In diesem Beitrag stellt Tanja Hofstätter folgenden Aufsatz vor:
Jürgen Gerhards / Michael Hoelscher (2003): Kulturelle Unterschiede zwischen Mitglieds- und Beitrittsländern der EU. Das Beispiel Familien- und Gleichberechtigungsvorstellungen; in: Zeitschrift für Soziologie, Jg. 32, H.3, S. 206-225.
Seit jeher prägt der Beitritt neuer Staaten die Europäische Union, sie befindet sich in stetigem Wandel und sieht sich mit pluralen Interessen konfrontiert, bei denen es gilt, einen gemeinsamen Grundkonsens herauszufiltern.
Mittel- und Osteuropa sah sich in den Jahren 1989/90 mit politischen Umbrüchen konfrontiert, wodurch sich die Möglichkeit eröffnete, das gespaltene Europa zu vereinen. So nahm die Europäische Gemeinschaft Verhandlungen mit den Ländern Mittel- und Osteuropas auf und schloss sukzessive Handels- und Kooperationsabkommen ab. Im Jahr 2004 wurde dann die sog. „Osterweiterung“ vollzogen.
Zuvor einigte sich die EU in den 1993 beschlossenen "Kopenhagener Kriterien", dass künftige Beitrittsländer neben ökonomischen und politischen Kriterien auch die Ziele und Werte der Union teilen müssen (vgl. S. 206). Die Ausgestaltung des kulturellen Gemeinschaftslebens unterscheidet sich jedoch teilweise erheblich. So hat es sich der Artikel von Jürgen Gerhards und Martin Hoelscher zur Aufgabe gemacht, dieses kulturgesellschaftliche Leben näher zu untersuchen.
Im Mittelpunkt ihrer Analyse stehen dabei die jeweils länderspezifischen Vorstellungen von Familie und Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Die Untersuchung schließt folgende Länder mit ein:
- Mitgliedsländer der EU: Ostdeutschland, Westdeutschland, Schweden, Niederlande, Großbritannien, Italien, Irland, Spanien und Österreich;
- osteuropäische Länder, die im Zuge der Osterweiterung Teil der EU wurden: Slowenien, Tschechien, Polen und Ungarn.