In diesem Beitrag stellt Lea Bauer folgenden Aufsatz vor:
Bujard, Birgit/Wessels, Wolfgang (2021): Der Brexit-Prozess und die Austrittsdoktrin: Die Führungsrolle des Europäischen Rats; in: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik, Heft 14, S. 13-24, online unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s12399-021-00842-z.
In dem Aufsatz von Bujard und Wessels geht es um die zentrale Rolle des Europäischen Rats während des Brexit-Prozesses. Das Verhältnis mit Großbritannien war von Anfang an schwierig und wurde auch nach dem Beitritt 1973 nicht wesentlich besser. Immer wieder wurden Ausnahmen oder besondere Regelungen für Großbritannien beschlossen, wie z.B. im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse.
Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9% der Bürger für den britischen Austritt aus der Europäischen Union. Der Prozess begann, und es mussten viele Hindernisse bewältigt werden. Der Europäische Rat setzte sich kurze Zeit nach dem Referendum am 28./29. Juni mit den Konsequenzen auseinander. Hierbei legte er die zentralen Aspekte der Unionsreaktion fest und richtete sich nach Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union (EUV). Dieser beinhaltet die Regelung zu einem „geordneten“ Austritt.
Der Austrittsprozess beginnt mit der Sendung einer Austrittsnotiz des beteiligten Staates an den Europäischen Rat. Diese hat Großbritannien am 29. März 2017 eingereicht, und die Verhandlungen wurden aufgenommen.