Muss die Europäische Union also demokratischer werden? Ist es so, dass die drei „Unabhängigen“ (EZB, Kommission und EuGH) „die europäischen Werte verteidigen“? (Vauchez, 2014, S. 45). Ist es notwendig, für eine „wirklichkeitsnahe Strategie der Demokratisierung“ in der EU an die Befugnisse der drei „Unabhängigen“ zu gehen? (Vauchez, 2014, S. 13).
Die Macher des Lissabonner Vertrags hätten es 2007 versäumt, obschon der Vorschlag des verstärkten Dialogs mit den EU-Bürgerinnen und Bürgern und der Bekräftigung des Europäischen Parlaments im Raum stand, die demokratische Krise in der EU zu überwinden. (Vauchez, 2014, S. 17).
Warum überhaupt sind Europäische Zentralbank, Kommission und Europäischer Gerichtshof der Schlüssel für weitergehende Demokratisierungsbestrebungen? Der EuGH beispielsweise ist als Gericht in der EU für die Einhaltung des Unionsrechts zuständig. Die Mitglieder des EuGH sind unabhängig von den 27 EU-Mitgliedsstaaten, obwohl die Entscheidungen, die das EuGH trifft, die Bürgerinnen und Bürger der EU direkt tangieren (Weidenfeld, 2015, S. 135-147).
Ebenso verhält es sich mit der Europäischen Zentralbank (EZB), die von den Mitgliedsstaaten unabhängig agiert. Dasselbe gilt auch für die Kommission, welche unabhängig von den Nationalstaaten agiert. In der Kommission wird die Einhaltung der EU-Verträge kontrolliert. Die Kommission steht maßgeblich für die europäische Integration (Vgl., ebd.).
„Vauchez meint zudem, dass der öffentliche Eindruck, wonach die mitgliedstaatlichen Regierungen über Rat und Europäischen Rat das Heft fest in der Hand hielten, ein Trugschluss sei. Doch selbst wenn man dem nicht folgt, erscheint, kaum bestreitbar, dass der Gerichtshof und zuletzt ganz besonders die Zentralbank über gestalterische Macht verfügen, die ihren nationalen Pendants in keiner Weise zukommt.“ (v. Bogdandy, FAZ 2015, o. S.).Nach Meinung des Direktors am Centre National de la Recherche Scientifique in Paris und Mitglied des Europäischen Zentrums für Soziologie und Politische Wissenschaft an der Pariser Sorbonne, Antoine Vauchez, liegt in eben diesen unabhängigen Institutionen die Ursache dafür begründet, dass der Europäischen Union von Seiten der Nationalstaaten und deren Bürgerinnen und Bürgern ein Demokratiedefizit nachgesagt wird.
Um den heutigen Stand der Demokratisierungsdebatte nachvollziehen zu können, bedarf es eines Rückgriffs auf den 1996 publizierten Artikeln „Integration und Demokratie“ von Peter Graf Kielmansegg. Als Fortführung hierzu sind diesem aktuelle Publikationen von Antoine Vauchez, Jan-Werner Müller, Frank Decker und Dieter Grimm (2017) hinzuzufügen, welche die Demokratiedebatte in der Europäischen Union unter anderem auch hinsichtlich des jahrzehntelangen Sonderwegs Großbritanniens, der 2020 im Brexit mündete, diskutieren.
Kielmansegg: "Integration und Demokratie"
Peter Graf Kielmansegg stellt bereits im Jahr 1996 Überlegungen darüber an, ob man innerhalb der Europäischen Union von einer Legitimationskrise sprechen muss und wie überhaupt die Bürgerinnen und Bürger Europas zur Europäischen Union stehen. (Vgl. Kielmansegg, 1996, S. 49).
Diese Überlegungen sind in die Verhältnisse im Jahr 1996 in der EU einzuordnen, da es in der EU damals auf institutioneller Ebene einige wichtige Änderungen gab: Die Regierungskonferenz zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union wird in Turin eröffnet und gleichsam legt der Europäische Rat sein Programm fest. Zudem wird Slowenien als erster jugoslawischer Nachfolgestaat Kandidat zum Beitritt zur EU. In Österreich und Finnland finden zum ersten Mal europäische Wahlen statt. Dänemark, Schweden und Finnland unterzeichnen das Schengener Abkommen. (Vgl. europa.eu, 2020, o. S.).
Die Bürgerinnen und Bürger Europas seien sich über die Wichtigkeit der europäischen Integration stets einig gewesen. Die Motoren der Europäischen Integration, Deutschland und Frankreich, hielten die Legitimations- und Integrationsfrage lange Zeit für obsolet; zumal das europäische Projekt den Frieden sichern sollte und es ursprünglich auch dazu gedacht war, ein Bollwerk gegen die Länder des Warschauer Pakts zu stellen. (Vgl. Kielmansegg, 1996, S. 47).
Bei all den positiven Grundannahmen, dass die Europäische Union eine Institution zur Friedenssicherung und zur Sicherung des wirtschaftlichen Wohlstands ist, legt Peter Graf Kielmansegg bereits 1996 einige Kritikpunkte an, welche die Legitimation der EU in den einzelnen Mitgliedsstaaten betreffen. Im Jahr 1996 besteht die EU aus 15 Mitgliedsstaaten, das sogenannte „Europa der 15“. (Vgl. Weidenfeld, 2015, S. 36).
Einerseits moniert Peter Graf Kielmansegg 1996, dass der europäische Integrationsprozess die Handlungsoptionen der einzelnen Mitgliedsstaaten schwächen könnte. Des Weiteren würde die Chance zu größerem Wachstum in der EU gemindert, da Entscheidungsprozesse aufgrund der vielen Mitspracheberechtigten komplizierter werden würden.
Ein weiteres Urteil Kielmanseggs zur Haltung der Bürgerinnen und Bürger der EU gegenüber fällt dahingehend aus, dass die Europäische Union sozusagen ein Phantom ist, welches viele rechtliche und administrative Befugnisse hat, jedoch den Bürgerinnen und Bürgern der EU kaum präsent zu sein scheint; jedenfalls sind die Handlungsfelder der Organe der EU für viele Europäerinnen und Europäer nicht leicht zu durchdringen.
Was hier von den Europäerinnen und Europäern als Mangel an Transparenz wahrgenommen wird, führt laut Kielmansegg zur Frage, weshalb sich die Bürgerinnen und Bürger Europas an die Maßgaben einer Institution binden sollten, die für sie nicht erreichbar zu sein scheint. (Vgl. Kielmansegg, 1996, S. 49-50).
Im Fortgang seiner Ausführungen bringt Kielmansegg die „Legitimationsschwäche“ der europäischen Institutionen auf das Schlagwort des „Demokratiedefizits“ in der EU. Für Kielmansegg ist jedoch nicht entscheidend, ob ein Demokratiedefizit besteht, oder nicht. Vielmehr sollten Überlegungen dahingehend angestellt werden, dass die EU – auch aufgrund ihrer unabhängigen Einrichtungen EuGH, EZB und Kommission – für alle Mitgliedsstaaten rechtlich bindende Maßstäbe setzt. Somit ist die EU ein exekutives Organ, welches juristische Entscheidungen für alle europäischen Mitgliedsstaaten transparent halten muss.
Hier entsteht nun das Spannungsfeld. Wie können die EU-Institutionen rechtlich bindende Entscheidungen für alle EU-Mitgliedsstaaten treffen – was auch deren Aufgabe ist – und gleichzeitig den von den Europäerinnen und Europäern wahrgenommenen Mangel an Demokratie ausmerzen? (Vgl. Kielmansegg, 1996, S. 50-52).
Laut Kielmansegg ist das vermeintliche Demokratiedefizit in der EU auch vor dem Hintergrund der verfassungsmäßigen Konstitution der EU zu betrachten. Insofern müsste mit dem Begriff des „Demokratiedefizits“ vorsichtig umgegangen werden, da sich die Europäische Union als Staatengemeinschaft nicht ohne Zustimmung der Gründungsmitglieder und späteren Beitrittskandidaten heraus konstituiert hat.
„Was die europäische Gesetzgebung angeht, so ist der Ministerrat nach wie vor die Schlüsselinstanz. Und im Ministerrat sind die Mitgliedstaaten durch ihre Regierungen vertreten, die aus demokratischen Wahlen hervorgehen und in demokratischen Wahlen zur Verantwortung gezogen werden können, deren Recht zur Vertretung ihres Landes nach außen zu bezweifeln die Spielregeln der Demokratie also keinen Anlaß geben.“ (Kielmansegg, 1996, S. 51).Die „Unabhängigen“, bzw. die Mitglieder der Kommission, des EuGH und der EZB werden ebenfalls von den Regierungen der einzelnen Mitgliedssaaten eingesetzt, respektive bestimmt, obgleich die Wahrnehmung des Demokratiedefizits hier noch einen anderen Charakter hat, was sich im Weiteren herausstellen wird.
Kann nun in Anbetracht dieser Befunde von einem Mangel an Demokratie in der EU überhaupt gesprochen werden? Wo liegt nun also die Problematik, wenn klar auf der Hand liegt, dass die EU eine rechtlich legitimierte Institution ist, die qua Wahlen von den europäischen Mitgliedsstaaten dazu berechtigt ist, für alle Mitgliedsstaaten bindende Richtlinien zu erarbeiten und durchzusetzen und wenn zudem ebenso ein Konsens darüber herrscht, dass die europäische Integration richtig ist und weiterhin voranschreiten muss?
Kielmansegg sieht die Schwierigkeit der Legitimation darin begründet, dass die einzelnen Mitgliedstaaten für sich genommen eine demokratische Legitimation haben; da alle Mitgliedsstaaten – davon wird ausgegangen – demokratisch gewählte Regierungen einsetzen, also per se demokratisch sind. Andererseits kann diese für die einzelnen Nationalstaaten angenommene Legitimation nicht automatisch für die EU-Institutionen angenommen werden; obgleich diese von eben jenen demokratisch legitimierten Nationalstaaten eingesetzt werden. (Vgl. Kielmansegg, 1996, S. 52). Kielmansegg sieht hierfür zwei Gründe:
- Parlamentswahlen in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU. Diese beschäftigen sich kaum mit Fragen, die die EU betreffen.
- Einstimmige Entscheidungen auf EU-Ebene müssen auch von den Nationalstaaten und deren Regierungen gemeinsam getragen werden. (Alle sitzen in einem Boot, und wenn mindestens einer aussteigt, dann gerät es ins Schwanken).
Den Mangel an Identifikation der EU-Bürgerinnen und Bürger mit der Europäischen Union und somit der notwendigen Legitimation der EU macht Kielmansegg 1996 vor allem an der fehlenden „kollektiven Identität der Europäer als Europäer“ (Kielmansegg, 1996, S. 55) fest.
Es sei das Fehlen einer gemeinsamen Sprache, das Nichtvorhandensein von Kommunikationsstrukturen. Einerseits sieht Kielmansegg hier keine Veränderung, sofern Europa eben nur ein Zusammenschluss von einigen Nationalstaaten bleibt, die aber eigentlich für sich selbst stehen. Andererseits gibt es zumindest auf administrativer Ebene die Möglichkeit einer kollektiven Verständigung auf Englisch.
Englisch und Französisch könnten zwar als „Amtssprachen“ in der EU genutzt werden; auf administrativer Ebene gibt es da auch viele Sprecherinnen und Sprecher. Allerdings gelte dies nicht innerhalb der Mitgliedsstaaten, in welchen es eigene Landessprachen gibt. Kielmansegg ist im Jahr 1996 auch der Meinung, dass sich die Sprachenproblematik nicht signifikant verändert hat und dies sich auch zukünftig nicht ändern wird.
Es sei zwar möglich, Staatsgrenzen geografisch gesehen abzuschaffen; aber es sei wiederum nicht möglich, Sprachgrenzen und somit Kommunikationsgrenzen abzuschaffen; wenn überhaupt, wäre dies nur auf parlamentarischer Ebene möglich, wenn z.B. Dolmetscher im EU-Parlament während den Parlamentsdebatten sämtliche in der EU gesprochenen Sprachen simultan im Relais hin- und herübersetzen.
Ein weiterer Befund Kielmanseggs bezüglich einer Ursache des vermuteten Demokratiedefizits geht dahin, dass alle Mitgliedsstaaten in der EU eine eigene historische und politische Identität haben; weil alle Nationalstaaten der EU auf eine eigene Geschichte zurückblicken.
Es gibt keine gemeinsamen paneuropäischen Erinnerungsorte oder kollektiv verbindende Geschichte(n). Die Erinnerungsorte und die Geschichte in den europäischen Staaten seien vielmehr als ein Konglomerat an einzelnen Kulturen und politischen Identitäten zu verstehen. (Kielmansegg, 1996, S. 55-57).
Insofern ist daraus zu schließen, dass das von den Europäerinnen und Europäern empfundene Demokratiedefizit nicht allein auf die als intransparent eingestufte EU-Politik und eine unklar dargestellte Zuweisung der Kompetenzen der EU-Organe zurückzuführen ist. (Vgl. Weidenfeld, 2015, S. 13).
Mangelnde Kommunikationsmöglichkeiten -zurückzuführen auf viele unterschiedliche Nationalsprachen innerhalb der EU, 1996 waren es noch etwa dreizehn verschiedene Sprachen auf EU-Ebene- und das Fehlen einer gemeinsamen europäischen Historie sind laut Kielmansegg (1996) die eigentlichen Kernfragen und Grundsatzprobleme, weshalb die EU in Sachen europäischer Integration beständig in der Entwicklungsphase steckt.
Neuere Debattenbeiträge
Als Fortführung zu der in den 1990er Jahren des 20. Jahrhunderts angestoßenen Demokratiedebatte in der EU, welche, wie bereits angemerkt worden ist, permanent zur Frage der europäischen Integration geführt wird, seien hier nun verschiedene aktuelle Zugangs- und Sichtweisen über ein mögliches, auch heute noch vorhandenes, Demokratiedefizit in der EU zu diskutieren.
Jan-Werner Müller: Hat die EU ein Demokratieproblem wegen undemokratischer Mitgliedstaaten?
Jan-Werner Müller (2017) legt eine andere Deutung des europäischen Demokratiedefizits an. Im Gegensatz zu Kielmansegg im Jahr 1996 stellt Müller nicht die Annahme an, dass die Europäische Union als Institution aufgrund von vielschichtigen Entscheidungen auf EU-Ebene, die aber für die EU-Bürgerinnen und Bürger entweder zu weit entfernt oder gar nicht greifbar sind, ein Demokratiedefizit aufweist. Es sei demnach nicht die EU als supranationaler Akteur zu kritisieren, sondern die Bringschuld liege hier in den einzelnen Mitgliedstaaten, die, beispielsweise so wie Ungarn und Polen, selbst ein innenpolitisches Demokratiedefizit zeigen. (Vgl. Müller, 2017, S. 133). Im Hintergrund gilt es zu bedenken, dass Ungarn und Polen erst in den 2000er Jahren Mitgliedsstaaten der EU geworden sind. Auch das zeigt, dass die Debatte um das Demokratiedefizit in der EU im 21. Jahrhundert noch ganz anders geführt werden muss, als es 1996 der Fall gewesen ist.
Die EU hat sich in den vergangenen 24 Jahren - von 2020 her ausgehend - erweiterungspolitisch verändert. Es kamen einige Staaten hinzu, die Erweiterung der EU gen Osten wurde vollzogen; Anfang 2020 ist Großbritannien im Zuge des Brexits aus der EU ausgestiegen. Um den Gedanken Kielmanseggs (1996) hier weiterzuführen, haben durch die Erweiterungspolitik der EU seither die sprachlich bedingten Kommunikationsschwierigkeiten nicht abgenommen.
Jan-Werner Müller stellt daher die Frage, ob die EU als supranationales Organ nicht gar als „Hüterin der Demokratie“ in Europa fungieren muss? (Vgl. Müller, 2017, S. 134). De facto würde dies aber bedeuten, dass die EU für ihre Bürgerinnen und Bürger weitreichende Partizipationsmöglichkeiten schafft, so dass ihre Legitimation als EU-übergreifende Akteurin gewährleistet ist und das vermeintliche Demokratiedefizit bestenfalls in ein „Mehr“ an Demokratie umgewandelt werden kann. (Vgl. Weidenfeld, 2015, S. 14-15).
Die EU muss also die Demokratie in den europäischen Mitgliedsstaaten „hüten“ und verteidigen: Aber wie gelingt dies, wenn die EU-Institutionen andererseits nicht allzu weit in innenpolitische Belange der einzelnen Mitgliedsstaaten eingreifen sollen? Greift die EU tatsächlich verstärkt in die Angelegenheiten der europäischen Nationalstaaten ein? (Vgl. Müller, 2017, S. 133-134). In der Europäischen Union leben die Bürgerinnen und Bürger in einer Gemeinschaft, welche aus vielen Staaten -inzwischen ist es das „Europa der 27“- besteht. (Vgl. Müller, 2017, S. 134).
In dieser europäischen Gemeinschaft müssen sich alle Mitgliedsstaaten an die gemeinsam ausgehandelten Verträge (Vertrag von Lissabon, Vertrag von Nizza, Vertrag über die Europäische Union) halten, damit dieses Konstrukt (weiterhin) funktioniert. Jan-Werner Müller (2017) stellt jedoch als Konsequenz daraus fest, dass die Europäische Union eingreifen muss, wenn diese Verträge von Mitgliedsstaaten verletzt werden würden. (Vgl. Müller, 2017, S.134).
Das ist aber ein zweischneidiges Schwert, denn mit einer Einmischung in innenpolitische Angelegenheiten muss sich die EU wiederum den Vorwurf des Mangels an Demokratie gefallen lassen. Andererseits müssen aber für alle Mitgliedsstaaten dieselben Regeln gelten, und somit muss die EU als Institution eingreifen, wenn es eine politische Gefährdung gibt.
Laut Müller verfängt der Vorwurf des Demokratiedefizits in der EU nun eben nicht, weil sie zum einen kein demokratisch legitimierter Staat ist und weil eben die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU qua Verträge bestimmte Rechte übertragen haben. Die Vertragsbindung war zwar freiwillig (im Sinne von „jeder potenzielle Mitgliedsstaat kann entscheiden, ob er dem zustimmt, oder nicht beitritt“), aber dadurch ist sie trotzdem für alle 27 Nationalstaaten bindend. Insofern haben alle Mitgliedsstaaten entschieden, dass sie gemeinsam die rechtlich bindenden Verträge anerkennen.
„Und ohne die Überwachungsfunktion der Kommission (und des Europäischen Gerichtshofes) kann es das gegenseitige Vertrauen in die politischen und Rechtssysteme, auf denen die EU -und nicht zuletzt der Gemeinsame Markt- letztlich beruhen, nicht geben.“ (Müller, 2017, S. 134-135).Abschließend muss nach diesen Befunden der Vorwurf des Demokratiedefizits überdacht werden. Obgleich die Annahme besteht, dass die EU als Institution zu weit entfernt ist von den Belangen der Bürgerinnen und Bürger Europas; so sind ihre Kontrollorgane EZB, Kommission und EuGH aber dazu da, damit beispielsweise die EZB die Preisstabilität in der Eurozone sicherstellen kann, damit die Anwendung der Gründungsverträge vom EuGH überwacht werden kann und verfassungsmäßige Streitigkeiten der Mitgliedsstaaten geklärt werden können und damit die Kommission die europäische Integration vorantreiben kann. (Vgl. Weidenfeld, 2015, S. 135-148). Zumal die Akteurinnen und Akteure der EU-Institutionen nicht aus dem Organ EU heraus installiert werden, sondern sie werden durch die nationalen Regierungen der 27 Mitgliedsstaaten eingesetzt und somit legitimiert.
Die Verantwortung der Demokratisierung der EU liegt also nicht zuletzt bei den Mitgliedsstaaten selbst. Durch die Gewährleistung demokratischer Wahlen, Regierungen etc. tragen sie maßgeblich selbst dazu bei, inwieweit das Demokratiedefizit der EU abgeschafft oder zumindest auf einem Minimum gehalten werden kann.
Dieter Grimm: Welches Europa wollen wir?
Kielmansegg (1996) beurteilt die Situation der europäischen Integration dahingehend, dass das „zu wenig“ an Demokratie in der EU unter anderem mit einer fehlenden gemeinsamen Historie aller beteiligten Mitgliedsstaaten zu verbinden sei; es gibt also keine kollektive europäische Geschichte. Hinzuzufügen ist nun der Ansatz Dieter Grimms (2017), welcher davon ausgeht, dass demokratische Verhältnisse in Europa auch jenseits der europäischen Integration möglich gewesen wären; dass es dementsprechend keines supranationalen Gebildes wie die EU bedurft hätte.
Dieter Grimm führt die Integrationskraft, die der EU beigemessen wird, darauf zurück, dass lange Zeit die Haltung der EU-Bürgerinnen und Bürger diejenige war, dass die EU als Schutzmacht gegen erneute Kriegszustände in Europa gewappnet ist. (Grimm, 2017, S. 31-32). Gerade für Deutschland ist dies ein wichtiges Argument, da -anders als z.B. Großbritannien- die Erfahrung des „Nie wieder Krieg!“ prägend ist.
Als weiterer Aspekt kommt bei Dieter Grimm hinzu, dass die Gefahr eines erneuten Kriegs in Europa nach 1945 gar nicht mehr möglich wäre; ob es die EU nun gibt oder nicht. Die jetzige junge Generation Europas sei nur in Friedenszeiten aufgewachsen; der Krieg als kollektives europäisches Trauma scheint überwunden. (Grimm, 2017, S. 31). Aber braucht es tatsächlich keine institutionalisierte „Hüterin“ in Europa, wie Jan-Werner Müller (2017) sagt, welche den nationalstaatlichen Regierungen auf die Finger schaut?
Vor dem Hintergrund des Jahrzehnte andauernden Nordirlandkonflikts, welcher erst im Jahr 1998 durch das Karfreitagsabkommen ein Ende fand, ist Grimms Darstellung durchaus gewagt. Diese Problematik wurde mit dem Brexit 2020 wieder aktuell, da es im Austrittsabkommen der EU mit Großbritannien zum Brexit eine „Backstop-Klausel“ gibt, welche verhindern soll, dass die „Grenze“ zwischen Irland (EU) und Großbritannien (ausgetreten) zur Zollgrenze wird.
Ohne Mitwirkung der EU als Mittlerin zwischen einem EU-Staat und einem nicht (mehr) EU-Staat wäre der derzeit herrschende Friede in der nordirischen Region so vielleicht doch nicht aufrechtzuerhalten. Dennoch sei laut Grimm (2017) das Rekurrieren auf das friedliche Zusammenleben der europäischen Länder seit 1945 kein Grund mehr, der EU auch heute noch eine solch starke Integrationskraft und Legitimation zuzuweisen. (Vgl. Grimm, 2017, S. 32).
Die Haltung der Bürgerinnen und Bürger Europas zur demokratischen Legitimation EU sei als ambivalent zu verstehen. Einerseits sind die Beitrittskandidaten in spe und die schon längst beigetretenen europäischen Staaten darum bestrebt, Teil der EU zu sein. Andererseits kann die Institution EU bei ihren Bürgerinnen und Bürgern nur wenig verfangen. (Vgl. Grimm, 2017, S. 32).
Des Weiteren würde die Integrationsleistung in der EU im Grunde genommen gar nicht wie vielmals angenommen vom Rat oder Parlament ausgehen, sondern von einem EU-Organ, welches als „unabhängig“ verstanden wird: Es ist der EuGH. Dieser wird immer dann aktiv, wenn es zwischen den Mitgliedsstaaten zu Streitigkeiten kommt, welche die Verfassung betreffen. (Vgl. Weidenfeld, 2015, S. 142-145).
Welcher Integrationswert der EU beigemessen wird, hängt wohl auch von den einzelnen Mitgliedsstaaten ab. Diejenigen, die neu eintreten möchten ins „Europäische Haus“, sind von der Erwartung geleitet, dass mit der Mitgliedschaft in der EU (und eventuell in der Eurozone) ein wirtschaftlicher und sozialer Aufschwung für das eigene Land in Aussicht steht.
Für die EU-Gründungsmitglieder, vor allem Deutschland, sei diese Entwicklung laut Dieter Grimm anders verlaufen. Deutschland musste sich quasi im Rahmen eines Friedens- und Demokratieprojekts wieder „redemokratisieren“. Voraussetzung dafür, so Grimm, sei eine supranationale Staatenunion gewesen, welche die europäischen Staaten unter einem Dach vereint. Durch die Integration Deutschlands in das Europäische Haus könnte der Frieden in Europa langfristig gesichert werden, so die Vorstellung der Gründungsväter der EU. (Vgl. Grimm, 2017, S. 32).
Dass indes auch bei den langjährigen Mitgliedsstaaten der Verdacht der Überregulierung durch die EU gegenüber den einzelnen Mitgliedsstaaten aufkam, ist womöglich auf die von Peter Graf Kielmansegg (1996) bereits vermutete fehlende gemeinsame Historie der EU-Mitgliedsstaaten zurückzuführen und auf sprachlich bedingte Kommunikationsschwierigkeiten. Schließlich lagen die Beweggründe für eine Zugehörigkeit zur Institution EU / EWG in Deutschland gänzlich verschieden als in Großbritannien.
Deshalb könnte aus der Analyse Grimms abgeleitet werden, dass ein Demokratie- und Legitimationsdefizit der EU nicht von allen Mitgliedsstaaten simultan oder aus denselben Gründen bemängelt wird. Dies mag auch darin begründet sein, dass die EU-Erweiterung nicht in einem Schub, sondern Jahrzehnte übergreifend stattgefunden hat, und immer noch stattfindet; es also ein Prozess ist und kein in sich abgeschlossenes Projekt.
Laut Dieter Grimm (2017) steckt hinter der Frage der Integrationskraft der EU aber nicht nur die Motivation zur Gründung einer supranationalen Staatengemeinschaft, und dass diese Motivation heute den EU-Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr vermittelbar, weil zu fern zu sein scheint. Das eigentliche Legitimations- und Demokratiedefizit der EU würde im Aspekt Beschaffenheit der EU-Verträge als solche liegen.
Durch das Argument der Konstitution der EU bringt Dieter Grimm (2017) in die Diskussion um das Demokratiedefizit der EU einen neuen Anknüpfungspunkt hinein. Kielmansegg (1996) und Müller (2017) gehen eher von äußeren Legitimationsproblemen in der EU aus. Dies läge einerseits an zu wenig vorhandenen Partizipationsmöglichkeiten für die Europäerinnen und Europäer, sowie an einem zu viel an Regulierung der EU andererseits.
Der Haken ist hierbei, dass die „Unabhängigen“ zur Durchsetzung von Entscheidungsverfahren benötigt werden, da der Europäische Rat zwar formell die Interessen der EU-Mitgliedsstaaten vertrete (vgl. Grimm, 2017, S. 38), dies aber praktisch nicht funktioniert, weil die europäischen Nationalstaaten eben keine gemeinsamen Interessen verfolgen, was allerdings die Voraussetzung dafür wäre, dass der Rat mit einer Stimme für alle Mitgliedsstaaten spricht.
So kommt hier der EuGH als unabhängiges Organ ins Spiel, welches Rechtsnormen und Streitigkeiten in der EU regelt. Weil der EuGH aber die EU-Verträge durch seine Rechtsprechung als eine Art „Verfassung“ präsentiert, was sie aber nicht sind, macht es den Anschein, als ob nicht Rat und Parlament (also die politischen Organe der EU) das europapolitische Tagesgeschäft regeln, sondern der EuGH; obgleich dieser nur den rechtlichen Rahmen der Verfassung absteckt, jedoch eigentlich nicht in politische Angelegenheiten der EU interferieren darf. (Vgl. Grimm, 2017, S. 38-39).
Die Wahrnehmung eines demokratiefernen Rechtskonstrukts hat nach Dieter Grimms (2017) Dafürhalten somit weniger mit einer vermeintlichen Intransparenz des politischen Tagesgeschäfts der EU zu tun; sondern ist vielmehr ein systemisches Problem, welches mit komplexen Rechtsnormen und EU-Verträgen einhergeht, die zwar keine eigentliche „Verfassung“ darstellen, da völkerrechtlich, die jedoch so daherkommen, weil sie Regularien beinhalten, welche wie eine Verfassung niedergeschrieben sind. (Vgl. Grimm, 2017, S. 38).
Die abschließende Frage ist hier nun, ob also dem Demokratiedefizit in der EU tatsächlich entgegengewirkt werden kann, wenn die Legitimation der EU grundsätzlich von ihrer Konstitution abhängt? Oder liegt es am großen Einflussbereich, den die „Unabhängigen“, hier eben beispielhaft der EuGH, qua ihrer supranationalen Interventions- und Entscheidungsbefugnisse haben?
Wie und inwiefern die EU trotz des steigenden Einflusses der „Unabhängigen“ demokratisierbar ist, bzw. ob EZB, EuGH und Kommission zum vermuteten Demokratiedefizit (auf der systemischen Ebene) beitragen, wird im Weiteren anhand Antoine Vauchez´ Beiträgen aus den Jahren 2014 und 2017 zu analysieren sein.
Antoine Vauchez: Europa demokratisieren?
„Diese Feststellung muss nicht mehr getätigt werden: Europa hat sehr wohl ein Problem mit der Demokratie und es ist gegenüber den Schwellenländern nicht angebracht zu erwidern, dass die Union ´keine Unterrichtsstunden in Demokratie erhalten müsste´ (wie es noch jüngst der Kommissionspräsident José Manuel Barroso tat).“ (Vauchez, 2014, S. 11).Die EU konnte sich also „vom Stigma der Illegitimität noch nicht befreien“, so Antoine Vauchez (Vauchez, 2014, S. 11). Das Versprechen der Macher des „Lissabonner Vertrags“, das Europäische Parlament zu stärken und in den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern der EU einzutreten, habe sich über alle bisherigen Krisen (Euro-Krise, Flüchtlingskrise, Brexit-Referenden – Aufzählung nach Stand 2020) in der EU nicht hinüberretten können. (Vgl. Vauchez, 2014, S. 7).
Stattdessen hätte man dem EuGH, der Kommission und der EZB - die Unabhängigen - die erste Führungsrolle in europäischen Angelegenheiten zugedacht. (Vgl. Vauchez, 2014, S. 7). Diese Kritik an den unabhängigen Institutionen bildet den Nukleus seiner Analyse, weshalb in der Demokratiedebatte um die EU ein Demokratiedefizit konstatiert wird.
So bildeten EZB, Kommission und EuGH inzwischen Schaltzentralen der Macht, die stetig mehr Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der EU hätten. (Vgl. Vauchez, 2017, S. 181-182). Eigentlich ist dies kein Problem, weil die Europapolitik ursprünglich im Zeichen der Unabhängigkeit des „Expertentums“ steht. Auch heute noch ist die Europapolitik auf dieses Expertentum ausgerichtet. Die Konsequenz daraus ist, dass die „Unabhängigen“ mehr Entscheidungsbefugnisse auf EU-Ebene erhalten.
Das Legitimationsproblem liegt nicht darin, dass unabhängige Instanzen Motoren der europäischen Integration sind, sondern darin, dass die 27 Mitgliedsstaaten bislang selbst dazu bereit seien, weitere Befugnisse (Kontroll- und Entscheidungsbefugnisse) an die „Unabhängigen“ zu übertragen. Dadurch seien beispielsweise EZB-Mitglieder an die Regierungsspitze gerückt, um die Stabilität des Euro zu gewährleisten und um den Staatsbankrott abzuwenden. (Vgl. Vauchez, 2017, S. 187-188).
Wie können also die „Unabhängigen“ als supranationale Kontrollinstanzen ihren Handlungsspielraum ausschöpfen, ohne dass dabei die Bürgerinnen und Bürger das Parlament als „zahnlosen Tiger“ wahrnehmen, was zu einer Zuschreibung geringerer Partizipationsmöglichkeiten, und somit zum vielbeschworenen Demokratiedefizit führt?
Antoine Vauchez (2017) schlägt vor, dass man zur Demokratisierung der Regierungsinstitutionen an drei Säulen rütteln müsse, auf welchen bislang die Autorität der EU-Politik beruht (vgl. Vauchez, 2017, S. 187-188):
- Vollständige Souveränität in der Auslegung des politischen Mandats
- Anspruch auf wissenschaftliche Objektivität in den Diagnosen und Urteilen
- Bestimmtes Verständnis von Unabhängigkeit als Abgrenzung von vorhandenen und sozialen Interessen
Antoine Vauchez (2017) meint die Regulierung der Befugnisse der „Unabhängigen“ jedoch nicht abschwächend oder beschneidend. Zumal es bereits von Seiten des Europäischen Parlaments Anstrengungen gegeben habe, beispielsweise die EZB zum öffentlichen Rechenschaftsbericht zu verpflichten. Einerseits ist zu beachten, dass die „Unabhängigen“ ihre Entscheidungen in der EU aufgrund von Daten, Diagnosen und Prognosen bereitstellen. Damit können wiederum europapolitische Strategien definiert werden.
Andererseits sollte man die Entscheidungen der „Unabhängigen“ aber auch unter dem Gesichtspunkt betrachten, dass hier viele methodische Vorentscheidungen fallen. Die Objektivität ist dadurch nicht vollumfänglich gegeben. Des Weiteren moniert Vauchez (2017), dass die Entscheidungen der „Unabhängigen“ oftmals ungeprüft angenommen werden würden, so dass ihre Autorität, Macht und Einfluss automatisch wächst.
Die Mitgliedsstaaten der EU würden zu viele Entscheidungen in die Hände der „Unabhängigen“ legen. Hierin liegt die Verantwortung der 27 Mitgliedsstaaten: Sie müssen dafür sorgen, dass politische Entscheidungen an das Europäische Parlament delegiert werden. Wenn dies nicht der Fall ist, werden wichtige Absprachen jenseits demokratischer Räume, namentlich das EP, durch EZB, Kommission und EuGH getroffen.
Das daraus entstehende und von den Europäerinnen und Europäern so wahrgenommene Demokratiedefizit ist hausgemacht. Die EU, namentlich das Europäische Parlament, muss die Auslagerung ihrer Befugnisse an die „Unabhängigen“ beschränken; andernfalls ist die Auflösung des Demokratiedefizits nicht möglich. Könnte also eine Änderung der Herrschaftsform in der EU dem Demokratiedefizit Abhilfe leisten?
Die EU setzt sich sozusagen als repräsentative Demokratie zusammen. Wäre aber die direkte Demokratie hier nicht der vorteilhaftere Weg der Entscheidungsfindung? Vorteilhaft wäre dies insofern, als dass die Mitgliedsstaaten tatsächlich direkt über die Ämterbesetzung in der EU mitentscheiden könnten. Dadurch könnten Entscheidungsprozesse tatsächlich demokratisiert werden. Vorteilhafter ist hier aber tatsächlich die repräsentative Demokratie, weil hierbei ganz unterschiedliche Akteurinnen und Akteure zum Zuge kommen, so haben beispielsweise kleinere Parteifamilien mehr Mandate und Abstimmungsmöglichkeiten. (Vgl. Urbinati, 2000, S. 758-786).
Frank Decker: Weniger Konsens, mehr Wettbewerb
Betreffs der Frage nach der Herrschaftsform schließt Frank Decker (2017) hier an. Decker geht von der Entscheidungsform der repräsentativen Demokratie aus, weil die EU sich nach dieser Form der Willensbildung zusammensetzt. Was aber macht eine repräsentative Demokratie zu einer solchen?
„Führt man sie auf den Kern der Volkssouveränität zurück, bedeutet repräsentative Demokratie, dass die Bürger eines Landes die Möglichkeit haben (müssen), in Wahlen über das Regierungspersonal und die Grundrichtung der Regierungspolitik zu entscheiden.“ (Decker, 2017, S. 165).Die Bürgerinnen und Bürger in einer repräsentativen Demokratie sollen gleichermaßen an politischen Entscheidungsprozessen teilhaben; darüber hinaus soll es politischen Wettbewerb geben. (Vgl. Decker, 2017, S. 165). Es ist das „Mehr an Wettbewerb“ (Decker, 2017, S. 165), welches die EU auf systemischer Ebene verändern, und somit demokratischer machen könnte. Da aber die Willensbildung in der EU bereits nach dem Prinzip einer repräsentativen Demokratie gehalten wird, müsste es, wenn dieser Gedanke zu Ende gedacht wird, diesen Wettbewerb schon geben.
Für die meisten Bürgerinnen und Bürger der EU ist dieser Wettbewerbsgedanke aber gar nicht so wesentlich, es sei denn, es geht um nationale Parlamentswahlen in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Hier sind Parteien und Kandidaturen bekannter und Ziele und Programme übersichtlicher. Dies wiederum ist ein Kriterium dafür, dass demokratische Rechte erst gar nicht wahrgenommen werden, sprich Wahlrecht bei den Europawahlen in Anspruch nehmen.
Die verhältnismäßig durchschnittliche Wahlbeteiligung bei den Europawahlen befördert wiederum das Legitimations- und Demokratiedefizit, da dadurch politische Entscheidungen in der EU für die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten weniger (be)greifbar sind und weniger schlüssig erscheinen.
Im Jahr 2019 lag die Wahlbeteiligung bei den Europawahlen bei durchschnittlichen 50,66%; im Jahr 2014 waren es sogar nur 42,61%. Tatsächlich ist zuletzt die Wahlbeteiligung bei den EU-Wahlen etwas angestiegen, aber nicht so signifikant, dass von einem gesteigerten Interesse an der EU in Europa gesprochen werden könnte. (Vgl. Europäische Union, Wahlbeteiligung nach Jahr, 2019, o. S.).
Die Europawahlen seien laut Decker (2017) zudem zu einseitig auf EU-Befürworterinnen und Befürworter und auf EU-Gegnerinnen und Gegner hin ausgerichtet. Die politischen Auseinandersetzungen verlaufen nicht entlang der Konfliktlinien verschiedener politischer Richtungen und Einstellungen, z.B. links, rechts, liberal, mittig etc., so wie man es in den Parlamentswahlen der Nationalstaaten erwarten würde. Wenn antieuropäische Stimmen überhand- nehmen, müssen sich unter Umständen im EP Parteifamilien einigen und zu Koalitionen zusammenschließen, welche aber politisch eigentlich konträre Ziele und Einstellungen haben. (Vgl. Decker, 2017, S. 166).
Das Demokratiedefizit wird nun sichtbar, weil die Europäerinnen und Europäer keine Unterschiede mehr wahrnehmen zwischen den politischen Parteien, und somit der politischen Ausrichtung, für welche sie gestimmt haben. Dies trägt zur Haltung bei, dass die EU nicht für die Integration und Willensbildung als supranationale Organisation eintritt, sondern im Kleinklein der Konsenssuche versinkt. (Vgl. Decker, 2017, S. 166).
Folglich nimmt vor dem Eindruck, dass es in der EU keine wirklichen Konfliktlinien gibt und somit die Politik aufgrund von Konsenssuche vorhersehbar wird, die Wahlbeteiligung ab. Die Europäerinnen und Europäer fühlen sich nicht von der Politik repräsentiert, für welche sie in der Europawahl votiert haben. Das hat praktisch nichts mehr mit demokratisch legitimierten Wahlen zu tun, sondern ist vielmehr zweckgebundene Suche nach Stimmenmehrheit, damit das Europäische Parlament arbeits- und somit handlungsfähig ist.
Konfliktlinien zwischen pro- und contra-EU und die Wahlbeteiligung bei Europawahlen sind zwei wesentliche Merkmale, weshalb die EU als Institution an Demokratie- und Legitimationsdefiziten leidet. Frank Decker (2017) macht diesen Zustand ähnlich wie Peter Graf Kielmansegg (1996) an zu unterschiedlichen historischen Entwicklungen der einzelnen Mitgliedsstaaten fest. Es gibt kein einheitlich gewachsenes Europa mit einem einheitlichen Narrativ. Ausgehend von dieser Prämisse sei das Demokratiedefizit aber überhaupt nicht behebbar, lautet Deckers (2017) Schlussfolgerung.
Hier steht Decker in einer Linie mit Kielmansegg (1996), für welchen Europa aufgrund der vielschichtigen Geschichte als solches auch immer Europa bleiben wird, und kein künstlich herbeigeführter Staatenbund, vor allem deshalb nicht, weil es eben nicht die „eine“ alles einende Sprache und Kultur gibt, im Gegensatz z.B. zur USA.
Kann nun davon ausgegangen werden, dass sich der Kreis hinsichtlich des Standes der Demokratiedebatte in der EU schließt und sich die institutionellen Grundlagen der EU binnen 24 Jahren kaum merklich verändert haben; abgesehen von einer mehrfachen EU-Erweiterung, welche das Wachstum von 6 Gründungsstaaten hin zu 28 bzw. 27 Mitgliedsstaaten begünstigte?
Was die Konsensfindung in der EU angeht, über die Frank Decker (2017) ausführlich geschrieben hat, hat das Demokratiedefizit nicht abgenommen. Durch die EU-Erweiterung ist mit Ungarn ein Staat beigetreten, dessen Regierung mit der EU nicht einverstanden ist. Bei Europawahlen müssen sich (wie oben bereits angesprochen) unterschiedliche Parteigruppierungen zusammenschließen, um den populistischen Strömungen Einhalt gebieten zu können. Das hat aber nichts mit einer demokratischen Wahl zu tun, weil der Konsens gewinnt und keine wirklichen politischen Alternativen.
Frank Decker (2017) sieht die Problematik des Demokratiedefizits aber nicht so eindimensional, dass er einzig vom kulturellen und historischen Kriterium ausgeht und somit eine weitere Integration vollständig ausschließt. Das Demokratiedefizit könnte also grundsätzlich behoben werden; allerdings müssten dann Wirtschafts- und Finanzpolitik in die Hände der „Unabhängigen“ gelegt werden. Da an EZB, Kommission und EuGH aber nicht zu viele Befugnisse übergeben werden sollten, wie wir bei Antoine Vauchez (2017) gelernt haben, ist diese Möglichkeit auch auszuschließen.
Zwei Kriterien, unter welchen das Demokratiedefizit laut Decker (2017) allerdings behebbar sei, sind dahingehend, dass einerseits die EU-Verträge grundlegend überarbeitet und gegebenenfalls reformiert werden und dass andererseits Kompetenzen anders zugewiesen oder verlagert werden müssten.
Welche Lösungsmöglichkeit für das Demokratiedefizit leitet Frank Decker (2017) also aus diesen vorgestellten Kriterien ab? Die Gesetzesinitiativen und Gesetzesvorlagen müssten staatenübergreifend mit allen Regierungen der Mitgliedsstaaten besprochen werden, so dass politische Partizipation und demokratische Balance hergestellt sind. Welche Einschränkungen gibt es hierbei laut Decker (2017)?
So lange in der EU politische Entscheidungen nach dem Konsensprinzip ausgehandelt werden, wirkt die EU nicht als integrative Kraft, sondern betreibt eine vorhersehbare Politik, weil es keine Parteien gibt, die in diesem Sinn miteinander konkurrieren und um ihre Mandate wetteifern müssen, wie z.B. bei Bundestagswahlen in Deutschland.
Abschließend müssten sich aber auch die Regierungen der Mitgliedsstaaten einen Schritt vorwärts- bewegen, um das Demokratiedefizit auszumerzen: Hier könnten im Rahmen der Europawahlen einheitliche Wahlsysteme in allen Mitgliedsstaaten helfen, sowie eine hierzu parallel stattfindende Wahl der/des Kommissionspräsident/in. (Vgl. Decker, 2017, S. 168).
Frank Deckers (2017) Vorschlag, die Stellschrauben am institutionellen Rahmen anzusetzen, könnte durchaus Schule machen. Ob sich dies realiter so umsetzen lassen kann, ist allerdings fraglich. Ein entscheidendes Merkmal lässt sich freilich nicht künstlich herstellen: Die „kollektive Identität der Europäer als Europäer“. (Vgl. Kielmansegg, 1996, S. 55).
Fazit
Der Stand zur Demokratiedebatte in der EU kann im Rückgriff auf die vergangenen 24 Jahre, unter der Prämisse von Kielmanseggs Befunden über das Demokratiedefizit im Jahr 1996, mit unterschiedlichen Ursachen und Prognosen diskutiert werden. Alle hier vorgestellten Ansätze, welche das Demokratiedefizit auf institutioneller Ebene in der EU analysieren, bauen auf dieselbe Grundannahme auf: Ein Demokratiedefizit ist in der EU vorhanden. Grundsätzlich ist dieses Problem bereits im Jahr 1996 diskutiert worden - siehe Kielmansegg - und hat bis 2017 (neuester Stand) kaum an Aktualität verloren, siehe Müller, Vauchez, Decker und Grimm (2017).
„In the face of each of these challenges the European integration project has found a way to muddle through; perhaps never as quickly, elegantly or efficiently as many would have liked, but the car has been kept on the road, the bicycle has continued to move forward, or whatever other metaphor you prefer.“ (Hix, 2018, S. 72).Die europäische Integration kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses Demokratiedefizit oder die „Legitimitätskrise“ (vgl. Kielmansegg, 1996, S. 47) noch im 21. Jahrhundert im gemeinsamen europäischen Haus existent ist. Dieses Problem kann jedoch nicht so ohne Weiteres aufgelöst werden. Grund hierfür ist, dass der dafür notwendige institutionelle Rahmen nicht geschaffen wurde, und auch auf absehbare Zeit wohl nicht geschaffen werden wird, oder kann. Die Legitimation der EU und der Demokratisierungsbedarf in der EU stehen außer Frage. Für Europas Nationalstaaten ist eine Mitgliedschaft in der EU ein erwünschtes Ziel; inzwischen ist das Gros integriert.
Die Wahlbeteiligung an den Europawahlen in den Mitgliedsstaaten vermittelt jedoch ein anderes Bild. Das Handeln der Akteurinnen und Akteure in der EU wird als intransparent wahrgenommen; Entscheidungsprozesse werden nicht verständlich kommuniziert; die Entscheidungsprozesse werden erschwert, weil die Nationalstaaten eigentlich keine „communis opinio“ haben; die durch das EuGH erfasste Rechtsnorm konstituiert die EU-Verträge als quasi „Verfassung“, was sie aber nicht sind, weil völkerrechtlich basierend.
Dadurch, dass Entscheidungsprozesse im institutionellen Rahmen der EU z.B. nicht durch Wahlen demokratisch legitimiert sind, sondern nur durch das Aushandeln praktikabel gemacht werden können, siehe das Suchen nach Mehrheiten im pro- und antieuropäischen Spektrum hinsichtlich Bildung des Parlaments, verstärkt sich der Eindruck, dass die EU am Demokratiedefizit krankt.
Simon Hix (2018) kritisiert in seiner Arbeit über den „dezentralisierten Föderalismus“, dass betreffs der Modi der Entscheidungsfindung die EU ansteigend zentralistisch agiert; dadurch würde die Ermessensfreiheit der einzelnen Mitgliedsstaaten eingeschränkt werden. (Vgl. Hix, 2018, S. 77).
Simon Hix (2005) fasst den Kern der Debatte um das Demokratiedefizit in vier Punkten zusammen, gibt aber auch zu bedenken, dass es zum Demokratiedefizit keine einheitliche Definition gebe: Erstens werden Entscheidungen auf der EU-Ebene zunächst von der Exekutive getroffen. Hiermit sind die Kommission und die Minister der Mitgliedsstaaten gemeint. Das bedeutet gleichsam eine Reduzierung der Kräfte der nationalen Parlamente, da Regierungen ihre Parlamente ignorieren können, wenn in Brüssel Entscheidungen getroffen werden müssen. Zweitens besteht der Vorwurf, dass das EP zu schwach sei. Der Machtzugewinn des EP habe nicht den Verlust der Kontrolle nationaler Parlamente wettmachen können. Drittens gibt es keine wirklichen europäischen Wahlen. Die EU-Bürgerinnen und Bürger können für Entscheidungen auf EU-Ebene nicht abstimmen, es sei denn, sie tun dies im Rahmen von Referenden zur EU-Mitgliedschaft. Viertens sei die EU viel zu distanziert. Die EU-Bürgerinnen und Bürger können die EU einfach nicht verstehen. Es ist nicht klar, dass die Kommission z.B. keine Regierung ist. (Vgl. Hix, 2005, S. 177).
Diese Zusammenfassung verdeutlicht abschließend, dass das Demokratie- und Legitimationsdefizit in der EU nicht von der EU als Institution selbst oder von den „Unabhängigen“ gelöst werden kann, sondern dass hier auch die Regierungen der derzeit 27 Mitgliedsstaaten selbst handeln müssen. Auf Ebene der EU-Verträge müssen Reformen veranschlagt werden, da sich diese ihrer rechtlichen Ausgestaltung nach wie Verfassungen auswirken. Die EU-Verträge sind als Regelwerk so statisch konzipiert, dass dem Europäischen Parlament dadurch praktisch politische Spielräume entzogen werden. Der EuGH wendet die Verträge als „Verfassung“ an. (Vgl. Grimm, 2017, S. 39). Der EuGH müsste, so wie auch die Kommission und die EZB, Befugnisse abgeben. Da sich die EU in einem andauernden Reformationszustand befindet (vgl. Hix, 2005, S. 202), besteht die Hoffnung, dass das Demokratiedefizit trotz aller bereits angesprochenen Hürden und Schwierigkeiten sukzessive abgebaut werden könnte. Ist aber die Änderung der EU-Verträge überhaupt realistisch? (Vgl. Grimm, 2017, S. 39).
Dies ist ein schwieriges Unterfangen, da die EU-Verträge viele rechtliche Regularien enthalten. (Vgl. Grimm, 2017, ebd.). Da die Europäische Union aber ihr Existenzrecht eben durch die Verträge (konstitutiv) ausübt, und da die jetzt 27 Mitgliedsstaaten ihr Plazet darüber gegeben haben, haben sie zugestimmt, „hoheitliche Gewalt“ an die Europäische Union zu übertragen. (Vgl. Kielmansegg, 1996, S. 51).
Die EU ist also in ihrem Kern demokratisch legitimiert. Das bedeutet nicht, dass die Politik der EU nicht mehr reformbedürftig wäre oder ihre demokratische Legitimation nicht mehr einer Rechtfertigung bedarf. (Vgl. Kielmansegg, 1996, S. 49; 53).
Da die Mitgliedsstaaten in der EU unterschiedliche Interessen verfolgen, muss sich dies auch im politischen System der EU praktisch so ausgestalten. Wie Frank Decker (2017) bemerkt, müssen Ziele und Programme der europäischen Parteienfamilien mehr Gewichtung hinsichtlich der Europawahlen finden, anstelle des Austarierens pro- oder antieuropäischer Stimmen und des Zweckverbands politisch konträrer Parteien, um ein Übergewicht populistischer Stimmen zu verhindern.
Diese Maßnahme kann ein Demokratiedefizit vielleicht nicht in ein Demokratiesuffizit umwandeln, aber die Transparenz einer solchen Maßnahme könnte unter Umständen mehr Europäerinnen und Europäer an die Wahlurne bei Europawahlen locken. Ein „Mehr“ an Demokratie wäre hierbei zumindest erfüllt.
Literaturverzeichnis
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