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Sonntag, 19. Juli 2020

Ein Urteil, zwei Watschen: Bundesverfassungsgericht, EZB und EuGH

Die Vorwürfe und das Urteil

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hält ein Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) für verfassungswidrig, anders gesagt, es verstoße teilweise gegen das deutsche Grundgesetz.

Dieses Urteil ist aus vielerlei Perspektiven nur schwer zu nachzuvollziehen, da die EZB gerade durch ihre Anleihekäufe, sprich Schuldverschreibungen einzelner Länder, in den letzten Jahren die Wirtschaft aufrechterhalten hat. Der Zentralbank wird unter anderem vorgeworfen, die Folgen ihres Anleiheprogrammes nicht gründlich bedacht zu haben sowie keine Einschätzung gegeben zu haben, welche wirtschaftspolitischen Konsequenzen auf die niedrigen Zinsen für viele Beteiligte wie Sparer, Unternehmer oder Immobilienbesitzer daraus folgen könnten.

Außerdem sehen die Kläger in dem Programm eine Überschreitung des EZB-Mandats. Es heißt, die EZB betreibe Wirtschafts- statt Währungspolitik. Mit dem Urteil richtet sich das Bundesverfassungsgericht auch gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH), welcher anscheinend nicht erkennt, dass die EZB ihr eigentliches Mandat missachte. Aus Karlsruhe wird eine Begründung von der EZB verlangt, welche die Richter überprüfen wollen, um festzustellen, ob die EZB wirklich so viel Geld benötige, um die Ziele zu erreichen. Außerdem heißt es, dass die Bundesbank sich nur unter bestimmten Auflagen am aktuellen Programm beteiligen dürfe.

Konkret bedeutet das, die Bundesbank hat insgesamt drei Monate Zeit, um gemeinsam mit der EZB zu kontrollieren, ob die Aufkäufe der Staatsanleihen verhältnismäßig sind. Die Richter haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerden zu überprüfen. Doch welche Argumente sprechen nun für und welche gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Machtkampf zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG), das Rahmenprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) würde teilweise gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen, ist ein Novum eingetreten. Zum ersten Mal wendet sich das höchste deutsche Gericht gegen Bestimmungen des Gerichtshofs der EU (EuGH), der das Rahmenprogramm PSPP für rechtens erklärt hat.

Gammelin bewertet die Verkündung des Urteilsspruchs als umsichtig, indem schon bei der Urteilsverkündung versucht wurde, der Entscheidung „die Schärfe zu nehmen“. Dem entgegen empfindet Kaiser die Begründung des BVG seltsam und undurchsichtig.

Während der EuGH beim Anleihenkauf der EZB keine Bedenken äußerte, sieht das BVG das ganze kritisch, da in ihren Augen die Verhältnismäßigkeit nicht überprüft wurde. Laut den EU-Statuten wurden der EU von ihren Mitgliedsländern nur Kompetenzen im Währungs- nicht aber im Wirtschaftsbereich übertragen. Diesen Rahmen würde die EZB überschreiten, was von dem EuGH allerdings nicht angemerkt wurde.

Die eigentliche Problematik ist aber viel größer und allgemeiner. Die vom BVG angemerkte Kompetenzüberschreitung der EU würde einen ausbrechenden Rechtsakt (ultra vires) darstellen, da die EU nur in den Bereichen die Entscheidungshoheit besitzt, in denen sie die Kompetenzen von den Mitgliedsländern übertragen bekommen hat. Die Anmerkung des ultra vires ist aber laut Gutschker so nicht im europäischen Recht vorgesehen.

Dabei würde der EuGH EU-Kompetenzen großzügig auslegen und hätte somit laut Bednarz die Möglichkeit, sich neue Kompetenzbereiche einzuverleiben. Es wäre die Aufgabe des BVG, das zu verhindern. Trotzdem oder gerade deshalb wäre durch die Entscheidung des BVG laut Bednarz die Legitimation der EU durch die Mitgliedsstaaten gestärkt.

Dem gegenüber sieht die EU laut Hofer hierdurch teilweise ihr Justizsystem gefährdet, da laut den europäischen Statuten allein der EuGH das Recht hat festzustellen, ob ein EU-Organ gegen das EU-Recht verstößt. Dabei äußert Brüssel die Befürchtung, Deutschland würde die Einheit der Europäischen Union aufs Spiel setzen, da die Entscheidungen des EuGH für die Mitglieder laut den aktuellen Statuten bindend seien.

Auf der einen Seite erwartet Gammelin als direkte Folge eine Einschränkung der Anleihenkäufe, da diese laut dem BVG-Urteil in Zukunft besser begründet werden müssen. Besonders die Einschränkung, dass höchstens ein Drittel der Anleihen von einem Staat sein dürfen, wird sich in Zukunft sicherlich bemerkbar machen.

Kaiser erwartet durch das Partei-Ergreifen des BVG auch politische Folgen, da eine stärkere Kontrolle und ein Angriff auf die Notenbanken gleichzeitig ein Widerspruch zu der eigentlichen Unabhängigkeit der EZB darstellt.

Auf der anderen Seite sind die weitreichenden politischen Folgen noch nicht genau absehbar. Während Bednarz sich eine gesteigerte Transparenz innerhalb der EU erhofft und der Meinung ist, dass „je klarer die Kompetenzen innerhalb der EU verteilt sind, desto stärker würde die EU werden“, befürchten Finke, Gammelin, Janisch und Kolb eine Kettenreaktion. Da Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa innehat, verbreitet sich die Sorge, wie das Machtspiel zwischen nationalen Gerichten und dem EuGH in Zukunft aussehen wird. Besonders Länder wie Ungarn oder Polen könnten Aufforderungen des EuGH zur Rücknahme von umstrittenen Gesetzen in Zukunft ignorieren. In solch einem Fall wären die Folgen für die EU kaum abzuschätzen.

Literatur
  • Cerstin Gammelin: Urteil zu EZB-Anleihekäufen: Schlechte Nachricht für Europa (Süddeutsche Zeitung, 05.05.2020)
  • Stefan Kaiser: Urteil zu EZB-Anleihekäufen: Die seltsame Machtdemonstration der Verfassungsrichter (Spiegel, 05.05.2020)
  • Liane Bednarz: Warum das EZB-Urteil die EU stärkt, nicht schwächt (Spiegel, 12.05.2020)
  • Björn Finke / Cerstin Gammelin / Wolfgang Janisch / Matthias Kolb: Konflikt um EU-Anleihen: Heikel, aber vielleicht heilbar (Süddeutsche Zeitung, 11.05.2020)
  • Sophia Hofer: EuGH sieht europäisches Justizsystem durch EZB-Urteil gefährdet (Zeit, 08.05.2020)
  • Thomas Gutschker: Kampf um das letzte Wort (Das Parlament, 18.05.2020

Freitag, 17. Juli 2020

Umstrittenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der EZB

In den letzten Wochen und Monaten wurde viel über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Anleihekaufprogramms der EZB berichtet. Doch was ist eigentlich genau passiert? Und können die Folgen wirklich so verheerend sein wie manche befürchten?

Die Europäische Zentralbank hat die Möglichkeit, Staatsanleihen ihrer Mitgliedsstaaten anzukaufen. Mit Steuergeld und neugedrucktem Geld kaufte die EZB Staatsanleihen ihrer Mitgliedstaaten im Wert von 2 Billionen Euro. Durch die verkauften Staatsanleihen haben die Verkäufer-Staaten neue finanziellen Mittel zur Verfügung. Salopp ausgedrückt sind Staatsanleihen Aufrufe der Staaten zur Finanzierung.

Die Käufer der Staatsanleihen sind dabei Kreditgeber und bekommen dafür Zinsen als Risikoprämien. Kauft die EZB Anleihen, dann muss sie dies begründen. Und genau deshalb macht sich das BVG Sorgen. Nach ihm sind die Anleihekaufprogramme zu wenig begründet, da diese sehr weitreichende ökonomische Folgen haben. Folgt man dem BVG, sind mögliche Folgen niedrige Zinsen, was das Sparguthaben der Menschen zunichtemacht, Zombieunternehmen, die überleben können wegen billiger Kredite, sowie Banken, die übermäßig profitieren.

Obwohl der EuGH beim Anleihekaufprogramm der EZB keine Bedenken hatte, hält das BVG das Programm für zu wenig begründet. Doch weshalb darf darüber überhaupt das BVG entscheiden? Verfassungsrechtlich geht die Klage des BVG gar nicht direkt gegen die EZB, sondern gegen die Bundesregierung und die Bundesbank. Diese haben die Aufgabe, die Geschäfte der EZB zu kontrollieren, und nach Meinung des BVG haben sie das zu wenig getan. Liefert die EZB keine Begründungen nach, wäre die formale Folge, dass Bundesbank nicht mehr am Anleihekaufprogramm der EZB teilnehmen darf.

Mittwoch, 1. Juli 2020

Demokratie(defizit) & Reformen (II): Antoine Vauchez

Den Text von Antoine Vauchez haben wir für euch zusammengefasst und auf Moodle hochgeladen. Bitte lest euch die folgenden ergänzenden Texte durch und teilt uns eure Gedanken mit.
Des Weiteren wollen wir euch noch ein paar Fragen stellen. Als Hilfestellung könnt ihr den Podcast verwenden, da wird das Thema genauer angesprochen: https://voicerepublic.com/talks/european-constitutionalism-at-the-cradle-law-and-lawyers-in-the-construction-of-a-european-political-order
  • Wie unterscheidet sich das Verständnis von unabhängigen Institutionen in der EU vom allgemeinen Verständnis davon, was unabhängige Institutionen sind oder was sie leisten sollten?
  • Welchem Paradox unterliegen die Begrifflichkeiten „Europäisches Gericht“ und „Europäisches Parlament“?
  • Wie legitimiert sich der EuGH? Welche Paradigmen und Grundlagen werden verwendet, um den EuGH im internationalen System der Gerichtsbarkeit zu bestimmen? Geht das überhaupt?
  • Vauchez verwendet gerade für die Europäische Kommission und den Europäischen Gerichtshof die Begriffe „supranational“ und supraelectroral“. Was meint er genau damit und welche Motivation oder Begründung haben nationale Regierungen, immer mehr Kompetenzen an diese Institutionen abzugeben?
Zum Abschluss haben wir uns noch ein Quiz für euch einfallen lassen. Dabei wünschen wir euch   natürlich viel Spaß und Erfolg. Den Link findet ihr hier: https://kahoot.it/challenge/05131162?challenge-id=eefdee6f-9c5d-469a-8c2e-d5e7b311a2dd_1593584030019 (Pin: 05131162).

Donnerstag, 28. Mai 2020

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu EZB-Anleihekäufen

Das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 hat hohe Wellen geschlagen. Es geht im Kern um die Rechtsordnung im EU-Mehrebenensystem und damit um eine zentrale Thematik. Eine chronologisch geordnete Auswahl an lesenswerten Beiträgen zu dieser Debatte: 
  • Bundesverfassungsgericht: Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig; Pressemitteilung Nr. 32/2020 vom 05.05.2020 (Website BVG)
  • Cerstin Gammelin: Urteil zu EZB-Anleihekäufen: Schlechte Nachricht für Europa (Süddeutsche Zeitung, 05.05.2020)
  • Wolfgang Janisch: Bundesverfassungsgericht: Kontrolle ist besser (Süddeutsche Zeitung, 05.05.2020) 
  • Corinna Budras / Christian Siedenbiedel: Was das Urteil zum EZB-Kaufprogramm bedeutet (FAZ, 05.05.2020)
  • Stefan Kaiser: Urteil zu EZB-Anleihekäufen: Die seltsame Machtdemonstration der Verfassungsrichter (Spiegel, 05.05.2020)
  • David Böcking: Urteil zu EZB-Hilfen: Misstrauen aus Karlsruhe (Spiegel, 05.05.2020)
  • Jan Puhl: Warum Osteuropas Rechtspopulisten über deutsche Richter jubeln (Spiegel, 06.05.2020)
  • Sophia Hofer: EuGH sieht europäisches Justizsystem durch EZB-Urteil gefährdet (Zeit, 08.05.2020)
  • Thomas Fricke: EZB-Urteil: Richter von gestern (Spiegel, 08.05.2020)
  • Björn Finke / Cerstin Gammelin / Wolfgang Janisch / Matthias Kolb: Konflikt um EU-Anleihen: Heikel, aber vielleicht heilbar (Süddeutsche Zeitung, 11.05.2020)
  • Reinhard Müller: Verfassungsrichter Huber im Gespräch: „Das EZB-Urteil war zwingend“ (FAZ, 12.05.2020)
  • Liane Bednarz: Warum das EZB-Urteil die EU stärkt, nicht schwächt (Spiegel, 12.05.2020)
  • Mark Schieritz: Europäische Zentralbank: Schutzpatron der Kleinsparer (Zeit, 13.05.2020)
  • Mark Schieritz: EZB: Wer gibt hier nach? (Zeit, 13.05.2020)
  • Sebastian Diessner: Can greater central bank accountability defuse the conflict between the Bundesverfassungsgericht and the European Central Bank? (LSE Blog EUROPP, 13.05.2020)
  • Wolfgang Janisch: EZB-Urteil: Wie es zum großen Knall kommen konnte (Süddeutsche Zeitung, 15.05.2020)
  • Holger Schmieding: Karlsruher EZB-Urteil: Der Irrtum der Richter (FAZ, 15.05.2020)
  • Thomas Gutschker: Kampf um das letzte Wort (Das Parlament, 18.05.2020) 
  • Dieter Grimm: EZB-Urteil und die Folgen: Jetzt war es so weit (FAZ, 18.05.2020)
  • Marlene Grunert / Thomas Gutschker / Konrad Schuller: Richter gegen Richter: Wenn Europa sein Schwert zieht (FAZ, 19.05.2020)
  • Waltraud Schelkle: Who said that Germans have no sense of irony? (LSE Blog EUROPP, 19.05.2020)
  • Peter Bofinger/ Martin Hellwig / Michael Hüther / Monika Schnitzer / Moritz Schularick / Guntram Wolff: Gefahr für die Unabhängigkeit der Notenbank (Institut der deutschen Wirtschaft, FAZ-Gastbeitrag, 29.05.2020)
  • Gesine Schwan: Debatte zum EZB-Urteil: Der Weg aus der Falle (FAZ, 05.06.2020)
  • Marc van der Woude: Einzigartig und zerbrechlich (FAZ, 08.06.2020)
  • Udo Di Fabio: Europas Verfassungskrise (FAZ, 10.06.2020)