Dienstag, 6. Juli 2021

Wie kann die EU Demokratie in den Mitgliedstaaten schützen?

In diesem Beitrag stellt Maximo Winter folgenden Text vor:

Friedrich-Ebert-Stiftung (2018): Das andere Demokratiedefizit. Wie die EU Demokratie in ihren Mitgliedstaaten schützen kann, Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, Referat Mittel- und Osteuropa, online unter: https://library.fes.de/pdf-files/id-moe/14486.pdf.

Diese Studie wurde von einer Expert:innengruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung verfasst, die der SPD nahesteht. Selbst beschreibt sich die Stiftung in dem Deckblatt des Aufsatzes so:

„Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden.“ (S.0)

Dieser Aufsatz entstand nun deshalb, weil die Expert:innengruppe der Stiftung diese Grundwerte in „etlichen Mitgliedsstaaten“ (S. 1) unter Druck wähnen. Sie sehen die Bemühungen der EU-Institutionen in diesen Fällen, schreiben jedoch auch, dass sie zu wenig Macht besitzen, um dagegen anzukommen. Wenn Staaten, die der EU beitreten wollen, nicht die „Auflagen zu demokratischen Normen und Rechtsstaatlichkeit erfüllen“ (S. 1), dann wird dadurch der Wert der EU dauerhaft geschwächt.

Als große Problemfelder führen die Autor:innen den übermäßigen Ausbau der Exekutivgewalt und gleichzeitige Schwächung der Gewaltenteilung auf. Zudem sehen sie mit Besorgnis auf Korruption, eingeschränkte Pressefreiheit und den Vormarsch des Populismus, der sich schon in manch einem Parlament wiederfindet (vgl. S. 4).

Sie schlagen vor, in der EU einen „Monitoring-Mechanismus“ (S. 4) zu etablieren. Dessen Aufgabe soll darin bestehen, demokratische und rechtsstaatliche Standards in den EU-Mitgliedsstaaten zu überprüfen und regelmäßig den nationalen Parlamenten sowie dem EU-Parlament zu berichten. Die Ergebnisse sollen darauf jährlich in einem Dialog besprochen werden (vgl. S. 4).

An die Ergebnisse sollen dann wiederum finanzielle Unterstützungen gekoppelt sein, um eine tatsächliche Richtungswirkung zu erzeugen. Wichtig hierbei ist, die Gefahr zu erkennen, die Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsdefizite in den einzelnen Mitgliedsstaaten für das gesamte EU-Recht haben können.

Deshalb muss auf den Bericht und Dialog auch eine juristische Instanz folgen, um den Druck auf die Mitgliedsstaaten zu erhöhen und von einer politischen in eine juristische Debatte überzugehen. Der Artikel beschränkt sich hier jedoch nicht nur auf die Bestrafung von Verstößen, sondern liefert auch einen Ansatz für die Förderung der Demokratie in den Mitgliedsstaaten.

Hier setzen die Autor:innen unter anderem ihre Hoffnung in NGOs. Diese werden momentan zu wenig unterstützt und haben das Potenzial, breit gefächerte Projekte aufzubauen, um „das Einhalten europäischer und internationaler Maßstäbe […] zu überwachen, sowie in Gerichtsverfahren, öffentlicher Bildung, Förderung von unabhängigem und investigativem Journalismus“ (S. 4).

Somit könnten in den Mitgliedsstaaten die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit von NGOs und einem Monitoring-Mechanismus der EU überwacht werden. Der dritte Punkt ist zusätzlich eine Sicherstellung der Medienfreiheit, Bekämpfung von Fake-News und Förderung von pluralistischen Medien durch Fortbildungen für nicht-hauptberufliche Journalist:innen.

Zudem sehen die Autor:innen eine große Verantwortung aber auch Gefahr bei einzelnen Parteien der Mitgliedsstaaten. Diese sollten auf EU-Ebene von einer eigenen Behörde reguliert und sanktioniert werden, wenn diese gegen EU-Grundwerte verstoßen.

Abschließend kann man von dem Text sagen, dass die Friedrich-Ebert-Stiftung eine systematische Sammlung von Beweisen bei Verstößen gegen EU-Grundwerte fordert. Dadurch soll eine juristische Aufarbeitung ermöglicht und gezielt dagegen vorgegangen werden.

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