemeinsam eine Lösung zu finden.

Staaten wie Spanien und Italien, die jahrelang von der EU zu Sparmaßnahmen gezwungen wurden, konnten die Pandemie nicht mehr in den Griff bekommen. Die EU wusste jedoch am Anfang der Pandemie nicht genau, wie sie damit umgehen solle. Aus diesem Grund erhielt Italien dann Hilfe von China, dass das Land mit Schutzausrüstung versorgte.

Hat in diesem Moment nicht die Solidarität innerhalb der EU versagt? Wenn ein Land wie Italien Hilfe von der EU anfordert, diese dem Hilferuf aber nicht bzw. zu spät nachkommt und das Land dann von Drittstaaten unterstützt wird, dann ist dies in meinen Augen ein Versagen von Seiten der EU. So sieht es zumindest auch Daniela Schwarzer und spricht von fehlenden „Solidaritätsbekundungen“, bzw. von „tiefen politischen Enttäuschungen“. Sie erinnert an die Zeiten der Eurokrise, als dies ebenfalls ausblieb. Doch Schwarzer tadelt nicht nur, sie lobt auch. Denn sie schreibt weiter, dass die EU nun endlich auch „Fähigkeit zur Selbstkorrektur“ bewies und so „wurde das Krisenmanagement im Europäischen Rat zur Chefsache“ gemacht. Dies ist für mich ebenso ein starkes Zeichen an all die Kritiker, welche auch gerade wieder inaktuellen Situation davon sprechen, dass nur der Nationalstaat solche Probleme lösen könne.

Und so zählt Schwarzer weitere positive Beispiele auf, in denen die EU wieder Vertrauen zurückgewinnen konnte. Zum Beispiel Koordinierungstreffen seitens der EU-Kommission zur Rückholung gestrandeter EU-Bürger aus Drittstaaten. Patienten wurden innerhalb der Staaten in der EU verlegt, sodass diese besser versorgt werden können, und europäische Unternehmen stellten Schutzausrüstung her. Hier zeigt sich das schöne Gesicht der EU, und lässt nicht nur Kritiker verstummen, sondern hoffentlich kann hier weiterhin Boden gut gemacht werde im „Kampf“ gegen Populismus und zu viel nationalistischem Gedankengut.

Auch wenn die EU in die voraussichtlich größte Wirtschaftskrise gehen wird, sollte man sich überlegen, ob man nicht eher gemeinsam einen Weg aus dieser findet, als die Staaten sich allein zu überlassen. Auch wenn nun Hilfspakete in Milliardenhöhe versprochen wurden, bleibt die Frage, ob diese Krise die Kluft zwischen den einzelnen Ländern nicht noch tiefer macht. Schwarzer hebt hier abermals die Rolle Deutschlands hervor und betont, dass der „Abschluss“ für die Verhandlungen des EU-Finanzrahmens „unter deutschen EU-Ratspräsidentschaft“ erfolgen sollte. Die Wichtigkeit dieser Rolle kann meiner Meinung nicht oft genug betont werden.

Eine weitere Gefahr, die von der Wirtschaftskrise ausgehen wird, ist die Zustimmung der Wähler für Populisten. Die Wirtschaftskrise 2008 hatte verschiedene Populisten mit einem europafeindlichen Kurs in die Parlamente der Länder gebracht. Regierungen könnten ihren Rückhalt in der Gesellschaft verlieren und somit durch Populisten ersetzt werden. Diese Entwicklung sehe ich mit größter Besorgnis, denn bereits jetzt, wie auch Schwarzer schreibt, „stehen einige Länder unter Beobachtung“ aufgrund ihres Abbaus der Rechtsstaatlichkeit.

Einen für mich sehr interessanten Aspekt liefert Schwarzer zum Schluss, in dem sie vom gerade jetzt wachsenden Einfluss Chinas spricht. Sie schlussfolgert aus der „womöglich rascheren Erholung der chinesischen Volkswirtschaft“, dass dies Europa zum Einfallstor für Investoren macht. Hier kann ich nur hoffen, dass die EU auch diese Sorge auf dem Schirm hat und dementsprechend Pekings Aktivitäten auf dem europäischen Binnenmarkt sehr genau beobachtet.

Deutschland sollte daher die kommende EU-Ratspräsidentschaft als Chance sehen und nutzen, für internationale Kooperation plädieren und klar deutlich machen, dass ein erfolgreiches Krisenmanagement nur durch die Zusammenarbeit aller Mitgliedsländer unter einem Dach möglich ist. Schwarzer fügt indes noch weise hinzu, „das wird nicht ohne Konflikte im Inneren und in den Außenbeziehungen möglich sein“.

In der Krise muss entschlossen und gemeinsam gehandelt werden, sonst könnte es sein, dass Europa an dieser Krise zerbricht und zur „Kolonie“ Chinas wird.

Daniel Christen, Melisa Duran, Magdalena Durchdewald, Sebastian Koschmieder, Gurmeet Kaur, Marcel Moser, Tobias Warth und Lukas Richter

Montag, 4. Mai 2020

Drei Vorschläge zur Stärkung der EU in der Corona-Krise

Daniela Schwarzer, die Direktorin der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), schreibt in ihrem Gastbeitrag "Wie Europa in der Krise stärker werden kann - drei Vorschläge" im Tagesspiegel, dass die Europäische Union drei Prinzipien folgen solle, um gestärkt aus der Krise zu kommen.

Zuerst schlägt die Autorin vor, dass die nationalen und europäischen Maßnahmen die bestehenden Ungleichheiten innerhalb der EU nicht noch vergrößern sollten. Sie wünscht sich daher nicht nur Kredite an besonders betroffene Staaten, sondern auch noch Transferleistungen und gemeinsame Anleihen.

Zweitens schlägt Schwarzer vor, dass die EU ihre Unabhängigkeit steigern sollte, um weiter wettbewerbsfähig zu bleiben. Forschung, Entwicklung und Bildung müssen trotz vieler anderer Brandherde im Auge behalten und weiterentwickelt werden.

Der dritte Vorschlag der Autorin ist, dass finanzielle Leistungen der EU in Zukunft an Bedingungen wie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie geknüpft werden. Diese Forderung reagiert auf das Vorgehen der polnischen und ungarischen Regierung, die diese Grundprinzipien untergraben.

Abschließend erinnert Schwarzer daran, dass es ein deutsches Interesse sein sollte, nicht nur auf die Nettozahlerbilanz zu schauen. Vielmehr sollte auch die politische Stabilität innerhalb der EU gefördert werden und ein gemeinsamer Markt vorhanden sein, von dem das deutsche Wirtschaftssystem profitiert.

Freitag, 13. Dezember 2019

Rezension zu Ulrich Beck: Das deutsche Europa

Beck, Ulrich (2012), Das deutsche Europa. Neue Machtlandschaften im Zeichen der Krise, Suhrkamp.

Rezension

Autorin: Nazdar Alicioglu

1953 warnte Thomas Mann vor einem „deutschen Europa“. Dies ist mit der Eurokrise Wirklichkeit geworden. Angela Merkel zwingt Europa die deutsche Sparpolitik auf. Dieser Essay handelt von den Folgen und den möglichen Alternativen zu dieser Politik. Er umfasst drei Kapitel:
  • „Wie die Euro-Krise Europa zerreißt - und verbindet“
  • „Europas neue Koordinaten der Macht: Wie es zum deutschen Europa kommt“
  • „Ein Gesellschaftsvertrag für Europa"
Die drei Kapitel umfassen eine Seitenlänge von 74 Seiten. Im folgenden fasse ich die Kapitel zusammen.

Donnerstag, 4. April 2019

Euopäische Union im Unterricht - Herausforderungen im Schulalltag

„Die Schule hat die Aufgabe, die Annäherung der europäischen Völker und Staaten und die Neuordnung ihrer Beziehungen bewusst zu machen. Sie soll dazu beitragen, dass in der heranwachsenden Generation ein Bewusstsein europäischer Zusammengehörigkeit entsteht und Verständnis dafür entwickelt wird, dass in vielen Bereichen unseres Lebens europäische Bezüge wirksam sind und europäische Entscheidungen verlangt werden. Die Schule hat zudem die Aufgabe, Respekt vor und Interesse an der Vielfalt der Sprachen und Kulturen zu wecken und auszubauen.“ (KMK 2008)
Diese Leitlinien hat die Kultusministerkonferenz erstmals am 8. Juni 1978 aufgestellt und am 5. Mai 2008 fortgeschrieben. Die Frage ist nun, wie werden die Empfehlungen umgesetzt und vor allem wie effektiv?

Sonntag, 23. Dezember 2018

EU-Exkursion 12/2018: Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland

Ein Bericht von Julia Haußer und Bettina Wieland-Herberholz

Die Ständige Vertretung der BRD findet man in Brüssel in der Nachbarschaft vieler weiterer Vertretungen sowie anderer wichtiger politischer Institutionen im Europaviertel. Die strengen Sicherheitskontrollen, wie Ausweiskontrollen, Zutritt nur nach Anmeldung und Taschenkontrollen, ließen sofort bewusst werden, dass man nicht nur in irgendeinem öffentlichen Gebäude zu Gast ist, sondern in einer wichtigen politischen Institution.

Mittwoch, 4. Juli 2018

EU-Exkursion 2018: Ständige Vertretung der BRD

Laut Wikipedia ist "die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union [...] die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel." Diese Einrichtung haben wir besucht und hatten das Vergnügen, auf Herrn von Wegerer zu treffen.

Zuallererst möchte ich Herr von Wegerer zu einem gratulieren. Es war kaum zu übersehen, dass er für seine Punkte brannte und die Materie auch multiperspektivisch verstanden hat. Klar war aber auch, dass er nicht zwingend auf ein Publikum treffen würde, dass ihm Beifall stürmend zu Füßen liegen würde. Das hat es so an sich, wenn man vor 30 Politikstudenten einer Pädagogischen Hochschule über Rüstung spricht.

In seinem Vortrag zeigte Herr von Wegerer uns mehrmals auf, dass die EU in puncto Sicherheitspolitik noch einigen Aufholbedarf hat. Selbst die größten Rüstungsgegner unter den Zuhörern verstanden ihn in diesem Punkt, auch wenn man natürlich nicht damit einverstanden sein muss, dass dies zur Folge hat, die Rüstungsausgaben der EU zu erhöhen.

Auch zeigte er die strukturellen Probleme auf, wie z.B., dass Soldaten aus der EU mit 5x mehr Waffensystemen umgehen müssen als die größte Rüstungsmacht der Welt. Dies ist nicht nur hochgradig ineffizent, sonder schlichtweg für keinen zu leisten.

Auch deswegen beschloss das Europäische Parlament ein Entwicklungsprogramm in Milliardenhöhe. Jedoch war keiner der anwesenden Studenten sattelfest in diesem Thema, um wirklich kritisch hinterfragen zu können, ob und inwieweit dieses Programm sinnvoll ist.

Alles in allem war es ein Vortrag, der durch die Begeisterung von Herrn von Wegerer getragen wurde. Man merkte ihm deutlich an ,dass er begeistert an der Thematik arbeitet. Auch wenn dies im Fall der Rüstungsarbeit für die meisten von uns nicht wirklich nachvollziehbar war.

Was ist die Ständige Vertretung (StV)? 

Sie sind die Augen, Ohren und das Sprachorgan Deutschlands bei der EU. Strukturell besteht die Vertretung aus der Leitung mit dem Ständigen Vertreter (AA) und dem Stellvertretenden Ständigen Vertreter (BMWi) sowie vier verschiedenen Abteilungen (Politik, Finanzen, Wirtschaft und den Referaten), welche alle zusammen eine Verwaltung haben. Unter anderem hat die StV auch die Feier zum Tag der Deutschen Einheit in Brüssel organisiert. Wichtig ist, dass die Ständige Vertretung nicht die Botschaft ist. Der Botschafter ist der Vertreter des Regierungschefs des Landes, jedoch nur zu völkerrechtlich anerkannten Ländern.

Die etwa 250 Mitarbeiter_Innen
       unterrichten die Bundesregierung über Ereignisse und Entwicklungen in den EU-Institutionen,
       helfen bei der Meinungsbildung zu aktuellen europapolitischen Fragen,   
       sind in ca. 140 Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Rates vertreten,     
       setzen sich ein für deutsche Personalinteressen in den EU-Institutionen,       
       leisten aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Ständige Vertretung hält Kontakte zu den Kommissaren der Kommission und den Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Selbst sind die Mitarbeiter der StV Beamte der Ministerien ihres jeweiligen Staates.

Mit den anderen Mitgliedsstaaten wird auch zusammen gearbeitet:
       Stimmungslage sondieren
       Gemeinsame Interessen finden
       Kompromisse vorbereiten
       Allianzen schmieden
       Positionen gegenüber anderen Organen (Kommission, Parlament) koordinieren

Arbeit der StV mit der Kommission:
       Bereits im Vorfeld von Rechtsakten oder Programmen nationale Interessen geltend machen
       Während der Verhandlungen von Rechtsakten, Partnerschafts- und       Kooperationsabkommen mit Drittstaaten, Programmen etc. Interessen einspeisen 
       Kooperation in Komitologieausschüssen und Ratsarbeitsgruppen

Weiter Kooperationen im Rahmen der EU:
       Europäisches Parlament
       Kontakt zu den Fraktionen und Abgeordneten im EP                                
       Berichterstattung über die Arbeit des Parlaments
       Wirtschafts- und Sozialausschuss    
       Ausschuss der Regionen

Zusammenarbeit mit Berlin:
       Abgestimmte Weisungen aus Berlin in Ratsgremien (AStV, Arbeitsgruppen) und             Verwaltungsausschüssen vertreten
       Berichterstattung über die Sitzungen an die Zentrale          
       Zwischen deutschen Interessen, den Interessen anderer Mitgliedstaaten und europäischen Belangen vermitteln      
       Frühe Information („Frühwarnung“) der Bundesregierung

Zusammenarbeit mit den Bundesländern
       Enge Zusammenarbeit mit den Bundesländern durch:
       Länderbeobachter                                                    
       Länderbüros in Brüssel                                 
       Ratsberichterstattung

Zusammenarbeit der StV mit Interessenvertretern:
       Repräsentanzen der Wirtschaft in Brüssel (Einzelvertretungen und Verbände):
       Austausch von Positionen, ggf. Hilfe bei der Vertretung deutscher            Wirtschaftsinteressen bei europäischen Organen auf Grundlage eigener Analysen und Einschätzungen    
       Nicht-Regierungsorganisationen im Bereich Menschenrechte, Verbraucherschutz, Kultur etc.: Austausch von Positionen, ggf. Einbeziehen in deutsche Position

Zusammenarbeit mit anderen deutschen Vertretungen in Belgien:
       Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der NATO
       Sitz direkt bei der NATO                                          
       Verwaltungsgemeinschaft                            
       Deutsche Botschaft beim Königreich Belgien         
       Gemeinsame Kanzlei mit der StV bei der EU                               
       Verwaltungsgemeinschaft

Autoren: Martin Frase / Michael Zanger