Ein Beitrag von Justus Feles
Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union (StäV) hat verschiedene Aufgaben, die sie für Deutschland wahrnimmt. Einerseits vertritt sie Deutschland klassisch wie eine Botschaft bei den verschiedenen Institutionen der Europäischen Union und informiert die Bundesregierung über das Geschehen in Brüssel. Sie übernimmt also ähnlich wie die Ständige Vertretung Baden-Württembergs bei der EU Lobbyaufgaben im Sinne der Interessen Deutschlands. Andererseits gehen die Aufgaben der StäV noch deutlich darüber hinaus, denn sie ist unmittelbar am Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union beteiligt und das sogar maßgeblich. Das unterscheidet sie von den Vertretungen einzelner Bundesländer. Sie ist der Unterbau des Rates der Europäischen Union („Ministerrat“). Was genau ist damit gemeint und was macht die StäV genau?
Die Stäv ist in ca. 140 Ausschüssen und Arbeitsgruppen der Europäischen Union präsent. Je nach Aufgabengebiet werden dafür aus allen Bundesministerien und einigen Bundesbehörden Mitarbeiter für die Arbeit in der StäV über mehrere Jahre entsandt. In sogenannten Ratsarbeitsgruppen (RAG) treffen sich diese Referentinnen und Referenten dann zu dem jeweiligen Thema mit den Referentinnen und Referenten der anderen 26 Ständigen Vertretungen der Mitgliedsländer, um über das jeweilige Thema in technischer Sicht zu diskutieren. Anschließend treffen sich die Ständigen Vertreter aller Mitgliedsstaaten (sozusagen die „Botschafter“ oder Chefs) im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), um hier die politischen Entscheidungen vorzubereiten und - wo Einigkeit herrscht - Entscheidungsvorschläge für die Ministerräte zu machen und die jeweilige Tagesordnung festzulegen. In den Ministerräten werden dann die Entscheidungen getroffen.
Wir haben uns sehr auf die spannenden Einblicke hinter die Kulissen bei der StäV gefreut, da hier ein wichtiger Ort im Einigungsprozess ist. Leider wurde der Besuch abgesagt, womit es leider nur bei den theoretischen Erkenntnissen bleibt. Dennoch wird uns der besondere Charakter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union als „Botschaft“ auf der einen Seite und direkter Beteiligung im Einigungs- sowie Gesetzgebungsprozess auf der anderen Seite in Erinnerung bleiben.
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