Dass sich die Corona-Pandemie auch im Tourismussektor und der Flugbranche in der EU bemerkbar macht, zeigt sich an der Zahl der stornierten Flüge. Nicht zuletzt durch neue Einreisebestimmungen und Grenzschließungen auch innerhalb der EU-Binnengrenzen ist eine Flugreise ins Ausland nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich. Dementsprechend viele Urlaube und Reisen müssen storniert oder verschoben werden. Doch wie wirkt sich das auf die Airlines und auch die Passagiere, die von Reiseabsagen betroffen sind, aus?
Die fallenden Buchungszahlen und Flugabsagen bedingt durch die Corona-Pandemie zeigen schon ihre erste Wirkung. So haben die Tochterfirma von Lufthansa, Germanwings, und auch das britische Flugunternehmen Flybe ihren Flugbetrieb bereits einstellen müssen und haben Insolvenz angemeldet. Die EU-Fluggastrechte besagen, dass bei stornierten Flügen jedem Passagier eine Rückerstattung der Kosten zusteht. Jedoch würde dies Fluggesellschaften Milliarden kosten und selbst wirtschaftlich starke Unternehmen würden dies finanziell nicht verkraften können.
Ein Lösungsansatz, der vor allem die Fluggesellschaften vor dem Ruin schützen soll, wird nun auch in der Bundesregierung besprochen. Ein möglicher Lösungsansatz, welcher jedoch vor allem den Reiseveranstaltern und Fluggesellscchaften zu Gute kommt, war zunächst der, statt einer Rückerstattung der Kosten Gutscheine zu erhalten, welche eine Reise zu einem späteren Zeitpunkt möglich machen sollen. Die Bundesregierung möchte dies nun für jeden Verbraucher verpflichtend machen.
Dies verstößt jedoch gegen geltende EU-Fluggastrechte. Denn laut diesen steht jedem Fluggast eine Rückerstattung der Reisekosten zu. Die EU-Justizkommision in Brüssel lehnt diesen Vorschlag ab und hält daran fest, dass auch in Zeiten von Corona die Rechte gelten und Verbraucher nicht zur Annahme eines solchen Gutscheins gezwungen werden können. Wie diese Regelungen genau aussehen und welche Lösungsansätze andere EU-Staaten verfolgen, thematisieren folgende Artikel:
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