Samstag, 8. Mai 2021

Vorgeschichte der Römischen Verträge

In diesem Beitrag stellt Nils Krauter folgenden Aufsatz vor:

Loth, Wilfried (2007): Der Weg nach Rom - Entstehung und Bedeutung der Römischen Verträge; in: integration 30, Heft 1/2007, S. 36-43 (online unter: www.jstor.org/stable/24223715).

Wie der Titel bereits vermuten lässt, setzt sich Loth ausführlich mit dem Weg zu den Römischen Verträgen und knapp mit deren Bedeutung auseinander. Er startet seinen Aufsatz mit der Aussage, dass der Prozess der europäischen Integration eine Reaktion auf die Funktionsdefizite der Nationalstaaten, beziehungsweise auf das nationalstaatliche Ordnungssystem in Europa darstellt (vgl. S. 36). Je stärker diese Defizite wahrgenommen wurden, desto klarer kristallisierten sich Bewegungen heraus, die aktiv vom nationalstaatlichen Ordnungsprinzip loskommen wollten. Loth führt hier vier Aspekte an:

  • Das Problem der zwischenstaatlichen Anarchie - Es gibt keine supranationalen Institutionen.
  • Die deutsche Frage - Deutschland hat sich als Gefahr und Aggressor erwiesen, nun stellt sich die Frage, wie man Deutschland kontrollieren aber sich gleichzeitig entfalten lassen kann. Des Weiteren, wie man das schaffen kann, ohne eine einseitige Diskriminierung gegenüber den Deutschen entstehen zu lassen, die neuen Revanchismus zur Folge hätte (vgl. S. 37).
  • Die sinkende Produktivität der nationalen Märkte Europas - Die Abschottung der nationalen Märkte untereinander wirkte sich zunehmend negativ auf deren Produktivität aus.
  • „Das Streben der Europäer nach Selbstbehauptung gegenüber den neuen Weltmächten“ (S. 37) - Die Angst, wirtschaftlich und politisch von den USA abgehängt und gleichzeitig von der bolschewistischen Revolution überrollt zu werden.

Diese Impulse waren nicht immer gleich stark und wirkten auch nicht immer in die gleiche Richtung (S. 37). Aber sie führten den Nationalstaaten vor Augen, dass das etablierte System bröckelte und eine Handlung notwendig war.

„Sicherheit vor Deutschland konnte sich im kalten Krieg weder auf eine gemeinsame Kontrolle durch die vier Siegermächte stützen noch auf eine einseitige Diskriminierung des neuen westdeutschen Staates.“ (S.39)

Die Siegermächte sahen einen potenziellen Hebel, den Deutschland ergreifen könnte. Sie könnten einen Preis dafür verlangen, sich als starker Bündnispartner im Westen zu positionieren. So entschloss sich Frankreich, dass es nötig war, sich an Deutschland (und umgekehrt Deutschland an Frankreich) zu binden, um sich „die nötigen Sicherheitsgarantien [zu] verschaffen […]“ (S. 39).

Am 20. Juli 1948 forderte der französische Außenminister Georges Bidault eine Versammlung der europäischen Nationalstaaten zum Austausch und zur Vorbereitung auf die Wirtschafts- und Währungsunion (vgl. S. 39). Britannien zögerte lang, ob sie sich diesem Begriff von Europa anschließen wollen, weshalb aus den Verhandlungen bei besagter Versammlung nur der Straßburger Europarat entsteht. Die Briten zögerten auch bei weiteren Forderungen des Ausbaus des Europarates, und so entschloss sich Frankreich, ohne England weitere Schritte in der Kooperation mit Deutschland und somit einem geeinten Europa zu ergreifen. So entstand schließlich die EGKS.

Diese allein konnte aber nicht ewig bestehen, weshalb ein Kompromiss gefunden werden musste. Besagter Kompromiss fand sich in der Gründung von EURATOM und EWG, festgelegt in den Römischen Verträgen vom 25. März 1957. Ludwig Erhard stand der Wirtschaftsgemeinschaft kritisch gegenüber. Adenauer allerdings sah in ihr den politischen Aspekt der dauerhaften Bindung Deutschlands an den Westen (vgl. S. 42).

Die EWG förderte in der Praxis die Entwicklung und Modernisierung ihrer Teilnehmer. Frankreich erreichte die Wettbewerbsfähigkeit mit der Bundesrepublik schneller als erwartet, Belgien wurde bei der Krisenbewältigung unterstützt, Italien wurde auf dem Weg zur Industriegesellschaft gefördert (vgl. S. 43).

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