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Mittwoch, 5. Juni 2024

Funktionen der Europäischen Kommission

Ein Beitrag von Svenja Erath, Nikolai Hartleb, Hannes Wiesenthal und Rosa Oberhauser

Die Europäische Kommission ist eines der Hauptorgane der EU. Ihr kommen viele Aufgaben zu. Die vier Hauptfunktionen der Europäischen Kommission sind:

  • Initiativrecht: Die Kommission fungiert als zentrales Exekutivorgan der Europäischen Union und besitzt als einzige Institution das Initiativrecht.
  • Haushalt: Kommission, Rat und Parlament arbeiten zusammen, um über die Höhe des Haushalts und den Einsatz der Gelder zu entscheiden. Das Parlament stimmt jedes Jahr darüber ab, ob die Kommission, die den Haushalt verwaltet, das Geld richtig eingesetzt hat (siehe auch hier).
  • Vertretung der EU auf internationaler Ebene: Die Kommission vertritt die Europäische Union in internationalen Gremien, wie zum Beispiel der Welthandelsorganisation (WTO).
  • Hüterin der Verträge: Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten und kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht verstößt. Bevor jedoch ein formales Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und der Europäische Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet wird, geht meist ein sogenanntes EU-Pilotverfahren voraus. In einem strukturierten Dialog zwischen der Europäischen Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat können die meisten Rechtsverstöße geklärt werden ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Im Jahr 2021 konnten auf diese Weise 81% der Beschwerden erfolgreich gelöst werden, nur 19% der Verfahren gingen weiter (siehe auch hier und hier).

Standorte der EU-Kommission

Ein Beitrag von Robin Mittag

Seit 1997 ist Brüssel offizieller Sitz der EU-Institutionen. Im Lauf der Jahre hat sich rund um die verschiedenen EU-Standorte ein ganzes Stadtviertel entwickelt: das Europaviertel. Hier erhält der Begriff "Europa" eine neue Dimension. Neben den europäischen Institutionen und ihren rund 40.000 Angestellten ist das Viertel ein sprichwörtlicher kultureller Schmelztiegel.

Dienstorte: Die meisten Dienststellen der Kommission befinden sich in Brüssel oder Luxemburg, aber die Kommission unterhält auch Vertretungen in jedem EU-Land. Die Vertretungen außerhalb der EU werden als Delegationen bezeichnet und vom Europäischen Auswärtigen Dienst betrieben (s.u.).

Hauptsitze: Die Dienststellen der Kommission und die Exekutivagenturen sind in Brüssel und Luxemburg ansässig. Die wöchentlichen Sitzungen der Kommissionsmitglieder finden sowohl am Hauptsitz in Brüssel als auch in Straßburg statt. Insgesamt belegt die Kommission über 60 Gebäude in Brüssel.

In den EU-Ländern: Die Vertretungen in den EU-Mitgliedstaaten dienen der Kommission als Sprachrohr und beobachten die öffentliche Meinung in den jeweiligen Ländern. Sie bieten Informationen über die EU, organisieren Veranstaltungen zu EU-Themen und führen Besuche für Schulen und ähnliche Einrichtungen durch. Zudem stellen sie Räumlichkeiten – sogenannte europäische öffentliche Räume – für Aktivitäten mit Bezug zur EU bereit.

Außerhalb der EU: Zusätzlich unterhält die EU 139 Büros außerhalb ihrer Grenzen – die Delegationen. Diese werden vom Europäischen Auswärtigen Dienst verwaltet und präsentieren, erläutern und setzen die Außenpolitik der EU um. Weitere Aufgaben umfassen die politische Analyse und Berichterstattung sowie die Verhandlungsführung im Namen der EU.

Standorte und Verzeichnis der Gebäude: https://commission.europa.eu/about-european-commission/visit-european-commission/buildings-commission-and-executive-agencies-brussels_de#buildingsList

Europäische Bürgerforen

Ein Beitrag von Nikolai Hartleb

Bei der politischen Exekutive der EU, der Kommission, wird oft kritisiert, dass sie zu wenig demokratisch sei, zu weit weg von den Bürgerinnen und Bürgern. Auf die Auswahl der 27 Kommissar*innen, inklusive der Kommissionspräsident*in, haben die Wähler*innen keinen direkten Einfluss und somit auch nicht auf das Agenda-Setting der EU-Führung. Auch mangelnde Transparenz wird der EU-Kommission häufig vorgeworfen.

Um dieser Kritik zu begegnen und die Beteiligung der Bevölkerung in der EU zu stärken, gibt es seit einigen Jahren sogenannte EU-Bürgerforen. In diesen Bürgerforen sollen Bürgerinnen und Bürger aus allen Mitgliedsstaaten zusammenkommen, um für verschiedene politische Themenfelder Empfehlungen auszuarbeiten.

Vor zehn Jahren seien diese Foren noch mehr ein Instrument der Kommunikation für mehr Bürgernähe gewesen, mittlerweile aber ein fester Teil der Politikgestaltung, so der Leiter des Referats für Bürgernähe der Kommission, Joachim Ott, bei seiner Präsentation. Die Empfehlungen, die aus den Diskussionen zwischen den EU-Bürger*innen entstehen, sollen von der Kommission bei der Festlegung von Maßnahmen und Initiativen berücksichtigt werden und die Beratung durch Experten und sonstige Einflussnahmen ergänzen.

Die Foren bestehen jeweils aus rund 150 Unionsbürger*innen, die per Zufallsprinzip ausgewählt werden. Um die Bevölkerung der EU so repräsentativ wie möglich abzubilden, werden bei der Auswahl Faktoren wie der sozioökonomische Hintergrund oder die geografische Lage miteinbezogen. Auch das Alter ist ein wichtiges Kriterium. So sollen die Foren zu einem Drittel aus jungen Menschen zwischen 16 und 25 Jahren bestehen.

In den Diskussionen, die von Moderationsteams unterstützt werden, werden ca. 25 konkrete Empfehlungen ausgearbeitet, die von der Mehrheit der Teilnehmer*innen unterstützt werden müssen. Diese werden dann in einem EU-Bürgerbericht an die Kommission weitergeleitet. Um die Empfehlungen zu erarbeiten, finden drei Wochenend-Treffen statt. Eines online und zwei vor Ort im Kommissionsgebäude in Brüssel. Die Organisation und die Kosten der Reisen, der Übernachtungen und alles, was sonst dafür anfällt, übernimmt natürlich die EU.

Die hohen Kosten, die dafür anfallen, sind ein Kritikpunkt an den Bürgerforen. Laut der EU überwiege aber der Nutzen. Jüngst abgeschlossene Foren sind zum Beispiel das Bürgerforum „Hass in der Gesellschaft“, das Bürgerforum zur Energieeffizienz oder das Forum zur Mobilität des Lernens. Die Abläufe und Ergebnisse der Foren und auch sonstige Informationen gibt es auf der Plattform für Bürgerbeteiligung der Kommission: https://citizens.ec.europa.eu/european-citizens-panels_de.

Für die Kommission sind die EU-Bürgerforen, wie es der eben genannten Website zu entnehmen ist, ein Erfolg und sollen „zu einer festen Größe im demokratischen Alltag der Europäischen Union“ werden und so für mehr Partizipation und Transparenz vor allem in der Kommission sorgen.

Donnerstag, 10. Juni 2021

EU-Kommission und Technokratie

In diesem Beitrag stellt Anna-Maria Hänßler folgenden Aufsatz vor:

Metz, Julia (2013): Die Expertengruppen der EU-Kommission und das Paradigma der Brüsseler Technokratie; in: Zeitschrift für Politikberatung (ZPB) / Policy Advice and Political Consulting 6, 1/2013, S. 15-23, online unter: http://www.jstor.org/stable/24235132.

Julia Metz thematisiert in ihrem Aufsatz die Kritik an einer technokratisch regierten EU. Dabei untersucht sie, welchen technokratischen Einfluss Expertengruppen auf das politische Vorgehen der EU-Kommission ausüben (Metz 2013, S. 16).

Gerade während der Eurokrise wurde Kritik an der elitären und intransparenten Politik der EU laut und bezog sich auf den Zwiespalt zwischen Technokratie und Demokratie (vgl. Metz 2013, S. 15, S. 22). Die Technokratie als Regierungsform basiert auf Expertenwissen, welches die Basis der Macht bildet. Im Gegensatz hierzu wird die Demokratie auf bürgerliche Partizipation aufgebaut. Demokratietheoretisch sind Expertengruppen, welche nicht vom Volk gewählt wurden, aber Einfluss auf die Politik ausüben, demnach sehr fragwürdig (vgl. Metz 2013, S. 15).

Aufgrund dessen, dass Entscheidungen auf supranationaler Ebene strukturell nicht ausreichend über bürgerliche Partizipation legitimiert sind, erwirbt die EU Legitimation hinsichtlich ihrer Entscheidungen über den Erfolg („Output-Legitimität“). Stoßen diese Entscheidungen allerdings auf Widerstand, wie während der Eurokrise, so zeigt sich ein Legitimitätsproblem (vgl. Metz 2013, S. 15).

Im Wesentlichen muss sich die EU-Kommission dieser Kritik stellen, da sie nicht im Besitz eines demokratischen Mandats ist. Sie „wird daher oft als Sinnbild einer technokratischen Institution gesehen“ (Metz 2013, S. 15). Diese Sachlage wird zunehmend durch das Hinzuziehen von externen Sachverständigen zur Problemlösung verstärkt und fördert den „Technokratieüberschuss“ (Kaube, 2012: 857 in Metz 2013, S. 15f.) der EU.

Samstag, 9. Januar 2021

Kinder- und Familienpolitik der EU

In diesem Beitrag stellt Franka Beller folgendes Dokument vor:

Janta, Barbara u.a. (2019): Die jüngsten Entwicklungen in der Kinder- und Familienpolitik der EU. Europäische Plattform für Investitionen in Kinder: Thematischer Jahresbericht, Europäische Kommission. 

„Investition in Kinder – den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ - unter dieser Überschrift brachte die Europäische Kommission 2013 eine Empfehlung über drei Säulen heraus. Diese drei Säulen sollen zu einer besseren Kinder- und Familienpolitik führen. Im Folgenden wird es darum gehen, ob die Europäische Kommission es geschafft hat, Veränderungen in der Kinder- und Familienpolitik zu schaffen. Die drei Säulen, um die es gehen soll, sind:

  • der Zugang zu angemessenen Ressourcen,
  • der Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen Leistungen, 
  • das Recht des Kindes auf Teilhabe.

Das Programm wurde von der Europäischen Kommission weiterentwickelt, so wurde 2017 basierend auf den drei Säulen ein neues Programm aufgestellt. Dieses wurde „Europäische Säulen sozialer Rechte“ genannt. Orientiert an den drei bestehenden Säulen wurden jetzt 20 wichtige Prinzipien vorgestellt. Sie dienen als Orientierung für die Sozialpolitik der 28 (jetzt 27) Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Mittwoch, 2. Dezember 2020

Direkt mit Vertretern von Kommission, Rat und Parlament sprechen

Nutzen Sie diese Chance: Genau zum richtigen Zeitpunkt in unserem Semesterprogramm, wenn es nämlich um die EU-Organe und deren Zusammenspiel geht, haben Sie dank einer Kooperation mit dem Europa-Zentrum die Möglichkeit, über Webex mit Vertretern der drei wichtigsten EU-Organe zu sprechen. Aus erster Hand geht es um Fragen wie: Wer macht was in Brüssel? Wie funktionieren die Institutionen und wer hat eigentlich welche Kompetenzen? Alle TeilnehmerInnen der EU-Veranstaltungen sollten versuchen, an mindestens vier dieser sieben Termine teilzunehmen und dabei die drei zentralen Institutionen abzudecken. Die Termine im einzelnen, zu denen Sie sich jeweils bis drei Tage vorher anmelden müssen (unter Angabe des jeweiligen Stichwortes an kontakt@europa-zentrum.de - es wird jeweils eine Warteliste geführt): 

  • Dienstag, 08.12.2020, 19:30-21.00 Uhr: Lobbyismus in der EU am Beispiel der Kirchen. Referent*innen: Katrin Hatzinger, Oliver Thomas Rau und Professor Dr. Clemens Ladenburger (Stichwort: Kirchen) 
  • Donnerstag, 10.12.2020, 10.00-11.15 Uhr: Europäische Kommission.
    Referent: Ulrich Trautmann (Stichwort: EU-COM)
  • Freitag, 11.12.2020, 11.00-12.15 Uhr: Rat der EU.
    Referent: Jonathan Bauer Schmitt (Stichwort: Consilium-1)
  • Montag, 14.12.2020, 11.00-12.15 Uhr: Rat der EU.
    Referent: Jonathan Bauer Schmitt (Stichwort: Consilium-2)
  • Mittwoch, 16.12.2020, 14.00-15.15 Uhr: Ständige Vertretung der EU in Deutschland.
    Referent: Bernd-Ulrich von Wegerer (Stichwort: StäV) 
  • Donnerstag, 17.12.2020, 17.00-18.00 Uhr: Europäisches Parlament.
    Referentinnen: Angela Schweizer, Melanie Weber (Stichwort: Parlament-1)
  • Freitag, 18.12.2020, 16.00-17.00 Uhr: Europäisches Parlament.
    Referent: Laurin Berresheim (Stichwort: Parlament-2)
Die Einladung mit weiteren Informationen finden Sie hier:
Einladung [pdf]

Donnerstag, 16. Juli 2020

Demokratie(defizit) & Reformen (IV): Jan-Werner Müller

Die Kopenhagener Kommission, ein Vorschlag von Jan-Werner Müller

Die sogenannte Kopenhagener Kommission soll in Anlehnung an die Venedig-Kommission entstehen und über die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien wachen. Die Venedig-Kommission besteht aus „unabhängigen Sachverständigen“,,die durch ihr Wirken in den demokratischen Institutionen oder durch ihren Beitrag zum Fortschritt der Rechts- und Politikwissenschaft internationales Ansehen erworben haben".1

Das ist auch die Grundlage, auf der die Kopenhagener Kommission entstehen soll. Die Mitglieder sollen ein Gespür für Kontexte und Verhältnismäßigkeiten haben und zudem nicht gewählt werden können, da es sonst um „Parteipolitik und Kulturkämpfe“ gehen wird. Als Grundlage für ihr Handeln sollen die Kopenhagener Kriterien von 1993 gelten. Diese Kriterien sind in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Das „politische Kriterium“, welches für institutionelle Stabilität, demokratische Ordnung, die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten steht.
  • Das „wirtschaftliche Kriterium“ besagt, dass die Bedingungen für einen Beitritt eine funktionsfähige Marktwirtschaft ist, welche dem Wettbewerbsdruck der EU standhalten kann.
  • Das letzte Kriterium ist das „Acquis-Kriterium“, welches die Verpflichtungen und Ziele, welche vom gemeinsamen Rechtssystem ausgehen, als Vorgabe gibt.2

Mittwoch, 1. Juli 2020

Demokratie(defizit) & Reformen (II): Antoine Vauchez

Den Text von Antoine Vauchez haben wir für euch zusammengefasst und auf Moodle hochgeladen. Bitte lest euch die folgenden ergänzenden Texte durch und teilt uns eure Gedanken mit.
Des Weiteren wollen wir euch noch ein paar Fragen stellen. Als Hilfestellung könnt ihr den Podcast verwenden, da wird das Thema genauer angesprochen: https://voicerepublic.com/talks/european-constitutionalism-at-the-cradle-law-and-lawyers-in-the-construction-of-a-european-political-order
  • Wie unterscheidet sich das Verständnis von unabhängigen Institutionen in der EU vom allgemeinen Verständnis davon, was unabhängige Institutionen sind oder was sie leisten sollten?
  • Welchem Paradox unterliegen die Begrifflichkeiten „Europäisches Gericht“ und „Europäisches Parlament“?
  • Wie legitimiert sich der EuGH? Welche Paradigmen und Grundlagen werden verwendet, um den EuGH im internationalen System der Gerichtsbarkeit zu bestimmen? Geht das überhaupt?
  • Vauchez verwendet gerade für die Europäische Kommission und den Europäischen Gerichtshof die Begriffe „supranational“ und supraelectroral“. Was meint er genau damit und welche Motivation oder Begründung haben nationale Regierungen, immer mehr Kompetenzen an diese Institutionen abzugeben?
Zum Abschluss haben wir uns noch ein Quiz für euch einfallen lassen. Dabei wünschen wir euch   natürlich viel Spaß und Erfolg. Den Link findet ihr hier: https://kahoot.it/challenge/05131162?challenge-id=eefdee6f-9c5d-469a-8c2e-d5e7b311a2dd_1593584030019 (Pin: 05131162).

Montag, 8. April 2019

Europäische Union - Lobbyismus - Legitimation

Lobbyismus scheint ein unerschöpfliches Thema im politischen Diskurs zu sein. Die Meinungen zu dieser Thematik und auch die ihr zugesprochene Bedeutung könnten kaum vielfältiger sein. Thomas Leif und Rudolf Speth gingen sogar schon so weit, den Lobbyismus als „fünfte Gewalt“ (2006) neben der Exekutive, Legislative und Judikative sowie den Medien, die durch ihre Berichterstattung Einfluss auf die Gestaltung von politischen Prozessen nehmen, zu betiteln. Dem Lobbyismus wird damit der Charakter zugesprochen, als ein wesentlicher Bestandteil Politik mitzugestalten und auch die Machthaber[1] zu kontrollieren. Das macht jedoch auch auf ein grundlegendes Problem aufmerksam. Wie legitimiert sich diese Positionierung sowie die Inanspruchnahme der Interessensvertreter durch die politischen Entscheider und die dadurch entstehenden Auswirkungen auf neue Gesetze?

Während Leif und Speth in ihrer Veröffentlichung hauptsächlich den Lobbyismus in Deutschland beleuchteten, geht diese Arbeit darüber hinaus und setzt den Fokus auf die Verwurzelung von Lobbyisten innerhalb der Europäischen Union (EU). Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der EU zieht sie vermehrt die Lobbyisten an ihren Wirkungsort und damit hauptsächlich nach Brüssel. In Brüssel trifft man so auf Lobbyisten mit unterschiedlichen Merkmalen und Strategien, auf die in der folgenden Ausarbeitung aufmerksam gemacht werden soll.

Diese Arbeit berücksichtigt dabei auch die Gestaltungspotenziale, die sich für die Politiker durch die Zusammenarbeit ergeben. Weiter wird der Blick auf die Zugangsmöglichkeiten der Interessensvertreter in die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union gerichtet und darauf, wie die Mitarbeiter dieser Institutionen die Arbeit der Lobbyisten für sich und die Legitimation ihres Handelns nutzen. Daran anknüpfend werden Bemühungen zur Offenlegung der Beziehungen zwischen Interessensvertretern und Amtsträgern in den Fokus genommen, bevor schließlich auch noch Kritik gegenüber der Asymmetrie der Interessensvertretung geübt wird. Doch bevor der Einflussrahmen der Lobbyisten in den Blick genommen wird, gilt es, die Grundsätze des Lobbyismus zunächst näher zu bestimmen und zu verdeutlichen, welches Verständnis von Lobbyismus in dieser Arbeit leitend ist. 

Mittwoch, 19. Dezember 2018

EU-Exkursion 12/2018: Europäische Kommission

Sébastien Bertrand, European Commission flags, CC BY 2.0
Ein Beitrag von Justus Lehnert und Amelie Off

Am 3. Dezember 2018 besuchten wir im Rahmen der Brüssel-Exkursion mit dem Thema “Europa vor dem Brexit” die EU-Kommission.

Begrüßt wurden wir von Joachim Wiemann, er ist Policy Officer im Generalsekretariat. Das Generalsekretariat koordiniert die Arbeit der gesamten Kommission und stimmt dies mit den Zielen und Prioritäten des Präsidenten, derzeit Jean-Claude Juncker, ab. Zudem fungiert es als Schnittstelle zu anderen Organen.

Unser Besuch war in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil bestand aus einer allgemeinen Einführung in die Funktionen und den Aufbau der Kommission. Danach folgte eine Kaffee- und Teepause, nach der das Thema “Europäischer Binnenmarkt” behandelt wurde. Untermalt wurden die Vorträge durch vielfältige Folien.

Die Kommission besteht aus 28 Kommissar*innen. Pro Mitgliedsland wird je ein Kommissar oder eine Kommissarin entsandt. Diese vertreten das gemeinsame europäische Interesse und nicht, wie oft angenommen, jeweils das nationale Interesse. Jede*r Kommissar*in hat ein spezielles Portfolio. Die Kommissar*innen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Die Kommission handelt als Kollegium und kann als politische Exekutive der EU bezeichnet werden. Sie ist die “Hüterin der Verträge”, denn sie wacht über die Einhaltung des EU-Rechts. Zusätzlich ist sie für die Erarbeitung und Durchsetzung von Vorschlägen für europäische Rechtsvorschriften und den Vorschlag des Haushalts zuständig. Internationale Abkommen und Verträge werden ebenfalls im Namen der EU von der Kommission verhandelt und abgeschlossen. Sie ist daher am ehesten mit einer Regierung oder einer obersten Verwaltungsbehörde vergleichbar, wobei dieser Vergleich hinkt, da die EU kein Nationalstaat, sondern eine besondere Internationale Organisation ist.

Die Kommission hat 10 Prioritäten, wobei das (informelle) Motto “big on big, small on small” gilt. Außerdem ist das Subsidiaritätsprinzip wichtig. Das bedeutet, dass politische Themen auf einer möglichst niedrigen politischen Ebene angegangen werden. Die Prioritäten von 2015 bis 2019 sind “Beschäftigung, Wachstum und Investitionen”, “Digitaler Binnenmarkt”, “Energieunion und Klimaschutz”, “Binnenmarkt”, “eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion”, “eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik - der Schlüssel zur Bewältigung der Globalisierung”, “Justiz und Grundrechte”, “Migration”, “mehr Gewicht auf der internationalen Bühne” und “demokratischer Wandel”.

Im weiteren Verlauf erläuterte uns Joachim Wiemann die Unterschiede zwischen Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen. Verordnungen und Richtlinien sind für die EU-Mitgliedsstaaten verbindlich, wohingegen eine Empfehlung nicht verbindlich ist. Der Unterschied zwischen Verordnung und Richtlinie liegt darin, dass eine Verordnung unmittelbar gilt. Bei einer Richtlinie erhält das Mitgliedsland Auflagen hinsichtlich der Ziele, welches aber mit Spielraum in der Auslegung und Durchsetzung einhergeht.

Der zweite Teil unseres Besuchs war dem Thema “EU-Binnenmarkt” gewidmet. Dieser beinhaltet vier Grundfreiheiten: Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Es wurden verschiedene für uns alltägliche Bereiche angesprochen, welche durch den EU-Binnenmarkt entstanden. So sind beispielsweise das Austauschprogramm Erasmus, das entgeltlose Datenroaming im EU-Ausland und die europäische Krankenversicherung Ergebnisse daraus.

Im europäischen Binnenmarkt gibt es “vollharmonisierte” und “teilharmonisierte” Handelsbereiche: In vollharmonisierten Bereichen gelten Regelungen, die von der EU erstellt wurden, wohingegen in teilharmonisierten Bereichen Vorschriften von den Mitgliedstaaten bestehen, die für den ganzen EU-Raum gelten. Hierbei spielte das “Cassis de Dijon”-Urteil eine wegweisende Rolle, weil damit festgelegt wurde, dass nicht nur direkt diskriminierende Bestimmung, sondern schon unterschiedliche Richtlinien gegen die Freiheiten im Binnenmarkt verstoßen.

Aus dem Vortrag entwickelte sich schnell eine Diskussion um mögliche Auswirkungen des Brexits, den Wiemann als “lose-lose-Situation” bezeichnete. Hierbei wies er darauf hin, dass zum Beispiel die britischen EU-Beamten nicht direkt ausgewiesen werden müssten, nur weil sie keine EU-Staatsbürgerschaft mehr besitzen.

Zum Schluss wurde noch das Fehlen einer politischen Öffentlichkeit besprochen, woraus eine fehlende Medienmacht der Kommission und anderer EU-Organe resultiert. Joachim Wiemann empfahl daher, die europäische Zeitung politico.eu, die Materialien der bpb zum Thema EU und das Nachrichtenportal euractiv.com zu nutzen.

Montag, 2. Juli 2018

EU-Exkursion 2018: Europäische Kommission (III)

Bei unserem Besuch bei der Europäischen Kommission am 23.05.2018 trafen wir Ralf von Ameln. Er ist Mitglied beim Referententeam der Kommission in der Generaldirektion Kommunikation. Das Gespräch gliederte sich in zwei Teile. Ersterer handelte von der Rolle der Europäischen Kommission im Institutionensystem der EU (siehe hier). Nach einer kurzen Kaffeepause hatten wir im zweiten Teil zunächst die Möglichkeit, Fragen zu stellen, bevor wir uns dem Thema Verbraucherschutz annahmen.

1.) Laut von Ameln befindet sich die EU in einer schwierigen Situation.
  • Da sich Reformen stauen, befinden sich die Institutionen in großem Handlungsdruck.
  • Die europäischen Staaten sind sich in vielen Fällen uneinig, daraus ergibt sich die Grundsatzfrage: „Brauchen wir eine gemeinsame europäische Stimme?“
  • Zudem geht er auf das „Ausfransen“ der EU an den Rändern ein (Polen, Italien, Aufstieg von Rechtspopulisten).
2.) Ein Studierender erkundigte sich nach seiner Einschätzung in Bezug auf den BREXIT.
  • Herr von Ameln vermutet, dass eine harte Linie gegenüber Großbritannien notwendig sei.
  • Es soll kein Präzedenzfall geschaffen werden.
  • Der BREXIT am 23. März 2019 bringe Nachteile für GB und für die EU.
3.) Als nächster Punkt wurde die Erweiterung der EU angesprochen.
  • Diese erachtet Herr von Ameln als sinnvoll, da so die Balkanstaaten unabhängiger von Russland würden.
  • In diesem Zusammenhang stellte Herr von Ameln dar, dass ärmere Länder der EU durch Geldmittel unterstützt werden (der größte Nutznießer sei Polen).
Schließlich zeigte Herr von Ameln uns eine Präsentation zum Thema Verbraucherschutz. Die Kommission verfolgt vier wesentliche Ziele im Verbraucherschutz.
  • Erhöhung des Rechtsrahmens für Verbrauchersicherheit
  • Wissensvermittlung
  • Durchsetzung des Rechtsschutzes
  • Anpassung an das digitale Zeitalter
Als Verbraucher kann man sich bei Fragen und Problemen über den europäischen Verbraucherschutz hier (https://www.evz.de/de/startseite/) informieren.

Autorinnen: Johanna Schreier / Carmen Zimmer

Donnerstag, 7. Juni 2018

EU-Exkursion 2018: Europäische Kommission (II)

Am Mittwoch, den 23.05.2018, besuchten wir die Europäische Kommission, wo uns Ralf von Ameln mit seinem Vortrag in deren Arbeit einführte. Die Kommission gilt als ausführendes Organ der Union und handelt unabhängig von den nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten. Je ein Kommissar wird pro Mitgliedsstaat entsendet, sodass die Kommission aus 27 Mitgliedern und dem Kommissionspräsidenten - derzeit Jean-Claude Juncker – besteht. Jeder der Kommissare hat ein eigenes Aufgabenfeld, so ist der von Deutschland entsendete Günther Oettinger beispielsweise für „Budget und Human Resources“ verantwortlich. Die Kommission hat vier zentrale Aufgaben inne:
  • Dazu gehört die Vertretung der Union nach außen und innen. Für die internationale Dimension ist vor allem der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik zuständig. Diese Position gehört seit dem Vertrag von Lissabon der Kommission an. Handelsverträge mit Drittstaaten oder andere Anlässe, in denen die Union geschlossen vertreten wird, wären Beispiele für Aufgaben, die derzeit Federica Mogherini übernimmt.
  • Außerdem hat die Kommission das Initiativrecht. Das heißt, dass ein Gesetzgebungsakt der Union nur auf Vorschlag der Kommission erfolgen kann. Sie ist also verantwortlich für Gesetzesvorschläge, die im weiteren Verlauf der Rechtssetzung dann im Parlament und im Rat der EU diskutiert werden. Dieses Initiativrecht ist ausschließlich der Kommission vorbehalten.
  • Eine weitere Aufgabe besteht in der Verwaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen der EU. Dazu gehört die Durchführung dieser Maßnahmen und die Ausführung des Haushalts. Wenn es also um finanzielle Aspekte geht, ist die Kommission sehr oft beteiligt.
  • Die Kommission wird auch „Hüterin der Verträge“ genannt, denn sie kontrolliert gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof die Einhaltung beschlossener Maßnahmen und Verträge.
Die Kommission hat also Kompetenzen, die sie ähnlich wie eine Regierung agieren lassen, wobei sie keinesfalls damit gleichzusetzen ist. Gleichzeitig stellt sie eine verwaltungstechnisch sehr wichtige Instanz im Gefüge der Institutionen der EU dar.

Das Verfahren für einen Entwurf, das einen sehr wichtigen Ablauf in der Kommissionsarbeit darstellt, lässt sich in sieben Schritten zusammenfassen. Die erste Phase ist hierbei die Initiierungsphase. Irgendjemand, sei es die Kommission selbst, Unternehmen oder NGOs, muss auf ein Thema aufmerksam werden bzw. machen. Die Kommission prüft dann die Zuständigkeit und legt eine thematische Strategie fest. Es wird ein sogenanntes Grünbuch erstellt; ein Buch, das Ansatzpunkte zum Thema enthält und Aufschluss über offene Fragen geben soll.

Dieses wird ins Netz gestellt und drei Monate lang können die Bürger/innen diese Fragen beantworten. Die Ergebnisse bzw. die Zusammenfassung der Antworten werden dann im Weißbuch dargestellt. Dort wird die Art und Weise festgehalten, wie die Kommission mit dem Thema umgehen wird. Auch das ist für die Öffentlichkeit und Anmerkungen zugänglich. Beispielhaft kann hier das Weißbuch zur Zukunft Europas eingesehen werden, das die Kommission 2017 veröffentlichte.

Nach diesem Schritt erfolgt die Entwurfsphase, in der die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Kommission den Vorschlag ausarbeiten. Im folgenden Schritt wird die Ausarbeitung durch alle Instanzen der Kommission gesendet und Äußerungen und Änderungsvorschläge werden diskutiert.

In der vierten Phase kommt es dann zur Finalisierung des Entwurfs unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen und Konsultationen. Danach kommt es zu einer Beratungsphase der Kabinettsmitglieder. Insgesamt müssen 15 der Mitglieder dem Vorschlag zustimmen. Für die Entscheidung sollten die Kommissare ein wenig in das Thema eingearbeitet sein, weswegen sie in der sechsten Phase ausführlich über die Inhalte informiert werden.

Im letzten Schritt fällt schließlich die Entscheidung der Kommissare. Falls der Vorschlag eine Mehrheit in der Kommission erhält, erfolgt die Weiterleitung der Texte an das Parlament und den Rat, die sich dann mit dem Gesetzgebungsverfahren befassen. Um das Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen und sicherzustellen, dass der Entwurf in die richtige Richtung geht, werden während der Entwurfsphase bereits informell Stimmen aus dem Parlament und anderen mit der Thematik beauftragten Instanzen einbezogen.

Nachdem sich der in der Kommission errungene Vorschlag sowohl im Parlament als auch im Rat als beständig erwiesen hat, wird er zu bindendem europäischen Recht. Nun ist es an den nationalen und lokalen Instanzen, das europäische Gesetz in nationales Recht umzusetzen. Im nächsten Schritt kommt erneut die Kommission ins Spiel, die sich mit dem Europäischen Gerichtshof darum bemüht, die Umsetzung der Gesetze zu beobachten und zu kontrollieren.

Der Präsident der Europäischen Kommission wird durch das Europäische Parlament gewählt. Nach seiner Wahl wählt dieser in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten nun die anderen Kommissare aus und legt die Arbeitsbereiche fest. Für die Legislaturperiode von 2015 bis 2019 setzte Juncker zehn Prioritäten fest, zu denen zum Beispiel die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes, die Arbeit an einer Energieunion sowie die Genesung der Euro-Zone gehören. Die 10 Kommissionsprioritäten für 2015 bis 2019 können hier angesehen werden.

Der Aufbau der Kommission hat sich unter Juncker sehr verändert. Bis 2014 stand der Präsident an der Spitze, unter ihm 27 Kommissare und Kabinette, darunter standen über 30 Generaldirektionen und Dienste. Der neue Aufbau sieht folgendermaßen aus: Der Präsident steht an der Spitze, unter ihm stehen der erste Vizepräsident (derzeit Frans Timmermanns) und die Hohe Beauftragte für Außen- und Sicherheitspolitik. Darunter folgen 4 Projektteamleiter, welche wiederum auch als Vizepräsidenten angesehen werden. Jeder dieser 4 Projektteamleiter arbeitet an einer der oben genannten Prioritäten des Präsidenten. Darauf folgen 20 Kommissare und die Kabinette und schlussendlich die operativen Einheiten, also die über 30 Generaldirektionen und Dienste. Über das Kollegium der Kommissare kann man sich hier genauer informieren. 

Nach dem Vortrag von Ralf von Ameln und einer kurzen Kaffepause hatten wir die Möglichkeit, mit dem Referenten ins Gespräch zu kommen und über viele, nicht nur die Kommission betreffende Inhalte zu diskutieren. Bei Themen wie dem Brexit, dem Daten- und Verbraucherschutz, der europäischen Agrarpolitik, der Osterweiterung oder dem Freihandelsabkommen mit den USA konnten interessante Erkenntnisse mitgenommen und spannende Standpunkte ausgetauscht werden.

Autorinnen: Helen Wörner, Lea Schwarz

EU-Exkursion 2018: Europäische Kommission (I)

Foto: Ragnar Müller
Die Rolle der Europäischen Kommission in der EU

Datum: 23.05.2018, Uhrzeit: 09.45-10.45, Sprecher: Ralf von Ameln, Mitglied des Referententeams, Generaldirektion Kommunikation

Zu Beginn wurde die EU-Kommission und ihre Aufgaben als "Geschäftsführung" näher beleuchtet. Hierbei wurden vier Punkte explizit hervorgehoben: Die Vertretung nach Innen und Außen, die exklusive Möglichkeit, Gesetzesvorschläge einzubringen (Initiativrecht), den europäischen Haushalt umzusetzen, sowie die Verträge und deren Einhaltung zu wahren, also als Hüterin der Verträge aufzutreten. Somit hat die Kommission die Rolle der politischen Exekutive und der Kontrollinstanz der Europäischen Union.

Anschließend dazu wurde die Struktur und Besetzung der Kommission näher behandelt. Diese setzt sich aktuell aus dem amtierenden Präsidenten Jean-Claude Juncker, dem ersten Vize-Präsidenten Frank Timmermans, der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini, 4 weiteren Vize-Präsidenten, sowie 21 weiteren Kommissaren zusammen. Somit ist jeder Mitgliedsstaat mit einem Kommissar vertreten. Für Deutschland ist Günter Oettinger als Kommissar für Haushalt und Personal Mitglied der Kommission. Zu betonen ist jedoch, dass die Europäische Kommission keine europäische Regierung ist, sondern lediglich ein Verwaltungsorgan im Gefüge der Institutionen.

Als nächster Präsentationspunkt wurde das Entwurfsverfahren von Gesetzesinitiativen in den Mittelpunkt gerückt. Das Verfahren wurde in sieben aufeinander folgende Punkte untergliedert: Die Initiierungsphase, die Entwurfsphase, die Interservicekonsultation, die Finalisierung, die Beratungsphase, die Vorbereitung durch den Chef de Cabinet sowie die Entscheidung des Kollegiums der Kommissare, verbunden mit der Weiterleitung an den Rat der EU und das Europäische Parlament, die als Gesetzgeber weiter über die Initiative beraten und schlussendlich darüber abstimmen.

Als abschließender Punkt wurden die Prioritäten der aktuellen Kommission Juncker, welche der amtierende Präsident jeweils zu Beginn seiner Amtszeit ausgibt, präsentiert. Die von Präsident Juncker vorgestellten Punkte stellten sich folgendermaßen dar: Die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts, der Aufbau einer Energieunion, Wirtschaftswachstum und Investitionen im Euroraum, Genesung der Eurozone und der sozialen Dimension, sowie der Währungsunion.

Diese Prioritäten wurden von der Kommission unter Leitung des Präsidenten in ein 10-Punkte-Programm umgewandelt und den Mitgliedsstaaten kommuniziert. Beispiele und Folgen sind bereits heute zu sehen, wie die EU-Investitionsoffensive, ein gemeinsamer Plan zur Migration sowie die stärkere Zusammenarbeit bei der Grenz- und Küstenwachagentur Frontex.

Autoren: Dominik Saal, Patrick Flotta

Sonntag, 17. Dezember 2017

Dossier der bpb zum Film "Democracy"

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat ein ausführliches Online-Dossier zum Film "Democracy - Im Rausch der Daten" veröffentlicht. Zur Startseite des Dossiers geht es hier. Es umfasst folgende Teile:
  • Der Film (Filmbesprechung, Interview mit dem Regisseur David Bernet, Links zu Presseartikeln und Besprechungen des Films)
  • Hintergrund (Interviews mit Jan-Philipp Albrecht und Viviane Reding, Informationen zum Datenschutz und der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung)
  • Debatte (zu viel oder zu wenig Datenschutz?, Lobbyismus in der EU)
  • Arbeitsblatt und Unterrichtsvorschläge