Am 23. April 2020 wurde ein Maßnahmenpaket mit 540 Milliarden € verabschiedet, welches an Arbeitnehmer, Unternehmen und Mitgliedsstaaten gerichtet ist. Zudem wird ein Erholungsfonds eingerichtet, welcher von der EU-Kommission auf den Weg gebracht wird. Die Kommission hat des Weiteren ihren Haushalt um 3,1 Milliarden € aufgestockt, um den Kauf von medizinischen Geräten voranzutreiben, Krankenhäuser und Testzentren zu unterstützen oder die Rückholung von EU-Bürgerin zu finanzieren. Weitere 37 Milliarden € werden für eine Investitionsinitiative zu Verfügung gestellt, 28 Milliarden Euro an Strukturfondsmitteln und bis zu 800 Millionen € aus dem Solidaritätsfonds gehen an besonders betroffene Länder.
Insgesamt gewährt die EU zudem maximale Flexibilität bei der Anwendung der EU-Vorschriften, um die bürokratischen Hürden für Staaten und Unternehmen möglichst gering zu halten.
Eine Geberkonferenz findet am 4. Mai statt. Das Ziel ist es, eine Anschubfinanzierung von 7,5 Milliarden € zu ermöglichen, welche eine weltweite Forschungszusammenarbeit finanzieren soll. Zudem wurden bereits 380 Millionen € auf den Weg gebracht, die der Forschung hinsichtlich von Therapien und Impfstoffen zu Gute kommen soll. Damit werden unter anderem Behandlungs- und Diagnoseverfahren begünstigt, KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) und Start-ups mit innovativen Lösungen unterstützt sowie der hochinnovative europäische Impfstoffentwickler CureVac.
Die EU ist zudem in Prozesse zur Beschaffung von Schutzausrüstung eingebunden. Das Katastrophenschutzverfahren sieht außerdem vor, stark betroffene Länder durch medizinisches Personal zu unterstützen. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen zur ständigen Abstimmung wurde ebenso aktiviert, wie das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).
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